Dies ist ein Beitrag zum Thema Nachträglicher Antrag auf Unterbringung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo ,
da ich noch nicht sehr lange als Betreuerin arbeite, brauche ich mal wieder eine kleine Erklärung zu folgendem ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 20
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Hallo
,da ich noch nicht sehr lange als Betreuerin arbeite, brauche ich mal wieder eine kleine Erklärung zu folgendem Fall: ich habe einen Betreuten im Eilbeschluss erhalten, der sich momentan in der geschlossenen Unterbringung befindet (im Beschluss sieht es nach den üblichen 6 Wochen aus, da eine Befristung relativ zeitnah festgelegt ist). Warum muss ich jetzt nachträglich einen Antrag zur Genehmigung der geschlossenen Unterbringung stellen? Mein Betreuter liegt doch schon drin? Gibt es irgendetwas, das ich diesbezüglich beachten muss?Jeden Tag lernt man was dazu...Vielen Dank! Kama |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 20
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Vielleicht von Relevanz: Ich bin "nur" eine Ersatzbetreuung, da sich die Vorsorgebevollmächtigte im Urlaub befindet...
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#3 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Wer hat ihn denn da rein gebracht?
fragt R.
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 19.03.2012
Beiträge: 20
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Hallo Rudi,
es hat sich alles geklärt. So, wie es sein soll, steht es im Beschluss beschrieben... Entschuldigt, die Verwirrung! |
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