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ehrenamtlicher Betreuer wird selber krank

Dies ist ein Beitrag zum Thema ehrenamtlicher Betreuer wird selber krank im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo und guten Tag in die große Runde, seit kurzem habe ich als Angehörige mit dem Thema rechtliche Betreuung zu ...


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Alt 13.11.2012, 12:24   #1
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Registriert seit: 12.11.2012
Beiträge: 7
Standard ehrenamtlicher Betreuer wird selber krank

Hallo und guten Tag in die große Runde,

seit kurzem habe ich als Angehörige mit dem Thema rechtliche Betreuung zu tun. Derzeit nur indirekt, da ich selber die Betreuung nicht ehrenamtlich übernommen habe. Trotzdem habe ich zwei Fragen, die ich gerne in diesem Forum stellen möchte, in der Hoffnung, zumindest einen Richtungswink zu bekommen.

Folgender Sachverhalt: Die Ehefrau erhält die rechtliche Betreuung für ihren dementiell erkrankten Mann. Beide wohnen im gemeinsamen Haus. Als Vertreter der Betreuung ist der Sohn eingetragen, der allerdings ca. 200 km entfernt wohnt.
Die Ehefrau leidet aufgrund der bedrückenden Situation immer stärker unter Depressionen.

Nun meine Frage. Sollte sich die Ehefrau in ärztliche Behandlung geben, und die Depression damit amtlich werden, ist sie dann noch berechtigt, die rechtliche Vertretung weiterhin auszuüben, oder muß dann automatisch der Sohn die Betreuung übernehmen? Und wie verhält es sich mit der Tatsache, dass der Sohn nicht mit am Wohnort des Betreuten lebt?
Wird unter dieser Bedingung eventuell ein Berufsbetreuer bestellt?

Ich danke für hilfreiche Antworten,
Smilla
SMILLA ist offline  
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Alt 13.11.2012, 12:29   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Sollte der bestellte Betreuer nicht mehr in der Lage sein, seinen Rechten und auch Pflichten als rechtlicher Betreuer nachzukommen, sollte dies dem Gericht angezeigt werden, damit ein anderer Betreuer bestellt werden kann. Dies könnte, muss aber nicht der Sohn sein.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 13.11.2012, 15:09   #3
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Registriert seit: 12.11.2012
Beiträge: 7
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Hallo Fara,

herzlichen Dank für deine rasche Antwort.

Nun habe ich noch eine weitere Frage: Wer beurteilt denn, ob der bestellte Betreuer noch in der Lage ist, seinen Rechten und auch Pflichten als rechtlicher Betreuer nachzukommen?
Geht das in Form einer Selbstauskunft oder läuft das über eine ärztliche Beurteilung, z.B. des behandelnden Facharztes oder sogar des Amtsarztes seitens des Betreuungsgerichts?

Vielen Dank,
Smilla
SMILLA ist offline  
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Alt 13.11.2012, 15:48   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
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Hallo SMILLA,

in dem beschriebenen Fall gibt es ja bereits einen bestellten Vertreter des Betreuers.

Dieser ist bei tatsächlicher Verhinderung des Betreuers, z.B. durch Krankheit, ja bereits legitimiert im Rahmen der Aufgabenkreise tätig zu werden.

Ob der Betreuer jetzt an einer Depression leidet macht ihn nicht automatisch unfähig die Betreuung weiter zu führen. Wenn er sich nicht mehr dazu in der Lage fühlt dann sollte er dies dem Gericht mitteilen.

Im Prinzip spricht ja auch nichts dagegen wenn der weiter entfernt wohnende Sohn als bestellter Vertreter die Betreuung führt, es geht ja nicht um die tatsächliche Betreuung vor Ort sondern um die rechtliche Vertretung des Betreuten.


Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 16.11.2012, 20:33   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
Standard

Hallo Smilla

In dem von Dir geschilderten Fall ist es relativ einfach: Wenn die Ehefrau als Betreuerin verhindert ist, dann kann der Sohn die Aufgabe übernehmen.
Die Ehefrau muss deshalb aber nicht unbedingt als Betreuerin ausscheiden, da auch eine Depression nicht ständig vorliegt.

Wäre die Ehefrau jetzt aber z.B. wegen ihrer Depressionen selber betreuungsbedürftig, dann wäre es etwas anderes.
Eine Betreuungsperson, die selber betreuungsbedürftig geworden ist, kann logischerweise dieses Amt nicht mehr selber ausfüllen.
(Das ist mir mal mit einem Betreuten passiert, der Betreuer für seinen Sohn war. Dies habe ich dann dem für den Sohn zuständigen Gericht angezeigt, dass sich dann um einen neuen Betreuer gekümmert hat.)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 19.11.2012, 10:03   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.11.2012
Beiträge: 7
Standard Danke

Danke,
eure Antworten haben wir weiter geholfen!

Zur Zeit versuche ich, meine Mutter bei all den Rechtsfragen rund um die rechtliche Betreuung (vor allem zur Vermögensverwaltung) zu unterstützen. Es war für mich anfangs schwierig, die ganzen Bestimmungen und Auflagen, denen meine Mutter nun als rechtliche Betreuerin meines Vaters unterliegt, zu verstehen und einzuordnen.

Meine Mutter wollte die Betreuung eigentlich nicht, hatte den Prozess unfreiwillig angestoßen, als sie sich beim Betreuungsgericht nur informieren wollte. Sie fühlte sich im Verlauf des Ganzen so überrumpelt, dass sie sich nicht mehr in der Lage sah, den Vorgang irgendwie noch aufzuhalten. "Zum Glück" wussten wir Kinder zu dem Zeitpunkt auch noch gar nix davon! Mein Vater, emotional noch sehr wachsam und helle, empfindet die rechtliche Betreuung als Bevormundung und Vertrauensbruch, da er sich als gesund einschätzt. In der Zeit ist er sehr viel weggelaufen und im Wald umhergeirrt.
Meine Mutter ist inzwischen maximal Schuldbeladen und hoffnungslos. Die bewilligte Betreuung ist für sie ein übergroßes Stigma und hält es vor allen Leuten (Freunden, Bekannten, Nachbarn) geheim. Überhaupt wird über nix offen gesprochen, auch nicht über die Demenzerkrankung meines Vaters. Es gibt keine offizielle ärztliche Diagnosestellung, aber der Verlauf und die Symptome sprechen für sich. Selbst ein Außenstehender erkennt im Zwiegespräch mit meinem Vater schon nach kurzer Zeit, was mit ihm los ist.
Meine Mutter empfindet zur Zeit alles als Bedrohung und hat Angst, das durch die bewilligte rechtliche Betreuung nun der Staat die Hand auf ihrem Vermögen hat und alles Fremdbestimmt wird. Jeder kleinste Formfehler versetzt sie schon in Panik. Sie bangt, dass man ihr bei der kleinsten Unzulänglichkeit die Betreuung aus der Hand nimmt und einen Berufsbetreuer vor die Nase setzt, der dann Geld kostet und alles Geld der Familie "beschlagnahmt". Sie hat Angst vor unangekündigten Hausbesuchen. Sie befürchtet z.B., dass man ihr unfreiwillig einen Mieter ins Haus setzt, um Kosten zu begleichen, dass ihr private Insolvenz droht und dass am Ende wir Kinder draufzahlen müssen ... und so geht das immer weiter. Dabei haben die beiden eine feudale Rente, Er eine und Sie eine. Die beiden Zusammen haben monatlich ein besseres Auskommen als ich mit meiner vierköpfigen Familie mit zwei kleinen Kindern - und uns geht es dabei nicht schlecht!... Trotzdem ertrinkt sie in finanziellen Sorgen.

Nachdem ich mich nun selber mit der Materie befasse, sehe ich, dass das alles so "dramatisch" nicht ist, dass sie als betreuende Angehörige nicht bevormundet wird, dass es diese Regeln und Verbindlichkeiten gibt um groben Missbrauch zu verhindern. Ziemlich bald kam bei mir die Erkenntnis, dass der wahre Grund der Sorgen nicht ein menschenunwürdiges Betreuungsgesetz, sondern wohl eher eine Depression im medizinischen Sinne ist, in der sie steckt und die meiner Meinung nach dringendst behandelt werden muss. Nun hat sie Sorge, dass sie im Falle einer medikamentösen oder psychiatrischen Behandlung auf den Therapiekosten sitzen bleibt und zudem noch als Betreuerin ausfällt. Ihrer Meinung nach müsse der Betreuer immer vor Ort sein, also käme mein Bruder gar nicht in Frage, de er ca. 200 km entfernt lebt. Aber ganz offensichtlich ist das so nicht der Fall.

Wir werden sehen, wie wir aus dem Ganzen Wust wieder herauskommen. Mit Sicherheit werde ich noch die ein oder andere Frage zur Vermögensverwaltung stellen.

Bis dahin und noch einmal herzlichen Dank
SMILLA
SMILLA ist offline  
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demenz, ehrenamtlicher betreuer

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