Dies ist ein Beitrag zum Thema Hätte ich eine Chance als Berufsbetreuer?? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich hoffe mein Thema passt hier rein..
Ich bin 24 und bin jetzt im 3. Lehrjahr meiner Altenpflegeausbildung.
Ich ...
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Gesperrt
Registriert seit: 25.09.2012
Beiträge: 2
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Hallo,
ich hoffe mein Thema passt hier rein.. ![]() Ich bin 24 und bin jetzt im 3. Lehrjahr meiner Altenpflegeausbildung. Ich habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation. Durch meine jetzige Ausbildung habe ich einige Einblicke in den Beruf eines Betreuers gewonnen und spiele nun schon länger mit dem Gedanken, ob das was für mich wäre. Allerdings als Berufsbetreuer und nicht ehrenamtlich. Man muss ja auch irgendwie Geld verdienen. ![]() Ich habe gelesen, dass man als Betreuer keine besondere Qualifizierung braucht bzw. denke ich, dass meine Ausbildungen eine ganz gute Qualifizierung dafür wären!? Allerdings überlege ich schon, meine jetzige Ausbildung abzubrechen, aber ich denke nicht, dass das besonders gut wäre für den Wunsch Betreuer zu werden, oder? Wie seht Ihr das alles??
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo MK,
mit ner soliden Altenpflegeausbildung hast Du natürlich schon einen guten Hintergrund für die Tätigkeit als Berufsbetreuerin . Sicherlich mehr als nur nach einer Ausbildung zur Bürokommunikationskauffrau. I Ich denke mir allerdings, daß einige Jahre Berufspraxis als Pflegefachkraft durchaus sinnvoll wäre. Die meisten Praxiser-fahrungen würdest Du sicher in der ambulanten Pflege machen, da Du dort wesentlich mehr mit den verschiedensten Problemen der Patienten in verschiedensten Lebenslagen konfrontiert wirst. Im heim bekommst Du die rechtlichen Aspekte ja eher nur am Rande mit. Hilfreich wäre vielleicht noch ne Fortbildung zur geronto-psychiatrischen Fachkraft, da Du dann natürlich den optimalen Umgang mit demeneten und psychisch kranken alten Menschen gelernt hast . Die nächste Frage ist, ob die zuständige Betreuungsbehörde, bzw das Gericht einen konkreten Bedarf nach neuen Berufsbetreuer hat. schöne Grüße fwu |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Hallo MK
Deine Ausbildung ist schon nicht schlecht. Noch einige Jahre Praxis dazu und Du könntest gut als Betreuerin arbeiten. Geld verdienen könntest Du damit als Betreuerin allerdings nicht so gut damit, weil ohne Studium die Vergütungsstufe deutlich niedriger ist. Das Vergütungssystem für BetreuerInnen hat da so seine Haken und Ösen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Dazu nochmal was Grundsätzliches: eine Ausbildung ist auf jeden Fall gut.
Zitat:
Zitat:
Und zweitens musst Du Dir klarmachen, dass es fast 1 Jahr dauert bis Du genügend Fälle hast und dann noch die Probleme mit der Abrechnung der Vergütung. Du musst nämlich immer erst mal ordentlich in (finanzielle) Vorleistung treten. Hier kannst du auch gleich noch was zu der Höhe deiner evtl. Vergütung erfahren: Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon Gruss Michaela |
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo beisammen,
wenn die Altenpflegeausbildung ordentlich gemacht wird, wird lehrplanmäßig wohl auch etwas zum Haftungsrecht,Strafrecht, Betreuungsrecht und vorallem zum Sozialrecht und Einrichtungen der Wohlfahrtpflege unterrichtet. Wenn ich von der Altenpflegerin im ambulanten Pflegedienst ausgehe, muß sie eigentlich in der Lage sein, alle möglichen Hilfen und Finanzierungsmöglichkeiten darzustellen, insbesondere wenn der Patient absolut geschäftsfähig ist und keinen Betreuer braucht, oder der ehrenamtliche Angehörigen -betreuer auch weder Ahnung noch Erfahrung hat. schöne Grüße fwu |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 02.04.2012
Beiträge: 21
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Hallo MK,
es gibt Bt-Ausbildungen die Berufsbegleitend von verschiedenen Trägern angeboten werden und mit einer Prüfung abschließen z.B. AWO. Erkundige dich doch mal, ob das für dich geeignet wäre. Diese zusätzliche Qualifikation zur Vorlage bei der Betreuungsbehörde ist beim Berufseinstieg bestimmt hilfreich. LG Rbach |
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