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Wohnung halten oder kündigen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnung halten oder kündigen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bin mir meiner Vorgehensweise noch nicht sicher und bitte um Tipps für folgenden Fall: Habe die Betreuung für eine Dame, ...


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Alt 12.11.2012, 12:46   #1
Stammgastanwärter
 
Registriert seit: 14.09.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 477
Standard Wohnung halten oder kündigen?

Bin mir meiner Vorgehensweise noch nicht sicher und bitte um Tipps für folgenden Fall:

Habe die Betreuung für eine Dame, 68 Jahre alt neu übernommen. Sie befindet sich auf der gschlossenen Psychiatrie nach UBG.
Sie ist sehr verwirrt, wähnt sich teilweise am Arbeitsplatz (sie ist Ärztin und war auch bis vor einigen Jahren in diesem KH beschäftigt) und teilweise auf Kreuzfahrt.

Sie ist recht vermögend und lebt in einer Mietwohnung. Nach Angaben der Ärzte handelt es sich bei meiner Betreuten um ein fortgeschrittenes Korsakow-Syndrom. Leider habe sich ihr Zustand nicht verändert in den 2 Monaten der bisherigen Alkoholabstinenz.
Eine Rückkehr in die Selbständigkeit wird von ärztlicher Seite als unwahrscheinlich angenommen.

Meine Frage:
Wohnungskündigung und Auflösung angehen oder abwarten, da vermögend.
Ich möchte natürlich einen Vermögensschaden vermeiden, weiß aber nicht, wie sich die Betreute in den nächsten Monaten entwickelt.

Klima
Klima ist offline  
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Alt 12.11.2012, 13:48   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,810
Standard

Hallo Klima,

Wesentlich erscheint:
Zitat:
Eine Rückkehr in die Selbständigkeit wird von ärztlicher Seite als unwahrscheinlich angenommen.
Ein weiteres ärztliches Gutachten wäre hier wohl angezeigt - vermutlich würde dies im Rahmen einer Beantragung der Genehmigung für die Wohnungskündigung vom Gericht auch eingeholt, zudem ggf. noch ein Verfahrenspfleger bestellt. Das Ergebnis davon dürfte Deine Entscheidung dann erleichtern.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 12.11.2012, 20:08   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Mousen
 
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
Standard

Hallo Klima,

hinsichtlich der Frage. inwieweit ein Wernicke-Korsakow-Syndrom therapeutisch stabilisierbar oder verbesserbar ist, geht die Fachliteratur von einer Beobachtungszeit von 6 Monaten aus. Generell spricht man allerdings nur von einer positiven Erholungsrate von 20 - 30% (Johannes Jörg, "Neurologische Therapie", S. 673).

In einem Fall wie von Dir genannt, neige ich dazu, sofern finanziell stemmbar, auf eine zeitnahe Wohnungsauflösung zu verzichten, abzuwarten und zumindest eine weitere Meinung eines Facharztes einzuholen.

Grüssel

Mousen
Mousen ist offline  
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Alt 12.11.2012, 21:34   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten abend,

Fachliteratur ist immer hilfreich und empirische Forschungsergebnisse ebenso.
Aber.... es gibt auch auch das Prizip Hoffnung und manchmal die Situation dass sich Krankheiten unerwartererweise vollkommen konrträr der Fachliteratur entwickeln.
Wenn der Betreute es sich leisten kann, indem das Abwarten der Entwicklung möglich ist, dann wäre das meine absolut favoritisierte Lösung.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.11.2012, 13:26   #5
Einsteiger
 
Registriert seit: 08.10.2012
Ort: Ich lebe in einem kleinen Dorf im Land Brandenburg.
Beiträge: 15
Standard

Hallo zusammen,
für mich ist es auch immer wichtig zu wissen, was die Betroffene selbst darüber denkt. Gibt es eventuell mal Momente, in denen sie klar ist, so dass man ihr dazu Fragen stellen kann, das Für und Wider besprechen kann? Wenn sie in einem solchen Moment ihr Wünsche äußert, hat man zunächst eine Richtlinie zum Handeln, sofern dies auch finanziell möglich ist.
Gruß Birgit
boogit ist offline  
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