Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentenbezug im EU Ausland im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, meine Betreute bezieht in ihrer Heimat Rente von etwa 200 €, (hier noch 160€ vom Sozialamt). Jedoch von dem ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 30.05.2012
Beiträge: 2
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Hallo, meine Betreute bezieht in ihrer Heimat Rente von etwa 200 €, (hier noch 160€ vom Sozialamt). Jedoch von dem Geld aus dem Ausland kriegen nicht ein Cent zu sehen, da die Tochter meiner Betreuten es einkasiert und nicht bereit ist es uns auszuzahlen. Sie fordert von mir dass ich bei Sozialamt mehr pflegerische Leistung beantrage als nötig ist und damit das Essen auf Rädern bezahle. Ich weigere mich mit diesem Betrug etwas zu tun zu haben. Wer hat da Erfahrungen gemacht? Kann man die Rente aus dem EU Ausland sich auf das Deutsche KOnto überweisen lassen? Wieviel Aufwand ist da nötig? Wäre dankabar für Austausch.
Vasylets |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,977
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HAllo vasylete,
ich gehe davon aus das , auch bei einer ausländischen Rente, der Rentenempfänger bestimmt auf welches Konto die Rente gezahlt wird. Also einfach Mitteilung an den Rententräger mit der Kontoverbindung der Betreuten. Ich hatte es bei amerikanischen und kanadischen Renten ohne Probleme so gemacht. Gruß, Andreas
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 30.05.2012
Beiträge: 2
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Zitat:
soweit ich bei der Renten Zahlungstelle Lettlands gelesen habe, brauchen sie einen vom Notar begaubigte Bescheiningung , dass der Betroffene überhaupt noch lebt. alles in der Landessprache und mit Apostolle versehen. WEnn ich das alles mache (Übersetzung 70 €, Notar 13€ und Apostille ~ 15 € )bleiben mir von den 100€ die ich zur Verfügung habe nur 0, nix. Das wollte ich vermeiden und suche einen Weg aus der Situation. Ich warte auf mehr _Feedback. Aber danke für schnelle Antwort. Gruß Edita |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,515
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Hallo Vasylete
Eine Lebendbescheinigung ist üblich bei ausländischen Rententrägern. Die muss aber nicht unbedingt vom Notar sein. Eine von der Gemeinde oder dem örtlichen Pfarrer tut es auch. (Katholisch am besten, weil die Letten das am ehesten kennen.) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten morgen zusammen,
in letzter Zeit schicken die Rentenstellen im Ausland einem Bescheinigungen zu, in vier Sprachen, in der z.B. auch die Bank abstempeln kann dass der Rentenbezieher noch lebt und sich hinsichtlich seines Kontos persönlich ausgewiesen hat. Aus Ungarn und Polen kenne ich das inzwischen so, Frankreich hatte es schon füher so gemacht. Wenn Du nicht zurecht kommst versuche über die Migrationsstelle deiner Stadt Hilfe zu bekommen. Die kennen in der Regel Menschen aus aller Herren Länder die auch mal in der Landessprache wo anrufen. Ansonsten vielleicht die Botschaft um Hilfe bitten. Ich kapiere nicht ganz wieso die Rente aber ohne Nachweis dann an die Tochter geht? Der würde ich mit einer Anzeige wegen Unterschlagung auf den Pelz rücken wenn die Kohle nicht schleunigst rüber wächst. ![]() Viel Erfolg, Gruss. Michaela |
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