Dies ist ein Beitrag zum Thema zeitliche Gültigkeit Geschäftsunfähigkeit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich bin natürlich nicht fit im Betreuungsrecht.
Aber aus eigener Erfahrung kenne ich mich (leider) mit Schenkungen aus. ...
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#11 |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Hallo zusammen,
ich bin natürlich nicht fit im Betreuungsrecht. Aber aus eigener Erfahrung kenne ich mich (leider) mit Schenkungen aus. War der Eintrag im Grundbuchamt venetuell eine Schenkung? Dann würde ein Sozialamt zum Beispiel diese innerhalb von 10 Jahren zurückholen. Wenn also der Betreute - wie im Beispiel - bankrott ginge - würde die Behörde alle Schnekungen der letzten Jahre prüfen. Wenn dem Betreuten immer noch genug für alle Kosten und auch zum Leben übrigbleibt, will man da überhaupt was machen? Bin sehr gespannt auf die Aussagen der Fachleute. Liebe Grüße Lisa |
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#12 | ||
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
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Moin Lisa
Zitat:
Zitat:
Wenn der Betreute noch genug hat um davon zu leben (keinen Anspruch auf Sozialhilfe zu haben - und auch nicht beantragt), dann ist er a) nicht bankrott und b) kräht kein Hahn nach einer Schenkung, die zurückgefordert werden muss. Bankrott ist reichlich relativ - so vom Gefühl her. Kürzlich hat eine Multimillionärin Hunderte von Millionen verloren und nur noch ein paar Villen und vereinzelte Miollionen im Ausland übrig gehabt. Trotzdem hat sie laut gekräht, sie würde jetzt von Hartz 4-Suppe leben. Um den Spott mußte sich die arme Dame nicht weiter bemühen... MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#13 | |
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Angehörige mit Vorsorgevollmacht
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
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Zitat:
Wenn der Betreute ausreichend Geldmittel hat, will (muss) man da überhaupt eine Baustelle aufmachen? Wenn das Sozialamt aber dann zahlen muss, wird die Grundbucheintragung nicht von diesem als Schenkung betrachtet? Meine Frage war: Muss der Betreuer vorsorglich handeln, oder kann er das dem - eventuell - eingeschalteten Sozialamt überlassen? Liebe Grüße Lisa |
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#14 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,298
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Zitat:
Seit wann ist vorauseilender Gehorsam oberste Bürgerpflicht? Und sonst: Selbst wenn das Ganze als Schenkung angesehen werden kann, dann war es das nach dem Willen des Betreuten - nach dem sich auch ein Betreuer zu richten hat. Deshalb ist es früh genug den Willen des Betreuten dann rückgängig zu machen, wenn es die Umstände erfordern bzw. erzwingen. MfG Imre
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