Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer muß die Wäsche waschen, wenn ein Heimbewohner im Krankenhaus liegt? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Ich bin echt froh, dass wir zu dritt sind,; wenn das alles ein Berufsbetreuer erledigen müsste, dann würde es ...
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27.07.2012, 10:49 | #11 | ||
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Zitat:
Zitat:
Ein Berufsbetreuer mit dem höchsten Stundensatz erhält bei einem mittellosen Betreuten im Heim 1.056,00 EUR. Der Unterschied beträgt 87,00 EUR. Hierzulande würde allein aus kostenpolitischer Sicht - wenn sonst kein Grund für eine Berufsbetreuung gegeben ist - ein ehrenamtlicher Betreuer und ggfs. für dessen Verhinderung ein Verhinderungsbetreuer bestellt werden. Aber das ist von Land zu Land, von Gericht zu Gericht unterschiedlich. |
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27.07.2012, 10:53 | #12 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Die von ihr beschriebene Konstellation gäbe es hier bei den umliegenden Gerichten auch nicht. Gruß, Andreas
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27.07.2012, 11:12 | #13 |
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
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Nochmal zu Fara
"Eltern sind nach volljährigkeit des Kindes keine rechtlichen Vertreter"
zu diesem Satz kann ich nur sagen, daß ich auch nach Vollährigkeit meines Kindes die gesetzliche Betreuung habe für alle Bereiche. Das Betreuungsgesetz bevorzugt sogar die nahen Angehörigen bei der Auswahl der Betreuung. Allerdings als Eltern ist mal bei den Heimen nicht so gern gesehen weil man doch etwas genauer hinsieht und mehr Zeit hat als ein Berufsbetreuer, der ja auch davon leben muß. Gruß Doro |
27.07.2012, 11:16 | #14 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,546
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Zitat:
Es freut mich allerdings immer wieder, wenn man "hartnäckige" und sehr rührige Betreuer hat, die auch mal das Heim ein wenig "aufmischen". Die wenigsten Betreuer, die ich kenne, kümmern sich wenig bis gar nicht oder reizen nur das Stundenkontingent aus, dass der Gesetzgeber vergüten lässt. Entweder man ist mit Herz und Hand dabei - oder man sucht sich etwas anderes. |
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27.07.2012, 11:42 | #15 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.05.2012
Beiträge: 34
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Hallo agw,
der dritte Betreuer hat ein Betreuungsbüro. er ist ja Rechtsanwalt und war Vormundschaftsrichter. Wie er abgerechnet , weiss ich nicht. Wird denn ein Berufsbetreuer auch nach der Pauschale abgerechnet? Ich dachte immer, da wird nach den geleisteten Stunden abgerechnet. Gruss Anette |
27.07.2012, 11:47 | #16 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,546
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Es kommt darauf an.
Berufsbetreuer bekommen grds. die Pauschale gem. VBVG - vorliegend aufgrund der Qualifizierung 44 EUR pro Stunde, die Betreuung läuft länger als ein Jahr (?!) und der Betreute lebt im Heim; dann kommt es noch darauf an, ob der Betreute vermögend oder mittellos ist, danach richtet sich, ob der Betreuer 2,0 oder 2,5 Stunden pro Monat vergütet erhält. Nach § 6 VBVG kann der Betreuer in bestimmten Fällen stundenweise abrechnen. Das kann dann schon mal mehr als die oben genannte Vergütung werden. |
27.07.2012, 11:58 | #17 |
Forums-Azubi
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Beiträge: 34
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Die Betreuung (mit dem dritten rechtlichen Betreuer) läuft schon seit 2007.
Er hat ein Betreuungsbüro und ist Rechtsanwalt. Mein Sohn lebt seit Dezember 2011 wieder im Heim, davor ein Jahr lang im Betreuten Wohnen in der eigenen Wohnung. Mein Sohn ist mittellos. |
27.07.2012, 12:00 | #18 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Beiträge: 1,546
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Dann: siehe oben #16.
Die Abrechnung erfolgt gegenüber der Staatskasse. Sollte der Betreute aus irgendwelchen Gründen irgendwann mal zu Vermögen kommen, das den Schonbetrag von 2.600,00 EUR übersteigt, wird die Staatskasse gem. § 1836e BGB verfahren und die getätigten Auslagen entsprechend zurückfordern. |
28.07.2012, 12:35 | #19 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
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Hallo Anette
Spaßeshalber doch einfach noch einmal einen zurück: Das Krankenhaus will die Wäsche gewaschen haben? Weil Du die Betreuerin bist? Na Prima! Schlage dem Krankenhauspersonal doch vor, den dritten Betreuer darum zu bitten, weil der (vermute ich mal) einfach näher vor Ort ist. Dann zurücklehnen und das Mikro im Krankenhaus einschalten. Da gibt es dann eine heftige und eiskalte Dusche vom dritten Betreuer, wenn der RA und ehemaliger Vormundschaftsrichter ist. (Ich wäre da gerne das lauschende Mäuschen...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
28.07.2012, 14:32 | #20 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
neben einem Berufsbetreuer (wohl vorzugsweise für die Vermögenssorge) noch ehrenamtliche Betreuer zu bestellen, finde ich heutzutage in vielen Fällen (nicht in allen) absolut angezeigt oder sogar notwendig, zumal eine solche Praxis unterm Strich auch kostenneutral sein dürfte, auch weil man dann ggf. nicht mehr so viel an externe Stellen delegieren müssste. Die Aufgabenkreise sollten dann natürlich auch sauber getrennt werden. Somit käme man einer optimalen bzw. angemessenen Betreuung - zum Wohle des Betreuten - näher. Die typischen Berufsbetreuerfälle - besonders in der Anfangsphase - sind m.E. mit den dafür pauschal veranschlagten Stundenzahlen immer seltener zu bewerkstelligen. Ich hatte zB.mal eine Betreute, bei der ich die Vermögenssorge und Behördenangelegenheiten hatte und ein Familienangehöriger - nachdem ich dies beantragt hatte - die Aufenthaltsbestimmung und die Gesundheitssorge. Erschien sinnvoll und klappte gut. mfg Geändert von carlos (28.07.2012 um 14:35 Uhr) |
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