Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung der Betreuten wurde gekündigt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Ich stehe gerade vor einem kleinen Problem. Der Vermieter hat meiner Betreuten gekündigt. Der Grund ist, dass sie ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Hallo zusammen,
Ich stehe gerade vor einem kleinen Problem. Der Vermieter hat meiner Betreuten gekündigt. Der Grund ist, dass sie auf Grund ihrer Zwänge andere Mieter belästigt hat (nachts um 2 Klingelterror etc.) Meine Betreute ist in der Wohnung auch nicht glücklich. Sie will eine bestimmte andere Wohnung, die sie aber nicht bekommen kann, weil diese belegt ist. Hinzu kommt, dass ihre Krankheit sich verschlimmert, daher ist angedacht, dass sie in ein betreutes Wohnen zieht. Einen Platz habe ich sogar ausfindig gemacht, aber in einer anderen Stadt, denn bei uns beträgt die Wartezeit 2 Jahre. Damit ist meine Betreute nicht so ganz einverstanden, ich hoffe ich bekomme sie zum Probewohnen Anfang der Woche. Nun schreibt mir der Vermieter, er kündigt ordentlich zum 31.12 und fordert meine Betreute auf, die Wohnung zu streichen, zuvor, da sie starke Raucherin ist, auch einen Nikotinsperrgrund aufzutragen. Dazu ist sie aber aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht in der Lage. Eine Firma kann ich auch nicht beauftraen, denn sie lebt von Grundsicherung nach SGB 12 Kapitel 4. Die Frage ist auch was ich mit ihren wenigen Möbeln mache, da sie in der Einrichtung nur noch 1 Zimmer hat, das möbliert ist. Ich habe das Problem im Betreuungsverein angesprochen, von da bekam ich die Rückmeldung, dass der Vermieter dann eben Pech hat. Ich kann doch nicht einfach hingehen und sagen: Da Vermieter, hier sind die Schlüssel und Tschüß. Der Vermieter ist eine Privatperson und aufgrund der Vorfälle im Moment nicht gut auf meine Betreute zu sprechen. Ich sehe mich aber als rechtliche Betreuerin auch nicht in Pflicht, da Kisten zu schleppen und Wände zu streichen. Hatte jemand von euch schon einen ähnlichen Fall und wie seid ihr damit umgegangen? Gruß Lotte |
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#2 | |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Zitat:
Wenn Deine Betreute kein Geld hat und auch keines schnitzen kann, wird Dir nur übrig bleiben zu sagen: "Da Vermieter, hier sind die Schlüssel und Tschüß."
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Bitte einen Antrag beim Grundsicherungstäger stellen.
Nach den neusten Urteilen ist das Amt dazu verpflichtet die Miete bis zum Ende der Kündigungsfristen zu übernehmen, da Sozialhilfe/Grundsicherung dem Bedarfsdeckungsgrundsatz folgt. Für Unterkunftskosten, die nach einem Übergang in eine stationäre Einrichtung entstehen, heißt das: Miete bis zum Ende sowie die Kosten der Renovierung. Du solltest im Zweifelsfall auch nachweisen können, dass Du alles getan hast um das Mietverhältnis ordentlich aufzulösen. Das bedeutet dann 2 bis drei Kostenvoranschläge von Entrümplern/Renovierern usw. Was die übrigen Möbel betrifft, die müssen dann eben im Zuge der Entrümpelung und Renovierung auf den Sperrmüll. Gruss Michaela |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 08.10.2012
Ort: Ich lebe in einem kleinen Dorf im Land Brandenburg.
Beiträge: 15
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Also der Weg zum Amt wäre auch mein Erster. Wenn von dort eine Ablehnung kommt, hast du gegenüber dem Vermieter wenigstens etwas in der Hand. Für die Möbel gibt es manchmal Lagermöglichkeiten für einen wirklich schmalen Taler im Monat. Hab selbst schon mal daran gedacht, mein Archiv so unterzubringen. Und wenn deine Betreute an ihren Möbeln hängt, ist sie vielleicht dazu bereit. Ansonsten ist verkaufen auch eine Möglichkeit. Ich finde es immer wichtig, verschiedene Dinge angeboten oder versucht zu haben. Dann kann einem jedenfalls keine Tatenlosigkeit vorgeworfen werden und du kannst dem Vermieter später noch in die Augen sehen.
Viel Erfolg |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Kleiner Zwischenstand: Der Betreuten hat es beim Probewohnen gut gefallen. Sie kann sich vorstellen dort einzuziehen. Jetzt muss nur noch die AWO Teamleitung zustimmen.
Ich hab jetzt mal eine Anfrage beim Grundsicherungsamt gestellt. Mal schauen was die sagen. Danke schon mal für eure bisherigen Rückmeldungen. Lotte |
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#6 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Lotte,
Zitat:
Beide haben Internetseiten wo man sich problemlos die Kostenanträge herunterladen kann. bei uns braucht es zur Kostenübernahme einen vollständigen sog. P12er, (Soziallhilfeantrag) sowie den IBRP (intergrierter Behandlungs-RehaPlan). Dieser wird vom Träger der Massnahme erstellt. Hier müssen für Kostenzusagen Fristen eingehalten werden, die sog. Hilfeplankonferenzen und Zusagen gibt es nur einmal im Monat. Gruss Michaela |
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Hallo,
zunächst auch die Betreuerpflichten beachten, d.h. das Gericht informieren: 1907 BGB : Treten andere Umstände ein, auf Grund derer die Beendigung des Mietverhältnisses in Betracht kommt, so hat der Betreuer dies dem Betreuungsgericht unverzüglich mitzuteilen... § 1907 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung - dejure.org Die Betreute hat wegen ihrer gesundheitlichen Situation Anspruch auf Hilfen nach dem SGB XII (und IX), d.h. sofern bedürftig: finanzielle Hilfen, aber auch persönliche Hilfen bei - der Suche nach einer geigneten Unterkunft - Umzugskosten - (End-) Renovierungskosten ... Wenn man das als rechtl. Betreuer nicht allein geltend machen kann: Fachanwalt für Sozialrecht. Wenn noch nicht gemacht : Feststellungsverfahren Schwerbehinderung nach SGB IX beantragen. freundliche Grüße Andre Krüger Rechtlicher Betreuer und Verfahrenspfleger in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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#8 | |
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Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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Zitat:
Wie dem auch sei, beim Grundsicherungsträger kann der Hilfebedarf selbstverständlich auch mitgeteilt werden .... "Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten." Der Träger der Sozialhilfe wird Rehabilitationsträger (SGB IX) und hat nun das hier einmaligte beschleunigte Verfahren durchzuführen. (kurze Bearbeitungsfristen) Grüße andre
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Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Der Antrag beim Landesamt ist gestellt, dieses hat auch signalisiert, die Kosten des betreuten Wohnens zu übernehmen.
Den Antrag beim Grundsicherungsamt habe ich wegen des Umzugs und der Wohnungsrenovierung gestellt. Zu den Mitarbeitern dort habe ich einen recht guten Draht. Gruß Lotte |
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#10 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Kleiner Zwischenstand:
Das Grundsicherungsamt lehnt die Übernahme der Kosten zur Wohnungsrenovierung ab. Meinung des dortigen Sachbearbeiters: Der Vermieter hat Pech gehabt. Das wird also noch ein Tänzchen mit dem Vermieter geben... Die Einrichtung nimmt meine Betreute, die Tage findet das zweite Probewohnen statt. Beim Landesamt haben wir zur Kostenübernahme die erste Hürde genommen, die Sozialarbeiterin dort stimmt den Vorhaben zu, jetzt muss noch eine Genehmigung der Kostenstelle vorliegen. Die Wahrscheinlichkeit der Kostenübernahme sieht gut aus. Jetzt hoffe ich nur dass dort alles schnelle genug über die Bühne geht damit der Platz gesichert bleibt und nicht anderweitig vergeben wird. Gruß Lotte |
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