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zeitliche Gültigkeit Geschäftsunfähigkeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema zeitliche Gültigkeit Geschäftsunfähigkeit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich bin natürlich nicht fit im Betreuungsrecht. Aber aus eigener Erfahrung kenne ich mich (leider) mit Schenkungen aus. ...


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Alt 05.09.2012, 16:24   #11
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo zusammen,

ich bin natürlich nicht fit im Betreuungsrecht.

Aber aus eigener Erfahrung kenne ich mich (leider) mit Schenkungen aus. War der Eintrag im Grundbuchamt venetuell eine Schenkung? Dann würde ein Sozialamt zum Beispiel diese innerhalb von 10 Jahren zurückholen.

Wenn also der Betreute - wie im Beispiel - bankrott ginge - würde die Behörde alle Schnekungen der letzten Jahre prüfen.

Wenn dem Betreuten immer noch genug für alle Kosten und auch zum Leben übrigbleibt, will man da überhaupt was machen?

Bin sehr gespannt auf die Aussagen der Fachleute.

Liebe Grüße
Lisa
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Alt 05.09.2012, 21:41   #12
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
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Beiträge: 9,298
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Moin Lisa


Zitat:
Zitat von Lisa Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

ich bin natürlich nicht fit im Betreuungsrecht.

Aber aus eigener Erfahrung kenne ich mich (leider) mit Schenkungen aus. War der Eintrag im Grundbuchamt venetuell eine Schenkung? Dann würde ein Sozialamt zum Beispiel diese innerhalb von 10 Jahren zurückholen.
Bis hier hin verstehe ich es.

Zitat:
Zitat von Lisa Beitrag anzeigen
Wenn also der Betreute - wie im Beispiel - bankrott ginge - würde die Behörde alle Schnekungen der letzten Jahre prüfen.

Wenn dem Betreuten immer noch genug für alle Kosten und auch zum Leben übrigbleibt, will man da überhaupt was machen?

Bin sehr gespannt auf die Aussagen der Fachleute.

Liebe Grüße
Lisa
Das nicht mehr.

Wenn der Betreute noch genug hat um davon zu leben (keinen Anspruch auf Sozialhilfe zu haben - und auch nicht beantragt),
dann ist er
a) nicht bankrott und
b) kräht kein Hahn nach einer Schenkung, die zurückgefordert werden muss.

Bankrott ist reichlich relativ - so vom Gefühl her.
Kürzlich hat eine Multimillionärin Hunderte von Millionen verloren und nur noch ein paar Villen und vereinzelte Miollionen im Ausland übrig gehabt. Trotzdem hat sie laut gekräht, sie würde jetzt von Hartz 4-Suppe leben. Um den Spott mußte sich die arme Dame nicht weiter bemühen...

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.09.2012, 14:19   #13
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Zitat:
Zitat von ASBL Beitrag anzeigen

Der Betreute darf sich auch selber schaden, wenn dies im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeit (gesundheitliche Fragen klammere ich hier mal aus) nicht zum totalen Ruin führt.

Aber was bedeutet dass für den Betreuten -und für den Betreuer-?


Wie weit geht jetzt die Verantwortung eines Betreuers? Rückabwicklung versuchen oder aufgrund der Unmöglichkeit der Beweislastumkehr den neuen Status Quo akzeptieren?

Wenn man den Fall weiter "spinnt", und der Betreute zwar nicht "bankrott" geht aber zumindest sein Vermögen soweit schmälert, dass er zukünftig nicht mehr in der Lage wäre, Heimkosten selbst zu tragen.

In einem solchen Fall würde das Sozialamt die Kosten erst einmal tragen. Die sind aber bestimmt nicht faul, und wenden sich an die Verwandten 1.Grades. Diese haben dann zu zahlen und sind die eigentlich Geschädigten.

Gruß
ASBL
Auf diese Aussage hatte ich mich bezogen.

Wenn der Betreute ausreichend Geldmittel hat, will (muss) man da überhaupt eine Baustelle aufmachen?

Wenn das Sozialamt aber dann zahlen muss, wird die Grundbucheintragung nicht von diesem als Schenkung betrachtet?


Meine Frage war: Muss der Betreuer vorsorglich handeln, oder kann er das dem - eventuell - eingeschalteten Sozialamt überlassen?

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 06.09.2012, 21:23   #14
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 9,298
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Zitat:
Zitat von Lisa Beitrag anzeigen

Meine Frage war: Muss der Betreuer vorsorglich handeln, oder kann er das dem - eventuell - eingeschalteten Sozialamt überlassen?

Liebe Grüße
Lisa
Moin Lisa

Seit wann ist vorauseilender Gehorsam oberste Bürgerpflicht?

Und sonst: Selbst wenn das Ganze als Schenkung angesehen werden kann, dann war es das nach dem Willen des Betreuten - nach dem sich auch ein Betreuer zu richten hat.

Deshalb ist es früh genug den Willen des Betreuten dann rückgängig zu machen, wenn es die Umstände erfordern bzw. erzwingen.

MfG

Imre
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einwilligungsvorbehalt, geschäftsunfähigkeit

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