Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnungslegung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bisher musste ich auch jeden Auszug vorlegen und bekunden wie was überwiesen wurde. Wenn der Betreute in einem Heim ist, ...
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Bisher musste ich auch jeden Auszug vorlegen und bekunden wie was überwiesen wurde. Wenn der Betreute in einem Heim ist, ist das nicht weiter schwierig, da er nicht selbst an das Konto geht.
Wenn der Betreute aber zu Hause lebt und ab und an Kontoauszüge holt, auch wenn ich ihm schon zig mal gesagt habe, er soll dies nicht tun, dann renne ich den Auszügen ständig hinter her, oder muss neue beantragen, mir ständig vom Betreuten bescheinigen lassen, dass er Geld abgehoben hat usw. ich empfinde das als eine wahnsinnig nervige und zeitaufwändige Beschäftigung. Insofern war ich dankbar zu hören, dass ich das nicht muss, aber scheinbar muss ich das doch. Kann man hier : Rechnungslegung ? Betreuungsrecht-Lexikon auch nachlesen. Das geht auch letztlich gegen die Geschäftfähigkeit des Betreuten, da man ihn ständig kontrollieren muss, was den Betreuten natürlich auch nervt. Ich muss hier beim Gericht mal konkret nachfragen, wie das gehandthabt wird. Da ich aber schon ohne Eiwi alles darlegen muss, wird eine Entlastung wohl nicht möglich sein. |
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#12 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Zitat:
Und ob das für dich Mehrarbeit bedeutet hat doch für die Belange des Betreuten erst einmal gar keine Auswirkungen. Gruß, Andreas
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Den Satz oben habe ich bezogen auf die Betreuten ohne Eiwi. Die muss ich letztlich auch kontrollieren, indem ich sie anweise keine Kontoauszüge zu ziehen, mir jede Verfügung von ihnen ständig abzusegnen, ihnen wegen von ihnen gezogener Kontoauszüge hinter laufe usw.
Vielleicht enpfinde auch nur ich diese Rechenschaftslegung als sehr anstrengend, da sie eine Zusammenarbeit erfordert, die bei mir leider viele Betreute nicht besonders ernst nehmen. |
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#14 | |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Zitat:
Dann muss man in den sauren Apfel beißen und den Belegen notfalls hinterher laufen. Die Betreuten, die sich hier um die Finanzen selbst kümmern, sind nach mehr oder weniger gutem Zureden auch bereit, die Belege für die Prüfung der Rechnungslegung (damit das Gericht prüfen kann, dass der Betreuer keinen Schmu gemacht hat ) kurzfristig herauszugeben.Online-Banking ist in dem Fall auch echt eine Vereinfachung, da man dann den Belegen, so sie beim Klienten unvollständig sind, nicht hinterherlaufen muss. Und wenn als Betreuer verfügt wird, wird als Betreuer verfügt und der Beleg ist in der Rechnungslegung (als Ü-Träger-Durchschrift oder als OnlineBankingBeleg) enthalten. |
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#15 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Ich kann die nur darum bitten keine Auszüge zu ziehen, daran halten sich die Betreuten leider oft nicht. Dazu zwingen kann ich sie natürlich nicht.
Deswegen komme ich auch auf das online banking. Die Betreuten, die Geld selbst abheben, aber wo ich z.b. bei Privatversicherung Überweisungen mache, ziehen mal Auszüge und mal nicht und dann geht das hinterhergerenne los, na ja ist halt so. |
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#16 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Andrea,
bißchen liegt`s auch am System- das fehlt da nämlich. Ich bespreche mit meinen Kunden am Anfang der Betreuung welche Aufgabenkreise ich habe, was das bedeutet und wie wir das gemeinsam regeln können. Meine Kundschaft ist eigentlich sehr froh darüber keine Auszüge bei sich herumfliegen zu haben. Sie können allerdings einmal die Woche auch zu mir ins Büro kommen und bekommen dann auf Wunsch einen Online Ausdruck. Entweder über die Woche oder den Monat oder so wie sie es gerne hätten. Vielleicht kannst du in einem Gespräch nochmal eine klare Linie fahren und vereinbaren. "Mischkonten" wo jeder drauf rumwurschtelt führe ich nicht und sage das anfänglich ganz klar. Entweder-oder. Es kann auch gerne jemand sagen, er will kommen und zusammen mit mir seine Überweisungen machen wenn er sich alleine dabei nicht sicher fühlt- kein Problem. Für so ein Durcheinander- Konto gibt es einfach keinen Grund. Und nochmal: wenn der Betreute im aktuellen Fall eh alles selbst macht und das richtig, dann lasse den Aufgabenkreis aufheben. Gruss Michaela |
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#17 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Hallo Michael,
ich sage auch gleich vorne weg, dass ich die Auszüge hole und der Betreute, wenn er will die sehen kann. Funktioniert nicht immer. Die Schuldenauflistung wollen sie nie sehen, aber die Kontoauszüge schon ![]() Bei dem mit dem Eiwi ist es seltsam, da die vorherige Betreuerin sagte er hätte alles alleine gemacht, er sagt das auch....da frage ich mich warum sie den Eiwi nicht hat aufheben lassen. Ich schaue mal in die Akte und warte auf Unterlagen von der früheren Betreuerin, dann wird sich das wohl lichten. Die frühere Betreuerin sagte auch, sie hätte ihn 2 Monate nicht gesprochen, er hingegen sagt sie hätte nie angerufen...keine Ahnung, wird sich klären. lg andrea |
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#18 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Andrea,
Zitat:
Zitat:
Gruss Michaela |
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#19 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 26.04.2009
Beiträge: 119
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Hallo Michael,
mit meinem Satz meine ich das gleiche, wie du mit deinem Satz. Ich habe es nur etwas salopper ausgedrückt. Selbstverständlich erkläre ich meine Aufgaben und treffe diesbezügliche Vereinbarungen. Der Betreute hält sich nur nicht immer daran. lg laptop |
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#20 | |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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MichaelA, soviel Zeit muss sein.
Ich finde, dass es nicht salopper ausgedrückt ist, sondern vom Inhalt und Sinn her ganz anders. Aber das könnte jetzt in Haarspaltereien ausarten. Zitat:
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