Dies ist ein Beitrag zum Thema Bundeswehr im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
sorry, "nix schriftliches" kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, da in dem Gerichtsbeschluss, in dem die Betreuung angeordnet ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#11 |
|
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
|
sorry, "nix schriftliches" kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, da in dem Gerichtsbeschluss, in dem die Betreuung angeordnet ist, auch die Dauer der Betreuung angegeben sein muß.
Vor dem Termin wird dann seitens des Gerichts überprüft, ob eine Verlängerung erforderlich ist. Man kann aber auch jederzeit vor Ablauf der Frist eine Aufhebung der Betreuung beantragen , wenn sie nicht mehr erforderlich ist. fwu |
|
|
|
|
|
#12 |
|
Club 300
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
|
Bei der Tauglichkeitsuntersuchung werden Fragen gestellt. Vor allem zur Gesundheit. Diese müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Kommt das Dienstverhältnis durch Täuschung zustande, gilt es als nicht zustande gekommen... Allerdings muss die Sache erst auffallen.
Am besten du lässt dich von einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Arbeitsrecht beraten. Dieses Geld würde ich investieren... Stelle vor allem die Frage, ob es möglich ist, dass man dich nach den einschlägigen Bestimmungen der BW in Regress nehmen könnte, wenn die Sache auffliegt? (z. B. Rückzahlung von Sold/ Gehalt) Es ist bestimmt gut für dich, wenn du einer Beschäftigung nachgehst, vorausgesetzt dies ist möglich. |
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|