Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer muß die Wäsche waschen, wenn ein Heimbewohner im Krankenhaus liegt? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
ich denke man müsste die Themen trennen,einmal in
- sollte es arbeitstechnisch unterschiedliche Erwartungen oder Aufgaben für die BB`s und ...
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#31 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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ich denke man müsste die Themen trennen,einmal in
- sollte es arbeitstechnisch unterschiedliche Erwartungen oder Aufgaben für die BB`s und die EaB´s geben? - und das zweite wäre unter welchen Umständen könnten zwei Betreuer in einem Betreuungsfall sinnvoll sein? PS: dass evtl. Angehörige als Betreuer mehr machen wie "Fremde" halte ich im Diskussionszusammenhang sehr für zu vernachlässigen. ![]() ![]() |
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#32 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.07.2014
Beiträge: 6
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Wessen Aufgabe ist das denn jetzt nun?
Wenn keine Angehörigen da sind, kein Geld, keine Freunde, keine Möglichkeiten - Klient lebt in eigener Wohnung, ist im Krankenhaus ohne Waschoption, ich bin die Betreuerin...! Wer wäscht die Wäsche oder bringt neue??? ![]() ![]() |
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#33 |
Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
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Bea, wenn jemand im Krankenhaus ist, spart er sich zumindest den Lebensmitteleinkauf. Für dieses Geld könntest Du einen Wäschedienst bestellen, der die Wäsche abholt und wieder dorthin bringt.
Gruß efb |
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#34 |
Gast
Beiträge: n/a
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...oder man könnte darauf hinweisen, daß der Krankenhaussozialdienst hier in der Pflicht ist.
![]() Das Ganze wird deutlicher, wenn man sich vorstellt, daß der betreffende Mensch *keine* Betreuung hätte. So gesehen ist das Abwälzen von Aufgaben anderer Sachgebiete auf den Betreuer eine klare Diskriminierung des betreuten Menschen. Wäsche zu waschen hat jedenfalls nichts mit rechtlicher Vertretung zu tun. Wer das machen möchte (oder möglicherweise massivem Druck nicht standhalten will), kann das IMHO gern tun, sollte aber wissen, daß er das in seiner Freizeit macht. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Behörden-, Vereins-, ehrenamtlichen oder Berufsbetreuer handelt. |
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#35 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 10.09.2012
Ort: Hamburg
Beiträge: 26
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Wenn ich mich mal einklinken darf
![]() Meine Betreute kommt jetzt in ein Pflegeheim, laut Heimvertrag wird "Nacht und Unterwäsche" vom Heim gereinigt, Oberbekleidung ist selber zu reinigen, oder wird gegen Kostenübernahme von einer Reinigung gewaschen. Wer übernimmt denn diese Kosten wenn die Betreute Hilfe nach SGB bekommt ?! ![]() |
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#36 |
Gast
Beiträge: n/a
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Das läßt sich nur sagen, wenn man weiß, um welches Bundesland es geht und dann in den entsprechenden Rahmenvertrag schaut.
Möglicherweise ist der Vertrag mit dem Heim dahingehend nichtig, daß dieser Passus dem Rahmenvertrag widerspricht. Es könnte auch sein, daß der Rahmenvertrag hier uneindeutig ist; dann wäre diese Vereinbarung einerseits rechtens, würde andererseits aber einen Anspruch gegen die Grundsicherung begründen, denn dann gibt es einen nachweisbaren Bedarf - nämlich den auf das Waschen der Oberbekleidung. |
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#37 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 25.07.2014
Beiträge: 6
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In Köln kann man das (wie ich mittlerweile herausgefunden habe) ganz gut mit den entsprechenden Stellen besprechen.
Ich besorge gerne die Anziehsachen - für das Waschen ist der Sozialdienst im Krankenhaus zuständig ![]() |
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