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Wer muß die Wäsche waschen, wenn ein Heimbewohner im Krankenhaus liegt?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer muß die Wäsche waschen, wenn ein Heimbewohner im Krankenhaus liegt? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Carlos, so ganz kann ich deiner Argumentatuion nicht folgen. Berufsbetreuer und eherenamtliche Betreuer haben absolut die gleichen Aufgaben und ...


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Alt 28.07.2012, 18:09   #21
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Carlos,

so ganz kann ich deiner Argumentatuion nicht folgen. Berufsbetreuer und eherenamtliche Betreuer haben absolut die gleichen Aufgaben und Verpflichtungen.

Ich habe wirklich auch gar keine Probleme damit als Betreuerin z.b. das ambulant betr. Wohnen zuzuschalten- das war doch so in etwa das was du mit den "externen Stellen" meinst oder?
Mir ist eine solche "Aufgabenteilung" auch insofern recht weil ich schon fast grundsätzlich meine dass für den Betreuten die Beteiligung von möglichst vielen Stellen mit klar abgegrenzten Aufgaben die Chance auf sein objektives Wohl deutlich erhöht.
Wenn allzuviel in einer Hand ist könnte dabei die "Kontrolle" fehlen.

schöenes WE, Grüsse.
Michaela
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Alt 28.07.2012, 19:59   #22
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
[...] zumal eine solche Praxis unterm Strich auch kostenneutral sein dürfte, auch weil man dann ggf. nicht mehr so viel an externe Stellen delegieren müssste.
Erscheint mir eher unlogisch: Ich sehe den Job gerade in möglichst sinnvollem Delegieren.
Wenn mehrere für's Delegieren verschiedener Aufgabenkreise bezahlt werden müssen, ist es schlicht teurer.

Und Du hast insgesamt natürlich recht, es kann im Ergebnis Sinn machen.
 
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Alt 28.07.2012, 20:57   #23
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich habe wirklich auch gar keine Probleme damit als Betreuerin z.b. das ambulant betr. Wohnen zuzuschalten- das war doch so in etwa das was du mit den "externen Stellen" meinst oder?
Ehrenamtliche Betreuer, die nur einen oder zwei Leute betreuen, können sich ggf. gezielter und intensiver mit der Person beschäftigen und auch mal schnell was erledigen, wofür ein Berufsbetreuer schlichtweg erstmal keine Zeit hat oder delegieren muss. In dem von mir geschilderten Fall, wo dem Bruder der Betreuten die Gesundheitssorge übertragen wurde, übernahm dieser z.B. auch die Fahrten zum Arzt, besorgte Medikamente und behielt die Betreute im Auge. Als Berufsbetreuer hätte ich hier - auf Kosten des Sozialamtes - eine Nachbarschaftshilfe und einen Fahrdienst organiseren müssen, was mal gut klappt, aber oft auch weniger gut.
Oder, bezogen auf diesen Thread: Ein Angehöriger als ehrenamtlicher Betreuer nimmt hier evt. auch mal die Wäsche aus dem Krankenhaus mit und lässt sie von der Familie waschen und sorgt für raschen Kleidernachschub. Natürlich ist dies keine Betreueraufgabe; aber sich erstmal mit der Klinik rumschlagen um dann nach einigen Wochen Recht zu kriegen, wobei der Betreute zwischenzeitlich sehen kann welche gebrauchten Unterhosen er zuerst einwechselt, ist auch nicht im Sinne des Erfinders.
Zitat:
Berufsbetreuer und eherenamtliche Betreuer haben absolut die gleichen Aufgaben und Verpflichtungen.
Ja, aber manchmal - auch zeitlich bedingte - unterschiedliche Herangehensweisen.

Bevor jetzt Jemand fragt, warum man denn neben dem Ehrenamtlichen überhaupt noch einen weiteren (Berufs-)Betreuer braucht?
Weil viele mit der üblichen gesamten Aufgabenpalette (nachvollziehbar) überfordert sind und nicht über die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse verfügen. Wie man weiss, scheitern Ehrenamtler oftmals an einer aufwändigen bzw. komplizierten Vermögenssorge und dem Kleinkrieg mit der Sozialbehördenfront.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 28.07.2012, 21:53   #24
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Ehrenamtliche Betreuer, die nur einen oder zwei Leute betreuen, können sich ggf. gezielter und intensiver mit der Person beschäftigen und auch mal schnell was erledigen, wofür ein Berufsbetreuer schlichtweg erstmal keine Zeit hat oder delegieren muss.
Genau darin sehe ich unseren Job: Schauen, wo es hakt und dann die Struktur dahingehend zu korrigieren, daß alle ihre Arbeit für den Betreuten machen. Manche muß man erstmal aufwecken, andere bremsen und wieder andere schlimmstenfalls in den Allerwertesten treten.
Seit meine Lieblingskolleginnen z.B. wissen, daß ich Schlösser wechseln kann, habe ich nicht viele Schlösser gewechselt, sondern einen zuverlässigen Schlüsseldienst aufgetrieben, der auf Rechnung arbeitet.
Sowas meine ich.

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Bevor jetzt Jemand fragt, warum man denn neben dem Ehrenamtlichen überhaupt noch einen weiteren (Berufs-)Betreuer braucht?
Weil viele mit der üblichen gesamten Aufgabenpalette (nachvollziehbar) überfordert sind und nicht über die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse verfügen. Wie man weiss, scheitern Ehrenamtler oftmals an einer aufwändigen bzw. komplizierten Vermögenssorge und dem Kleinkrieg mit der Sozialbehördenfront.
Ja, mag sein.
Und es widerspricht deiner These, daß das kostenneutral sei: Die Zusatzarbeiten wie Arztbegleitung, die Sache des Heimes oder des Pflegedienstes wäre, macht nun ein unterbezahlter, überforderter Freiwilliger, während die "Profis" die Hand aufhalten, Personal einsparen und es sich leicht machen.
Und außerdem bekommt der "Ehrenamtliche" immerhin eine Aufwandspauschale, die zu der Vergütung des BB addiert werden muß.
 
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Alt 28.07.2012, 22:16   #25
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Die Zusatzarbeiten wie Arztbegleitung, die Sache des Heimes oder des Pflegedienstes wäre, macht nun ein unterbezahlter, überforderter Freiwilliger
Hallo mungo,

der Ehrenamtliche soll natürlich seine Auslagen ersetzt bekommen. Ungeachtet dessen sollte ein überforderter Mensch wohl besser keine (ehrenamtliche) Betreuungen führen.
Vielleicht kommen meine o.g. Beiträge etwas provokant rüber; ein Nebeneinander von beruflicher und ehrenamtlicher Betreuung finde ich im Grundsatz jedenfalls diskussionswürdig und hier und da ggf. sinnvoll.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 28.07.2012, 23:51   #26
Forums-Azubi
 
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Beiträge: 34
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Hallo carlos,
um noch einmal auf mein eigentliches Anliegen zurückzukommen:
natürlich würde ich auch die Wäsche für meinen Sohn waschen, nicht als rechtliche Betreuerin, sondern als seine Mutter.
Das habe ich letztes Jahr 3 Monate lang gemacht, allerdings hatte ich da nur 15 Minuten mit dem Zug zu fahren und 5 Minuten Fußweg, oder mein Mann hat mich schnell mal gefahren.
Jetzt hätte ich aber 2 Stunden Zugfahrt mit Umsteigen und noch einen längeren Fußweg und das gleich 2 mal.
Das ist einfach nicht durchführbar, zumal es sich bei meinem Sohn nicht um normal verschmutzte Wäsche handelt, sondern Wäsche, die eingekotet und einuriniert ist, teilweise 2 Maschinen Wäsche pro Tag.
Ich kann froh sein, dass die Station dies jetzt die ganze Zeit gemacht hat, denn verpflichtet sind sie dazu nicht.
Bei meiner Frage ging es lediglich darum, ob und wie man das Heim dazu bringen kann dies zu übernehmen.
Denn man darf nicht vergessen, die bekommen eine Menge Geld vom LWV, obwohl sie z.Zt. gar keine Arbeit mit meinem Sohn haben, noch nicht mal regelmäßige Besuche.
(Der Heimplatz kostet monatlich 9000 Euro!!!!)
Deshalb hätte es mich interessiert, ob es da entsprechende Rechtsprechungen/Urteile gibt.
Die Idee, den dritten rechtlichen Betreuer die Wäsche waschen zu lassen, finde ich echt lustig:
Er ist ein alter Mann von über 70 und hat es noch viel weiter, wie ich.
Ich glaube, wenn ich ihm diesen Vorschlag machen würde, würde er mich für komplett verrückt erklären. (wie der Sohn , so die Mutter?)
Ich finde es jedenfalls gut, dass wir zu dritt sind.
Es gibt zwar keine klare Trennung (jeder dürfte alles alleine entscheiden)aber intern haben wir es so geregelt, dass er z.B. die Unterbringungsbeschlüsse oder andere freiheitsentziehende Maßnahmen beantragt.
Als ehemaliger Vormundschaftsrichter kann er das einfach besser, und ich stehe bei meinem Sohn nicht immer als die Böse da.
Aber solch unangenehme Sachen habe ich auch schon beantragt, wenn Herr K. nicht da war oder keine Zeit hatte.
Die Verwaltung der Finanzen machen wir Eltern, da ist allerdings auch nicht viel zu verwalten, da mein Sohn kein Vermögen besitzt.
Schwieriger wird es allerdings werden, falls mein Sohn irgendwann einmal den Schmerzensgeldprozess gegen die Klinik in M. gewinnen sollte(Läuft erst seit über 6 Jahren), aber dann kann ich Herrn K. ja fragen.
Bis jetzt hat diese Zusammenarbeit sehr gut geklappt(seit 2007) und es gab nie Unstimmigkeiten, obwohl die Einrichtungen schon versucht haben, Herrn K. auf ihre Seite zu ziehen, was aber nicht geklappt hat.
Wir informieren uns gegenseitig über alles Neue und sprechen uns ab, wenn wir etwas veranlassen.
Alle Schriftstücke, die ich aufsetze bekommt er zuerst, dann kann er notfalls korrigieren und ist gleichzeitig informiert.
Ich finde nicht, dass mehrere Köche den Brei verderben, im Gegenteil, so kann man das Optimale für den Betreuten erreichen.
Letztendlich soll doch alles zum Wohle des Betreuten (und nicht der Einrichtung) dienen.
danke für alle Anregungen
Gruss Anette
Wagner ist offline  
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Alt 29.07.2012, 09:14   #27
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Guten morgen Carlos,

Zitat:
Vielleicht kommen meine o.g. Beiträge etwas provokant rüber; ein Nebeneinander von beruflicher und ehrenamtlicher Betreuung finde ich im Grundsatz jedenfalls diskussionswürdig und hier und da ggf. sinnvoll.
Ich glaube, ich verstehe gut was Du meinst. Gleichzeitig befürchte ich, dass hier doch was durcheinandergeworfen wird.

Grundsätzlich ist es kein Thema, dass ich auch als BB mal schnell eben eine Tasche mitnehme wenn ich sowieso in der Wohnung bin und danach in die Klinik muss. Dafür würde wohl kein vernünftiger Betreuer noch mal schnell ins Büro fahren um einen Antrag auf einen Kofferträger zu stellen.
Alles andere würde ich als ausgesprochen weltfremd empfinden. Solche Dinge, egal jetzt ob von BB oder EaB, klammere ich jetzt weiterhin mal aus der Diskussion aus.

Zitat:
Ehrenamtliche Betreuer, die nur einen oder zwei Leute betreuen, können sich ggf. gezielter und intensiver mit der Person beschäftigen und auch mal schnell was erledigen, wofür ein Berufsbetreuer schlichtweg erstmal keine Zeit hat oder delegieren muss.
Das mit dem schnell mal erledigen sehe ich nicht so. Ich übertrage das mal ganz schnell und spitzfindig auf andereTätigkeiten: da sind zwei Ärzte, der eine auf dem Land mit wenig Kundschaft und der andere in der Stadt und total überlaufen. Der erste würde trotzdem keine Behandlung "mal eben schnell mitmachen" weil er mehr Zeit hat sondern dahin überweisen wo der Patient hingehört- hoffentlich

Zitat:
ein Nebeneinander von beruflicher und ehrenamtlicher Betreuung finde ich im Grundsatz jedenfalls diskussionswürdig und hier und da ggf. sinnvoll.
Da beide, BB und EaB, als Aufgabe die rechtlichen Vertretung haben halte ich eine solche Anregung für kontraproduktiv.
Es ist echt schwer auseinderzuhalten, im Grunde möchtest du neben deiner rechtlichen Vertretungssituation noch jemanden haben der "einfacher" und weniger aufwändig in der Organsisation mit anpackt. So jemand sollte dann aber weder weisungstechnisch noch im Hinblick auf die Bezahlung in der Justiz verankert sein. Das wäre nicht der richtige Ort.
Der zweite Schritt könnte nur sein, dass die EaB`s andere Arbeitsgrundlagen bekämen. Ob das wirklich sinnvoll ist?

Je länger ich drüber nachdenke ne, sorry Carlos, ich finde den Ansatz nicht gut. Damit schneiden wir uns ins eigene (berufspolitische) Fleisch.

Gruss Michaela
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Alt 29.07.2012, 10:50   #28
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Nochmals Hallo,

Zitat:
wir sind drei rechtliche Betreuer:
wir Eltern und ein ehemaliger Vormundschaftsrichter.
Jeder von uns ist für alle Aufgabenbereiche zuständig und jeder kann alleine entscheiden.
damit wir und nicht mißverstehen. Dies halte ich grundsätzlich auch nicht für sinnvoll. Beim Agieren von zwei Betreuern (mehr sind in der Tat bedenklich) sollten die Aufgabenkreise natürlich sauber aufgeteilt sein, besonders wenn ein Berufsbetreuer dabei ist. Die Zuständigkeit und Verantwortungsbereiche sollten klar geregelt sein.
Meine o.g. Ausführungen bezogen sich daher auch grundsätzlich nur auf die mir bekannte - allerdings seltene - Konstellation:
1 Berufsbetreuer und 1 Familienangehöriger als ehrenamtlicher Betreuer.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 29.07.2012, 12:46   #29
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Moin moin

Hier unterstütze ich Carlos:
Es kommt natürlich auf jeden Einzelfall an, aber ich habe einige Betreuungen, bei denen Angehörige ebenfalls Betreuer sind. Sauber getrennte Bereiche natürlich vorausgesetzt. Üblicherweise hängen Vermögenssorge Behörden und Versicherungen an mir, und Aufenthalt und Gesundheit an den Angehörigen. Es gibt aber auch andere, bei denen es umgekehrt läuft.
Gerade bei Betreuungen, in denen eine Überleitung in ein Heim mit der Regelung der Heimkosten ansteht, kann eine vorübergehende Aufteilung als Vorbereitung für eine komplette Abgabe an ehrenamtliche Angehörige sehr sinnvoll sein (und mir eine Menge Arbeit einsparen).
Spielen die ehrenamtlichen Betreuer verrückt, mache ich allerdings kurzen Prozess und entweder diese lassen die Betreuung oder ich.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
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Alt 29.07.2012, 12:53   #30
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Zitat:
Zitat von Wagner Beitrag anzeigen
Hallo carlos,
um noch einmal auf mein eigentliches Anliegen zurückzukommen:
natürlich würde ich auch die Wäsche für meinen Sohn waschen, nicht als rechtliche Betreuerin, sondern als seine Mutter.

Gruss Anette
Hallo Anette

Klar kannst du als Mutter die Wäsche waschen, ist doch logisch.
Aber ich würde auch und gerade als Mutter dem Heim den Aufwand und die Arbeit in Rechnung stellen, insbesondere, wenn die Heimkosten so horrend hoch sind.
Also:
- 1 Maschine Wäsche waschen = X,- €
- 1 Maschine Wäsche trocknen = X,- €
- Wasche abholen - Kilometer Fahrtkosten = X km x 0,30 €
- Wäsche zurückbringen / Kilometer Fahrtkosten X km x 0,30 €
- Arbeitszeit Waschen/Transport etc. = Anz. Std. X,- €
= Summe

Wetten, dass Heim oder das Khs. macht's selber?

MfG

Imre
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