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Beerdigung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Beerdigung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich weiß nicht so recht ob ich hier richtig bin, weiß aber auch nicht an wen ich sonst meine Frage ...


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Alt 17.10.2012, 06:50   #1
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Registriert seit: 16.10.2012
Beiträge: 1
Standard Beerdigung

Ich weiß nicht so recht ob ich hier richtig bin, weiß aber auch nicht an wen ich sonst meine Frage stellen soll.
Mein Mann und ich wollen zusammen in einer Stele beerdigt werden. Da wir annehmen das es noch etwas dauert bis "es" soweit ist, haben wir dann keine Angehörigen mehr. Unsere Frage ist, wie können wir das regeln das "unser" Beerdigungsinstitut Bescheid bekommt wenn der letzte von uns zweien gestorben ist, damit die Urne dann auch an diesen ja zuvor gekauften Stelenplatz kommt? Kann ich z.B. beim Amtsgericht oder Standesamt..., eine "Verfügung" hinterlegen, das man das richtige Beerdigungsinstitut beauftragt? Unser Beerdigungsinstitut meint das wir eine Zettel ins Stammbuch legen sollen (??)
Gruß aus Wesel
Elke
Elke2006 ist offline  
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Alt 17.10.2012, 18:49   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,573
Standard

Moin Elke

Warum so kompliziert? Ihr könnt doch auch heute schon mit dem Bestattungsinstitut des Vertrauens sprechen und die Bestattungsmodalitäten regeln. Nachhaken, was das alles kostet und ein Sparbuch einrichten, das genau dafür verwendet werden soll.

Solange keiner von Euch der Sozialhilfe anheimfällt, ist damit dalles geregelt. Falls Sozialhilfe doch mal nötig wird, sollte mit dem Bestatter auch ein Vertrag geschlossen und von ihm einKonto eingerichtet werden. (Risiko: Das Konto ist nicht vor einer Pleite des Bestatters geschützt).

Ansonsten: Wie wäre es mit einer Vorsorgevollmacht. Z.B. gegenseitig und ggf. einem Ersatzbevollmächtigten?
Wenn einer von Euch beiden mal nicht mehr kann, dann darf der/die andere die nötigen Entscheidungen fällen. Und wenn beide die Pflichten der Vollmacht nicht mehr erfüllen können, dann kann es der Ersatzbevollmächtigte. Wenn die Vollmacht auch über den Tod hinaus erteilt wird, dann wird der Bevollmächtigte sich auch darum kümmern, dass die Bestattungen so ablaufen, wie es gewünscht wird.
Das ist. z.B. ein Lösungsvorschlag für Eheleute, die sich gut verstehen und ggf. ein Kind (oder mehrere) haben, dem sie vertrauen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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beerdigung, nachlass

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