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Nachträglicher Antrag auf Unterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachträglicher Antrag auf Unterbringung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo , da ich noch nicht sehr lange als Betreuerin arbeite, brauche ich mal wieder eine kleine Erklärung zu folgendem ...


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Alt 10.09.2012, 10:54   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 20
Standard Nachträglicher Antrag auf Unterbringung

Hallo ,

da ich noch nicht sehr lange als Betreuerin arbeite, brauche ich mal wieder eine kleine Erklärung zu folgendem Fall: ich habe einen Betreuten im Eilbeschluss erhalten, der sich momentan in der geschlossenen Unterbringung befindet (im Beschluss sieht es nach den üblichen 6 Wochen aus, da eine Befristung relativ zeitnah festgelegt ist). Warum muss ich jetzt nachträglich einen Antrag zur Genehmigung der geschlossenen Unterbringung stellen? Mein Betreuter liegt doch schon drin? Gibt es irgendetwas, das ich diesbezüglich beachten muss?

Jeden Tag lernt man was dazu...Vielen Dank!
Kama
KaMa ist offline  
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Alt 10.09.2012, 10:56   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 20
Standard Inhaltliche Ergänzung...

Vielleicht von Relevanz: Ich bin "nur" eine Ersatzbetreuung, da sich die Vorsorgebevollmächtigte im Urlaub befindet...
KaMa ist offline  
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Alt 10.09.2012, 15:21   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Wer hat ihn denn da rein gebracht?

fragt R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 11.09.2012, 20:54   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 20
Standard

Hallo Rudi,

es hat sich alles geklärt. So, wie es sein soll, steht es im Beschluss beschrieben...

Entschuldigt, die Verwirrung!
KaMa ist offline  
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unterbringung

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