Dies ist ein Beitrag zum Thema Bank hat Konten verschwiegen! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum!
Mein erster Beitrag und gleich ein rechtliches Problem:
Mein Mann und ich waren 1 Jahr lang Betreuer (auch ...
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Forum!
Mein erster Beitrag und gleich ein rechtliches Problem: Mein Mann und ich waren 1 Jahr lang Betreuer (auch finanziell) meines Schwiegervaters (Pflegstufe 2, verwirrt) bis zu seinem Tod im Juli. Es stellte sich frühzeitig heraus, dass er hoch verschuldet war bei der Kreisparkasse und der Raiffeisenbank (EasyKredit Falle!) Um die Kreisparkasse dreht sich meine Frage: Uns wurden während der Betreuung NICHT alle Konten, auch nicht auf ausdrückliches Nachfragen mitgeteilt! Kann ich dies beim Betreuungsgericht oder der Bankenaufsicht als Pflichtverletzung anzeigen? ---------------------------------------------------------------------- Hintergrund: Bei der KSK bekannt waren: Hypothek Restschuld 20 T und 6 Tausend Dispokredit auf dem Giro. NICHT mitgeteilt wurde ein GUTHABEN von 3.500 Euro, nämlich ein kleiner Fond, der hätte auch verkauft werden können. Während der Betreuung schlitterte mein Schwiegervater ganz knapp an der Privatinsolvenz vorbei, durch den Notverkauf von Wertgegenständen konnte das abgewendet werden. In dieser Zeit platzten immer wieder Zahlungen der KSK, da ja der DIspo maximal ausgeschöpft war und nicht erhöht werden konnte. In dieser Zeit hätte die Kenntnis von dem Guthaben/Fond Luft verschafft und viel Ärger verhindert. NACH dem Tod meines Schwiegervaters teilte uns die KSK plötzlich die Existenz eines Kontos mit, verweigerte aber aber jede Auskunft dazu, da wir den Erbschein noch nicht hatten! Daraufhin platzte uns der Kragen, und wir drohten mit Anzeige. Daraufhin gab es einen Termin mit der Filialleiterin, die uns kühl das Guthaben mitteilte. Auf meine Frage hin, wieso sie uns das nicht während der Betreuung mitgeteilt hatte, wo mein Schwiegervater für sie gut erkennbar in Not war, meinte sie nur: "Das ist doch jetzt egal, er ist doch tot!" Unglaublich. Ja, wir kriegen die Situation jetzt hin. Ich möchte aber die erbarmungslose Frechheit der KSK nicht einfach so durchgehen lassen. Was kann ich tun? Danke, die miesbacherin PS: Name der Filiale (sprich KSK in einem kleinen Ort ausserhalb von Miesbach) gebe ich gene auf Anfrage per PM an. Geändert von miesbacherin (26.09.2012 um 13:15 Uhr) |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Ich hoffe doch, Du erwartest keine Rechtsberatung.
Die gibt es hier nicht. |
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#3 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Hallo Miesbacherin
Dein Ärger ist sehr verständlich. So wie es bei Heimen eine Heimaufsicht gibt, so gibt es für Banken auch eine Bankenaufsicht. Ansonsten geht hier nur der Tip: Ab zum RA WG. Einer Rechtsberatung über die Möglichkeiten der Beschwerde bzw. eventuelle Regressansprüche durchzusetzen, wenn es welche geben sollte. Hier im Forum darf keine Rechtsberatung sein (wir sind keine RAe und kriegen's auch nicht bezahlt - aber heftigen Ärger, wenn wir es doch machen). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Vielen Dank, ich werde jetzt angesichts der Reaktionen mein Profil loeschen und anderswo mich informieren.
Servus mitanand. |
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#6 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo? Was ist das denn jetzt?
Hier wurden von zwei kompetenten Menschen die Antwort auf eine Frage gegeben. Dass diese Antwort vielleicht nicht gefällt kann man nicht ändern.Wenn ein BB ein solches Problem hat bemüht er einen Anwalt. Wo ist das jetzt die Reaktion die solche Verärgerung auslösen kann? Sich hier ab- und woanders anzumelden kannst Du natürlich gerne machen. Die Abmeldeformalitäten findet man im Hilfebereich. Gruss Michaela |
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#7 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
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Hallo,
bei allem Verständnis für den Ärger - wenn kein nachweisbarer Vermögensschaden entstanden ist, ist jede weitere Aktion sinnlos. Die Bank wird die Existenz des Kontos verschwiegen haben, um im Notfall (z. B. Konto gekündigt) wenigstens etwas Geld für sich zu retten. Das ist aber nur eine Vermutung, beweisen kann man nichts. Da hillft nur, Ruhe bewahren und runterfahren. Wer mag, soll sich einen 25 Jahre alten Whisky durch die Kehle rinnen lassen, oder etwas Baldrian nehmen, je nach Gusto und Geschmack. Gruß Andreas ![]() ![]() PS: der Name "miesbacherin" verleitet aber sehr zu Wortspielen
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