Dies ist ein Beitrag zum Thema Verütungsabrechnung 1. Jahr im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
ich habe zwei Jahre ehrenamtlich eine Betreuung geführt.
Dann gab es für 3 Wochen einen Betreuerwechsel.
Nachdem dann die Betreute ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 66
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ich habe zwei Jahre ehrenamtlich eine Betreuung geführt.
Dann gab es für 3 Wochen einen Betreuerwechsel. Nachdem dann die Betreute beim Amtsgericht drauf gedrängt hat mich wieder als Betreuerin zu bekommen,habe ich die Betreuung wieder bekommen,allerdings diesmal als Berufsbetreuerin. Nun wollte ich nach dem ersten Jahr die Vergütungsabrechnung ür das erste Jahr einreichen. Die Rechtspflegerin meint nun aber,da die Betreuung schon mehrere Jahre besteht,kann ich auch nur ab dem 2. Jahr abrechnen. Ist das so richtig? |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Ja. Die Betreuung wird insgesamt bereits länger als ein Jahr geführt, weshalb Du nur nach dem vierten Quartal abrechnen kannst.
Im online-Lexikon ist das gut erklärt und hier wurde es auch bereits mehrfach besprochen. Es kommt nicht darauf an, wann zum ersten Mal eine Berufsbetreuung eingerichtet wurde, sondern darauf, wann das erste Mal überhaupt eine Betreuung eingerichtet wurde. |
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