Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer muß die Wäsche waschen, wenn ein Heimbewohner im Krankenhaus liegt? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Carlos,
so ganz kann ich deiner Argumentatuion nicht folgen. Berufsbetreuer und eherenamtliche Betreuer haben absolut die gleichen Aufgaben und ...
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28.07.2012, 18:09 | #21 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Carlos,
so ganz kann ich deiner Argumentatuion nicht folgen. Berufsbetreuer und eherenamtliche Betreuer haben absolut die gleichen Aufgaben und Verpflichtungen. Ich habe wirklich auch gar keine Probleme damit als Betreuerin z.b. das ambulant betr. Wohnen zuzuschalten- das war doch so in etwa das was du mit den "externen Stellen" meinst oder? Mir ist eine solche "Aufgabenteilung" auch insofern recht weil ich schon fast grundsätzlich meine dass für den Betreuten die Beteiligung von möglichst vielen Stellen mit klar abgegrenzten Aufgaben die Chance auf sein objektives Wohl deutlich erhöht. Wenn allzuviel in einer Hand ist könnte dabei die "Kontrolle" fehlen. schöenes WE, Grüsse. Michaela
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28.07.2012, 19:59 | #22 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Wenn mehrere für's Delegieren verschiedener Aufgabenkreise bezahlt werden müssen, ist es schlicht teurer. Und Du hast insgesamt natürlich recht, es kann im Ergebnis Sinn machen. |
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28.07.2012, 20:57 | #23 | ||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Oder, bezogen auf diesen Thread: Ein Angehöriger als ehrenamtlicher Betreuer nimmt hier evt. auch mal die Wäsche aus dem Krankenhaus mit und lässt sie von der Familie waschen und sorgt für raschen Kleidernachschub. Natürlich ist dies keine Betreueraufgabe; aber sich erstmal mit der Klinik rumschlagen um dann nach einigen Wochen Recht zu kriegen, wobei der Betreute zwischenzeitlich sehen kann welche gebrauchten Unterhosen er zuerst einwechselt, ist auch nicht im Sinne des Erfinders. Zitat:
Bevor jetzt Jemand fragt, warum man denn neben dem Ehrenamtlichen überhaupt noch einen weiteren (Berufs-)Betreuer braucht? Weil viele mit der üblichen gesamten Aufgabenpalette (nachvollziehbar) überfordert sind und nicht über die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse verfügen. Wie man weiss, scheitern Ehrenamtler oftmals an einer aufwändigen bzw. komplizierten Vermögenssorge und dem Kleinkrieg mit der Sozialbehördenfront. mfg |
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28.07.2012, 21:53 | #24 | ||
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Seit meine Lieblingskolleginnen z.B. wissen, daß ich Schlösser wechseln kann, habe ich nicht viele Schlösser gewechselt, sondern einen zuverlässigen Schlüsseldienst aufgetrieben, der auf Rechnung arbeitet. Sowas meine ich. Zitat:
Und es widerspricht deiner These, daß das kostenneutral sei: Die Zusatzarbeiten wie Arztbegleitung, die Sache des Heimes oder des Pflegedienstes wäre, macht nun ein unterbezahlter, überforderter Freiwilliger, während die "Profis" die Hand aufhalten, Personal einsparen und es sich leicht machen. Und außerdem bekommt der "Ehrenamtliche" immerhin eine Aufwandspauschale, die zu der Vergütung des BB addiert werden muß. |
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28.07.2012, 22:16 | #25 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
der Ehrenamtliche soll natürlich seine Auslagen ersetzt bekommen. Ungeachtet dessen sollte ein überforderter Mensch wohl besser keine (ehrenamtliche) Betreuungen führen. Vielleicht kommen meine o.g. Beiträge etwas provokant rüber; ein Nebeneinander von beruflicher und ehrenamtlicher Betreuung finde ich im Grundsatz jedenfalls diskussionswürdig und hier und da ggf. sinnvoll. mfg |
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28.07.2012, 23:51 | #26 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 05.05.2012
Beiträge: 34
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Hallo carlos,
um noch einmal auf mein eigentliches Anliegen zurückzukommen: natürlich würde ich auch die Wäsche für meinen Sohn waschen, nicht als rechtliche Betreuerin, sondern als seine Mutter. Das habe ich letztes Jahr 3 Monate lang gemacht, allerdings hatte ich da nur 15 Minuten mit dem Zug zu fahren und 5 Minuten Fußweg, oder mein Mann hat mich schnell mal gefahren. Jetzt hätte ich aber 2 Stunden Zugfahrt mit Umsteigen und noch einen längeren Fußweg und das gleich 2 mal. Das ist einfach nicht durchführbar, zumal es sich bei meinem Sohn nicht um normal verschmutzte Wäsche handelt, sondern Wäsche, die eingekotet und einuriniert ist, teilweise 2 Maschinen Wäsche pro Tag. Ich kann froh sein, dass die Station dies jetzt die ganze Zeit gemacht hat, denn verpflichtet sind sie dazu nicht. Bei meiner Frage ging es lediglich darum, ob und wie man das Heim dazu bringen kann dies zu übernehmen. Denn man darf nicht vergessen, die bekommen eine Menge Geld vom LWV, obwohl sie z.Zt. gar keine Arbeit mit meinem Sohn haben, noch nicht mal regelmäßige Besuche. (Der Heimplatz kostet monatlich 9000 Euro!!!!) Deshalb hätte es mich interessiert, ob es da entsprechende Rechtsprechungen/Urteile gibt. Die Idee, den dritten rechtlichen Betreuer die Wäsche waschen zu lassen, finde ich echt lustig: Er ist ein alter Mann von über 70 und hat es noch viel weiter, wie ich. Ich glaube, wenn ich ihm diesen Vorschlag machen würde, würde er mich für komplett verrückt erklären. (wie der Sohn , so die Mutter?) Ich finde es jedenfalls gut, dass wir zu dritt sind. Es gibt zwar keine klare Trennung (jeder dürfte alles alleine entscheiden)aber intern haben wir es so geregelt, dass er z.B. die Unterbringungsbeschlüsse oder andere freiheitsentziehende Maßnahmen beantragt. Als ehemaliger Vormundschaftsrichter kann er das einfach besser, und ich stehe bei meinem Sohn nicht immer als die Böse da. Aber solch unangenehme Sachen habe ich auch schon beantragt, wenn Herr K. nicht da war oder keine Zeit hatte. Die Verwaltung der Finanzen machen wir Eltern, da ist allerdings auch nicht viel zu verwalten, da mein Sohn kein Vermögen besitzt. Schwieriger wird es allerdings werden, falls mein Sohn irgendwann einmal den Schmerzensgeldprozess gegen die Klinik in M. gewinnen sollte(Läuft erst seit über 6 Jahren), aber dann kann ich Herrn K. ja fragen. Bis jetzt hat diese Zusammenarbeit sehr gut geklappt(seit 2007) und es gab nie Unstimmigkeiten, obwohl die Einrichtungen schon versucht haben, Herrn K. auf ihre Seite zu ziehen, was aber nicht geklappt hat. Wir informieren uns gegenseitig über alles Neue und sprechen uns ab, wenn wir etwas veranlassen. Alle Schriftstücke, die ich aufsetze bekommt er zuerst, dann kann er notfalls korrigieren und ist gleichzeitig informiert. Ich finde nicht, dass mehrere Köche den Brei verderben, im Gegenteil, so kann man das Optimale für den Betreuten erreichen. Letztendlich soll doch alles zum Wohle des Betreuten (und nicht der Einrichtung) dienen. danke für alle Anregungen Gruss Anette |
29.07.2012, 09:14 | #27 | |||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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Guten morgen Carlos,
Zitat:
Grundsätzlich ist es kein Thema, dass ich auch als BB mal schnell eben eine Tasche mitnehme wenn ich sowieso in der Wohnung bin und danach in die Klinik muss. Dafür würde wohl kein vernünftiger Betreuer noch mal schnell ins Büro fahren um einen Antrag auf einen Kofferträger zu stellen. Alles andere würde ich als ausgesprochen weltfremd empfinden. Solche Dinge, egal jetzt ob von BB oder EaB, klammere ich jetzt weiterhin mal aus der Diskussion aus. Zitat:
Zitat:
Es ist echt schwer auseinderzuhalten, im Grunde möchtest du neben deiner rechtlichen Vertretungssituation noch jemanden haben der "einfacher" und weniger aufwändig in der Organsisation mit anpackt. So jemand sollte dann aber weder weisungstechnisch noch im Hinblick auf die Bezahlung in der Justiz verankert sein. Das wäre nicht der richtige Ort. Der zweite Schritt könnte nur sein, dass die EaB`s andere Arbeitsgrundlagen bekämen. Ob das wirklich sinnvoll ist? Je länger ich drüber nachdenke ne, sorry Carlos, ich finde den Ansatz nicht gut. Damit schneiden wir uns ins eigene (berufspolitische) Fleisch. Gruss Michaela
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29.07.2012, 10:50 | #28 | |
Berufsbetreuer
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Nochmals Hallo,
Zitat:
Meine o.g. Ausführungen bezogen sich daher auch grundsätzlich nur auf die mir bekannte - allerdings seltene - Konstellation: 1 Berufsbetreuer und 1 Familienangehöriger als ehrenamtlicher Betreuer. mfg |
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29.07.2012, 12:46 | #29 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin moin
Hier unterstütze ich Carlos: Es kommt natürlich auf jeden Einzelfall an, aber ich habe einige Betreuungen, bei denen Angehörige ebenfalls Betreuer sind. Sauber getrennte Bereiche natürlich vorausgesetzt. Üblicherweise hängen Vermögenssorge Behörden und Versicherungen an mir, und Aufenthalt und Gesundheit an den Angehörigen. Es gibt aber auch andere, bei denen es umgekehrt läuft. Gerade bei Betreuungen, in denen eine Überleitung in ein Heim mit der Regelung der Heimkosten ansteht, kann eine vorübergehende Aufteilung als Vorbereitung für eine komplette Abgabe an ehrenamtliche Angehörige sehr sinnvoll sein (und mir eine Menge Arbeit einsparen). Spielen die ehrenamtlichen Betreuer verrückt, mache ich allerdings kurzen Prozess und entweder diese lassen die Betreuung oder ich. MfG Imre
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29.07.2012, 12:53 | #30 | |
Admin/Berufsbetreuer
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Zitat:
Klar kannst du als Mutter die Wäsche waschen, ist doch logisch. Aber ich würde auch und gerade als Mutter dem Heim den Aufwand und die Arbeit in Rechnung stellen, insbesondere, wenn die Heimkosten so horrend hoch sind. Also: - 1 Maschine Wäsche waschen = X,- € - 1 Maschine Wäsche trocknen = X,- € - Wasche abholen - Kilometer Fahrtkosten = X km x 0,30 € - Wäsche zurückbringen / Kilometer Fahrtkosten X km x 0,30 € - Arbeitszeit Waschen/Transport etc. = Anz. Std. X,- € = Summe Wetten, dass Heim oder das Khs. macht's selber? MfG Imre
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