Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Bundeswehr

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bundeswehr im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter, 23 Jahre alt, möchte freiwillig zur Bundeswehr, er hatte schon ein Gespräch mit einem Laufbahnberater. Nun besteht ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 06.11.2012, 14:39   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
Standard Bundeswehr

Hallo,

mein Betreuter, 23 Jahre alt, möchte freiwillig zur Bundeswehr, er hatte schon ein Gespräch mit einem Laufbahnberater.

Nun besteht Einwilligungsvorbehalt. Er möchte aber hin, und gesundheitlich spricht nichts dagegen. Beim Vorstellungsgespräch hat er nicht erzählt, dass eine Betreuung besteht.

Kann er das nun selbst entscheiden ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2012, 15:24   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,973
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Nun besteht Einwilligungsvorbehalt.
Hallo AndreasLübeck,

für welchen Aufgabenbereich besteht denn ein Einwilligungsvorbehalt?
Welche Aufgabenbereiche hast du denn?

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2012, 08:28   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
Standard

Hallo,

die Aufgabenkreise sind ziemlich umfassend:

- Sorge für die Gesundheit
- Vermögenssorge
- Regelung sozialrechtlicher Angelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden und Institutionen
- Willenserklärungen, die den Aufgabenkreis der Vermögenssorge
betreffen (Einwilligungsvorbehalt)

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2012, 10:41   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Hallo Andreas,

ich hatte mal einen Betreuten, der auch unbedingt zur Bundeswehr wollte. Hatte auch für den Bereich Vermögenssorge den Einwilligungsvorbehalt. Bei der Musterung/Einstellungsgespräch hat er die Betreuung nicht erwähnt und ich habe mich auch nicht zu erkennen gegeben.
Er wurde schließlich genommen, ist jedoch nach kurzer Zeit nicht mehr zum Dienst erschienen. Der Mist war nur, es war wesentlich schwieriger ihn wieder aus der Bundeswehr raus zu bekommen und als rein. Ständig wurde er von den Feldjägern gesucht.
Ich würde sagen, es spricht nichts dagegen, Dich vorerst weiter raus zu halten. Ich weiss nicht, wie Dein Verhältnis zum Betreuten ist und ob er Dir dann regelmässig die Bescheinigungen zum Sold gibt. Dies war später eher mein Problem, betraf meinen Aufgabenkreis und ich trat dann eben doch in Erscheinung. Um ihm aus der Bundeswehr wieder raus zu helfen, später sowieso.

Gruß aus Berlin von Christine
BetrKl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2012, 16:05   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Äh, ich kann nicht verstehen warum der Betreute sich nicht dafür entscheiden dürfte zur Bundeswehr zu gehen? Genauso wie ich es nicht zwingend für nötig halte dass er dort erzählt eine Betreuung zu haben.
Es gibt den Eiwi ins Vermögen also kontrollierst du die Ausgaben von seinem Sold und da auch gesundheitlich nichts dagegen spricht......

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2014, 00:19   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard

Kurze Frage, ich bin eben per google Suche auf diesen Thread gestoßen.

Der Betreuer meint, dass es nicht nötig ist anzugeben, dass ich betreut wurde.
Executrix ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2014, 14:51   #7
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Ich kenne keine generelle Verpflichtung, daß der Betreute erklären muß, daß er unter Bertreuung steht, genausowenig wie der Betreuer verpflichtet ist, überall die Betreuung bekannt zu geben.

Anderseits besteht wohl wehr-/beamtenrechtlich eine Verpflichtung, eine Frage, zB auch in einem Fragebogen, korrekt zu beantworten.
Wahrscheinlich gibts auch auch nen Gesundheitsfragebogen, in dem wahrscheinlich auch nach psychischen Krankheiten gefragt wird.

fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2014, 19:15   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard

Bei mir wisssen die aber mittlerweile, dass ich an keinerlei psychischen Krankheiten leide.

Ich steh nur noch unter betreuung, weil ich verschuldet bin mit ca 2000 und es mit dauerhaften arbeitsstellen nicht so läuft
Executrix ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2014, 20:55   #9
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

dann sollte doch die Betreuung möglichst bald aufgehoben werden.
Schulden sind ja kein Grund für ne Betreuung. Bzw. - es gibt viele Leute, ohne psychischer Erkrankung , die mit dem Geld nicht klarkommen.



fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2014, 21:29   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 04.02.2013
Beiträge: 79
Standard

Sie läuft noch bis 2016......

Es gibt aber nichts schriftliches, dass dies fest hält.

Ich muss zu keiner Psychatrischen behandlung, muss keine medikamente nehmen auch nihts stationäres.

Mein eltzter arzt meinte nur:

" bei ihnen lag eine reifeverzögerung vor", dass sei alles.

Wie gesagt nichts schriftlich, aber der hielt terapien ect für unnötig, wil er meinte das sei verschwendet bei jemandem, der eigentlich keine braucht!

Sollte ich zu diesem arzt nochmal gehen und das einfach nochmal schriftlich geben lassen?

ich trau mir halt sehr selten etwas zu, leide an selbstunterschätzung

Geändert von Executrix (06.10.2014 um 21:46 Uhr)
Executrix ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:26 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40