Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung der Betreuten wurde gekündigt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Das Grundsicherungsamt lehnt die Übernahme der Kosten zur Wohnungsrenovierung ab. Meinung des dortigen Sachbearbeiters: Der Vermieter hat Pech gehabt. ...
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#11 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
BGH-Urteil: Mieter müssen beim Auszug nicht renovieren - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT Die bisherigen Vorstellungen einiger Vermieter eine perfekt renovierte Wohnung zurückerhalten zu können sind ja durch andere Regelungen vom Gesetzgeber durchkreuzt worden. Das hält dann die Polonaise mit dem Vermieter auch wieder klein. Gruss Michaela |
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#12 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Zitat:
- was ist die tatsächliche Begründung vom Sozialamt für die Ablehnung ? - es kommt immer darauf an, wie die Juristen so schön sagen, nämlich hier darauf, was konkret vereinbart wurde und ob die Vereinbarung auch wirksam ist - wenn der Vermieter einen Anspruch auf Renovierung hat (weil wirksam vereinbart), dann hat der Betreute einen Rechtsanspruch auf Kostenübernahme ! - um nicht in Schwierigkeiten wegen der Fristen zu geraten, solltest Du zunächst der Ablehnung widersprechen. So hast Du Zeit gewonnen, um festzustellen/feststellen zu lassen, ob die Renovierung zwischen Mieter und Vermieter wirksam vereinbart wurde. Grüße andre www.andre-krueger-online.de
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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#13 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
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Hallo Michaela,
magst Du mir sagen, woher Du das hast? Zitat:
Grüssel Mousen |
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#14 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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#15 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich habe hier im Forum den Beitrag von Andre gefunden.
Zitat: Hallo, es gibt inzwischen zumindest bei SGB XII Beziehern (wie Grundsicherung) einige Rechtssprechung, die die doppelten Kosten wenn denn unvermeidbar als Bedarf sehen. Ich habe selbst gerade mehrere Verfahren vor dem Sozialgericht laufen. Dazu gehören selbstverständlich alle mietvertraglichen Verpflichtungen, wie z.B. ggf. auch die Renovierung bei Auszug. (sofern wirksam mietvertraglich vereinbart) Das angesprochene Urteil hat noch einen interessanten Passus bezüglich Pflichten Betreuer: "LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.12.2010, L 2 SO 2078/10 Leitsätze Die Überschneidungskosten, die auf dem bis zur Beendigung des Mietverhältnisses über eine Wohnung nach vorzeitig notwendig gewordenen Umzug in eine stationäre Einrichtung noch entstanden sind, sind zwar keine Kosten des notwendigen Lebensunterhaltes in einer Einrichtung gem. § 35 SGB XII. Sie sind jedoch vom Sozialhilfeträger als notwendiger Unterkunftsbedarf gem. § 42 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII i.V.m. § 29 SGB XII zu übernehmen. Streitig sind Überschneidungskosten für Miete nach Umzug ins Pflegeheim bis zum Ablauf der Kündigungsfrist der früheren Wohnung im Rahmen von Sozialhilfe Unter Berücksichtigung der Miete für die alte Wohnung ist der Kläger hilfebedürftig Somit handelt es sich auch in Bezug auf die Miete für die alte Wohnung um eine aktuelle Notlage und einen notwendigen Unterkunftsbedarf. Bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass dem Sozialhilferecht kein Strukturprinzip zu entnehmen ist, das es rechtfertigen könnte, das wirtschaftliche Risiko für die aus dieser staatlichen Inschutznahme resultierenden Mietbelastungen auf den Vermieter abzuwälzen (BVerwG, Beschluss vom 30.12.1997 - 5 B 21/97 - in FEVS 48, 241). Der Kläger war in einer Zwangslage. Unstreitig konnte er sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst versorgen und war auf Pflege angewiesen, Sein sozialhilferechtlich angemessener Unterkunftsbedarf konnte nur noch im Pflegeheim gewährleistet werden. Ebenso wenig, wie es Aufgabe des Betreuers ist, selbst die Räumung der Wohnung durchzuführen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.07.2007 - L 13 SO 26/07 ER), ist er verpflichtet einen Nachmieter zu suchen, da er den Betreuten nur gerichtlich und außergerichtlich vertritt (§ 1902 BGB). Da nach alledem der sofortige Einzug in das Pflegeheim erforderlich und die noch bis 31.10.2007 angefallenen Unterkunftskosten unvermeidbar waren, sind diese vom Beklagten zu übernehmen." mit freundlichem Gruß andre Ende Zitat Meint ihr diesen Sachverhalt. Ich weiß nicht genau ob dieser auf meinen Fall zutrifft, da ja die Wohnung von Seiten des Vermieters gekündigt wurde. Gruß Lotte |
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#16 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Hallo,
Zu eurer Info mal ein kleiner Zwischenstand. Die Betreute ist zum 30.11.2012 in ein Heim umgezogen, den Platz habe ich über Vitamin B erhalten, da ein Marathon über 4 Heime regulär nichts gebracht hat. Das Grundsicherungsamt hat die Miete zum 30.11. eingestellt, ebenso die Leistung für meine Betreute. Der Vermieter hat zwar etwas gemeckert, war aber zufrieden dass die Betreute nun aus dem Haus ist und verzichtet auf die Dezembermiete. Das Landesamt hat mich über drei Sachberarbeiter, die jeweils nicht zuständig waren an einen vierten Sachberater verwiesen, der zugesagt hat, die Sache schnell zu bearbieten, dass ist jetzt fast 3 Wochen her. Seitdem wartet sowohl die Einrichtung als auch ich auf Nachricht. Für die Möbel meiner Betreuten habe ich einen Käufer gefunden, der die Möbel die Tage abholt. Der Vermieter ist damit einverstanden. Stichpunkt Renovierung. Das Grundsicherungsamt übernimmt nur die Leistung eines gewissen sozialen Trägers. Dort angerufen, vor März geht gar nichts. Damit ist der Vermieter nicht einverstanden, was auch verständlich ist. Gegenvorschlag des Vermieters: Sein Hausmeister streicht. Kosten: so ca 400 Euro plus Farbe. Er will mir das Angebot schriftlich schicken, mal schauen was das Grundsicherungsamt sagt. Das Gericht sagt, sie geben die Betreuung ab da die Betreute aus dem Gerichtsbezirk verzieht. Das letzte mal als eine Betreute in die neue Stadt zog, hat es dort ein halbes Jahr gedauert bis sich das Betreuungsgericht gemeldet hat. Ich wünsche euch eine schöne Adventszeit. Gruß Lotte |
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