Dies ist ein Beitrag zum Thema "Alter" Betreuer verweigert Herausgabe des Sparbuchs im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
tja, eigentlich ist mit der Überschrift schon das ganze Problem geschildert. Ich bin ehrenamtliche Betreuerin eines geistig behinderten Mannes. ...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2006
Ort: Monheim
Beiträge: 5
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Hallo,
tja, eigentlich ist mit der Überschrift schon das ganze Problem geschildert. Ich bin ehrenamtliche Betreuerin eines geistig behinderten Mannes. Diese Betreuung habe ich im April übernommen. Seitdem versuche ich von dem vorherigen (Berufs-)Betreuer das Sparbuch des Betreuten zu erhalten. Dieser Herr reagiert überhaupt nicht auf Anschreiben, weder von mir, noch vom Gericht. Nicht das ich es nicht auch mit telefonieren versucht hätte. Er versprach mir die Herausgabe, aber passiert ist nichts. Das Gericht hat auch die Bestellungsurkunde noch nicht zurück erhalten. Der Betreuer wurde, wie man sich jetzt vielleicht denken kann ![]() Nun sagte mir der zuständige Rechtspfleger, wenn dieser Herr sich nicht rühren würde, hätte ich nur die Möglichkeit ihn im Namen des Betreuten zu verklagen. Hat hier vielleicht noch irgendjemand eine andere Idee?? Viele Grüße Claudia |
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#2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Mal beim kontoführenden Institut nachfragen, ob das Buch nicht gesperrt/entwertet und ein anderes Buch ausgestellt werden kann.
Grüsse - Roy |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 12.04.2006
Ort: Monheim
Beiträge: 5
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hallo Roy,
danke für die superschnelle Antwort. Die Idee ist echt klasse. Eine Kopie des Buches ist in der Akte und somit habe ich ja die "kontonummer". Das werde ich auf jeden Fall versuchen. Danke Claudia |
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#4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,661
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Hallo,
die Antwort des Rechtspflegers wundert mich etwas, gelinde gesagt. Ich weiss, dass das Vormundschaftsgericht sehr wohl die Möglichkeit hat, das Sparbuch einzufordern und bei Nichtbeachtung kann auch eine Ordnungsstrafe (kann sein, dass das anders heißt) verhängt werden. Mir ist ein Fall bekannt, dass eine Frau ein Sparbuch trotz Aufforderung nicht zurückgegeben hat. Da hat das Gericht der Frau ein Schreiben mit Fristsetzung übersandt, Inhalt: Rückgabe des Sparbuches innerhalb von 14 Tagen oder 500,-- Strafe. Das Sparbuch kam nicht rechtzeitig zurück, also musste die Betreuerin zahlen. Gruss Andreas |
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Stichworte |
betreuerpflichten, betreuerwechsel, sparbuch, vermögen |
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