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Wer muß die Wäsche waschen, wenn ein Heimbewohner im Krankenhaus liegt?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wer muß die Wäsche waschen, wenn ein Heimbewohner im Krankenhaus liegt? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich habe eine Frage: Mein Sohn lebt seit Dez. 2011 in einer Behinderteneinrichtung,für die der LWV monatlich ca. 9000 ...


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Alt 25.07.2012, 23:02   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.05.2012
Beiträge: 34
Standard Wer muß die Wäsche waschen, wenn ein Heimbewohner im Krankenhaus liegt?

Hallo,
ich habe eine Frage:
Mein Sohn lebt seit Dez. 2011 in einer Behinderteneinrichtung,für die der LWV monatlich ca. 9000 Euro zahlt.
Jetzt liegt mein Sohn schon seit Anfang Juni in der Klinik, die bisher auch seine Wäsche gewaschen hat.
Der Klinikaufenthalt wird von unserer Krankenkasse bezahlt und nicht vom LWV.
Heute bekam ich einen Anruf von der Klinik, ob ich nicht seine Wäsche waschen könne, da ich seine rechtliche Betreuerin sei.
Mein Sohn macht so viel Schmutzwäsche, dass die anderen Patienten ihre Wäsche nicht mehr waschen können.
Das Problem ist, dass ich für einen Besuch 2 mal 2 Stunden Fahrzeit (Bahn) benötige, und das letzte Stück noch zu Fuß gehen muß.Mit dem Auto kann ich z.Zt. aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren.
Da mein Sohn sehr viel Schmutzwäsche macht, müsste ich mindestens 2 mal pro Woche dort hin fahren. Das ist für mich aber nicht machbar.
Jetzt meine Frage:
So lange die Einrichtung so viel Geld erhält, ist sie dann nicht auch verpflichtet, für saubere Wäsche zu sorgen?
Wenn er nicht in der Klinik wäre, würden sie dafür auch sorgen müssen.
Z.Zt haben die Mitarbeiter gar keine Arbeit mit ihm (keine Pflege, keine Besuche usw.)
Ich habe dort angerufen, die schienen darüber aber nicht begeistert zu sein, sich um seine Wäsche zu kümmern.
das wäre zusätzliche Arbeit.
Gibt es da irgendwo ein Urteil /Beschluss, der das klar regelt?
Ich würde mich freuen, wenn mir Jemand weiterhelfen könnte, da die Klinik von mir bald eine Antwort erwartet. (Ich habe denen aber schon mal gesagt, dass ich mit der Einrichtung darüber sprechen würde.
Gruss Anette
Wagner ist offline  
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Alt 26.07.2012, 07:27   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten morgen Anette,

das ist immer und überall ein Problem. Die Wäsche im KH, wenn sie dort nicht gewaschen wird- was die Regel ist- ist Sache der Einrichtung.
Betreuer waschen weder Wäsche noch Bewohner!

Wende dich doch an den Kostenträger/LWV und bitte die das mit der Einrichtung zu klären.

Viel Erfolg, Gruss.
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.07.2012, 10:23   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Wagner Beitrag anzeigen
Heute bekam ich einen Anruf von der Klinik, ob ich nicht seine Wäsche waschen könne, da ich seine rechtliche Betreuerin sei.
Ein super Witz,über den wir Betreuer aber leider nicht lachen können.

Zitat:
das ist immer und überall ein Problem. Die Wäsche im KH, wenn sie dort nicht gewaschen wird- was die Regel ist- ist Sache der Einrichtung.
Betreuer waschen weder Wäsche noch Bewohner!

Wende dich doch an den Kostenträger/LWV und bitte die das mit der Einrichtung zu klären.
Würde ich auch sagen. Absolut ärgerlich aber, dass man mit solchen Kinkerlitzchen seine kostbare Zeit vergeuden muss.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 26.07.2012, 10:33   #4
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Den Vorpostern ist zuzustimmen.
Wäsche waschen ist - wie vieles andere auch (z. B. Arztbesuche organisieren, Getränke einkaufen o.ä.)- NICHT Sache der rechtlichen Betreuer.

Wenn der Betreute in einer Einrichtung lebt, müsste normalerweise im Heimvertrag geregelt sein, wer die Wäsche erledigt (Heim gegen Aufpreis oder Angehörige).
Fara ist offline  
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Alt 26.07.2012, 11:11   #5
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard Nicht gegen Aufpreis

das Heim bekommt auch wenn der Bewohner im Krankenhaus eine Pauschale vom Kostenträger und muß die Wäsche waschen. Aber die versuchen dann erst einmal übern Betreuer und wenn das gleichzeitig auch die Mutter ist, naja kann ja mal klappen.
Spreche aus eigener Erfahrung. Habe dann die Wäsche dort abgeben und beim nächsten Mal wieder mitgenommen, hatte mich beim Betreuungsverein schlau gemacht!!!

Gruß Doro
Doro ist offline  
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Alt 26.07.2012, 22:44   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.05.2012
Beiträge: 34
Standard

Danke für die Tipps.
Habe mit dem dritten rechtlichen Betreuer gesprochen, und der hat sich mit der Heimleitung in Verbindung gesetzt.
(Ich hatte keine Lust mich mit denen ständig auseinandersetzen zu müssen, da ich z.Z. ganz andere Sorgen habe.)
Die Heimleiterin ist dann auch gleich heute hin gefahren, um die Schmutzwäsche abzuholen.
Sie hat mich danach angerufen und wieder versucht, mich fertig zu machen.
Einmal pro Woche holt sie die Wäsche, öfter ginge es nicht.
Wenn sie die Mutter wäre, würde sie die Wäsche für ihr Kind waschen,usw.
Ich habe ihr aber ganz klar gesagt, dass das nicht meine Aufgabe sei.
Ich finde es eine ganz schöne Frechheit, was die sich ständig dort rausnehmen.
Ich hoffe nur, dass wir bald eine andere Wohnsituation finden, denn dort kann kein Mensch sich wohlfühlen.
Jedenfalls werde ich den LWV über dieses Verhalten informieren, da ich es nicht richtig finde, dass so viel Geld fürs nichts tun bezahlt wird.
Übrigens, was im Heimvertrag geregelt ist, weiss ich nicht, da ich nie einen Heimvertrag zu lesen und unterschreiben bekam.
Den hat nur der dritte rechtliche Betreuer erhalten, wir nicht, obwohl wir alle die gleichen Rechte haben.
Wir sind dort auch nicht als rechtliche Betreuer aufgeführt, sagte uns Herr K.
Gruss Anette
Wagner ist offline  
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Alt 27.07.2012, 08:20   #7
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Zitat:
dem dritten rechtlichen Betreuer


Drei rechtliche Betreuer?! Immense Kosten für die Staatskasse?! Das glaube ich nicht.

Ich denke, wenn ich den letzten Abschnitt Deines Postings richtig verstanden haben, gibt es nur einen rechtlichen Betreuer und die beiden Eltern, ja?
Eltern sind nach Volljährigkeit des Kindes keine gesetzlichen Vertreter, damit auch keine Betreuer.
Der rechtliche (also vom Gericht bestellte) Betreuer regelt sämtliche in seinen Aufgabenkreis fallenden Angelegenheiten und ist nur dem Betreuten und dem Gericht gegenüber Rechenschaft pflichtig. Daher werdet Ihr als Eltern auch den Heimvertrag nicht kennen. Der Betreuer muss Euch nicht über den Inhalt aufklären, bös gesprochen: Es geht Euch nichts an.

Entschuldige, wenn ich solch harsche Worte wähle, doch das wird im Alltag so oft von den Angehörigen falsch verstanden oder nicht eingesehen.
Hier im Forum wurde das meines Wissens aber auch schon des Öfteren besprochen.
Fara ist offline  
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Alt 27.07.2012, 08:49   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 05.05.2012
Beiträge: 34
Standard

Hallo Fara,
doch wir sind drei rechtliche Betreuer:
wir Eltern und ein ehemaliger Vormundschaftsrichter.
Jeder von uns ist für alle Aufgabenbereiche zuständig und jeder kann alleine entscheiden.
Klingt für Dich vielleicht nicht glaubwürdig, ist aber so.
Wenn Du aber D. ganze Vergangenheit kennen würdest, würdest Du dies auch besser verstehen.
Wir haben Herrn K. damals noch dazu bekommen, da D. in der Forensik war und sehr viele Entscheidungen zu treffen waren.
Herr K. hält sich meist im Hintergrund, aber bei besonderen Problemen hilft er uns.
Natürlich ist dies alles der Einrichtung ein Dorn im Auge, da sie erstens Eltern als rechtliche Betreuer nicht akzeptieren (deshalb stehen wir wohl auch nicht im Heimvertrag als Betreuer drin) und zweitens versuchen sie uns gegenseitig auszuspielen.
Ich bin echt froh, dass wir zu dritt sind,; wenn das alles ein Berufsbetreuer erledigen müsste, dann würde es für den Staat wirklich teuer werden.
Manchmal denke ich schon daran, die rechtliche Betreuung abzugeben, aber dann würde genau das passieren, was Du geschrieben hast. Das möchte ich aber auf keinen Fall.
Gruss Anette
Wagner ist offline  
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Alt 27.07.2012, 08:52   #9
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Aha.
Nun denn ... ich bin froh, dass wir hier im Beritt grundsätzlich nur einen Betreuer haben.
Zu viele Köche verderben den Brei.
Zudem hat der Gesetzgeber den § 1899 BGB ins Land geworfen. Mit der von Eurem Wohnortgericht getroffenen Entscheidung könnte ich daher schlecht arbeiten.

Viel Erfolg weiterhin.
Fara ist offline  
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Alt 27.07.2012, 10:43   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von Wagner Beitrag anzeigen
Ich bin echt froh, dass wir zu dritt sind,; wenn das alles ein Berufsbetreuer erledigen müsste, dann würde es für den Staat wirklich teuer werden.
Hallo Wagner,

also ich nehme mal an das euer ominöser dritter Betreuer das ganze ja auch als Berufsbetreuer betreibt, oder?

Wenn dem so ist wäre es für die Staatskasse völlig egal wieviel Arbeit er hat denn er bekommt ohnehin nur eine pauschale Vergütung mit der alle Arbeiten abgedeckt sind. (Außer natürlich Wäsche zu waschen )


Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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