Dies ist ein Beitrag zum Thema Suche Pflegeheimplatz nach Krankenhaus im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mal wieder eine Meinungsverschiedenheit mit dem Sozialdienst eines Krankenhauses:
Ich habe vor 5 Tagen die Betreuung einer älteren Dame neu ...
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#1 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
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Mal wieder eine Meinungsverschiedenheit mit dem Sozialdienst eines Krankenhauses:
Ich habe vor 5 Tagen die Betreuung einer älteren Dame neu übernommen, bei der nun der möglichst schnell ein Wechsel in ein Pflegeheim ansteht. Sozialdienst weigert sich, die Suche nach einem Heim zu übernehmen. Ich bin der Meinung, dass dies eine SGB V - Leistung darstellt und somit Aufgabe des Krankenhaussozialdienstes ist. Natürlich muss ich dem Pflegeheim zustimmen, es aber nicht aktiv suchen. Meine Aufgabe sei, einen vollstationären Pflegeantrag bei der Krankenkasse anzufordern. Das hat bisher noch kein KH-Sozialdienst verlangt, liege ich falsch? Gruß Klima Geändert von Klima (12.09.2012 um 16:01 Uhr) |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Hallo Klima,
die Suche des Heimplatzes muss der Sozialdienst bzw. die Patientenüberleitung leisten. Falls noch keine Pflegestufe vorliegt muss die Klinik ebenfalls einen Antrag auf Eileinstufung bei Pflegebedürftigkeit stellen. Den Antrag auf stationäre Pflegeleistungen müsstest du ggfls. unterschreiben wenn der Betreute es nicht mehr selber,mit Unterstützung des Sozialdienstes, kann. Schau mal auf der Homepage der Klinik, oftmals sind dort bereits die Aufgaben des Sozialdienstes ausführlich dargestellt. Gruß, Andreas
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#3 |
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Stammgastanwärter
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
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Hallo agw,
herzlichen Dank für Deine Antwort! Auf der Homepage dieser Klinik wurde ich bzgl. den Sozialdienstaufgaben nicht fündig. Aber bestärkt von der Richtigkeit der Annahme kann ich der interessierten Allgemeinheit folgende §§ nennen: § 112 SGB V, sowie zumindest für Baden-Württemberg § 31 LKHG. Gruß Klima |
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