Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten für Atteste im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Kollegen,
momentan liegen mir zwei Rechnungen für Ärztliche Atteste vor. Beide hatte ich angefordert. Eines, wegen der zwangsweisen Überführung ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 30.07.2012
Beiträge: 5
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Liebe Kollegen,
momentan liegen mir zwei Rechnungen für Ärztliche Atteste vor. Beide hatte ich angefordert. Eines, wegen der zwangsweisen Überführung des Betreuten in ein Bezirkskrankenhaus, das zweite, wegen der wohl unvermeidlichen Heimaufnahme und Räumung der Wohnung. Nun stelle ich mir die Frage, wer zahlt die Atteste, fallen sie unter die Zuzahlungen? Ist im ersten Fall das Gericht mit im Spiel? |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Hallo,
versteh ich nicht ganz. Die Anträge für die Vorgänge musstes du doch bei Gericht stellen. Dann muss doch das Gericht ein Attest anfordern und ggr. auch bezahlen. Vielleicht läuft das aber auch nur so in Württemberg. Habe auf jeden Fall dafür noch nie zahlen müssen. Gruß Heiner |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 08.10.2012
Ort: Ich lebe in einem kleinen Dorf im Land Brandenburg.
Beiträge: 15
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Also an meinem Amtsgericht läuft das auch so, dass ich mit dem Antrag bei Gericht ein "ärztliches Zeugnis" vorlegen muss (Brandenburg). Bisher habe ich jedoch dafür auch noch nie etwas bezahlt. Vielleicht fragst du mal beim Gericht nach, ob der Antrag von Seiten des Gerichts nachgereicht werden kann.
Gruß Birgit |
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