Dies ist ein Beitrag zum Thema Ansprüche aus Nachlass im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe eine Frage. Vielleicht kann jemand mir eine Antwort geben. Der LWL hat mich angeschrieben. Ich soll prüfen, ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 5
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Hallo,
ich habe eine Frage. Vielleicht kann jemand mir eine Antwort geben. Der LWL hat mich angeschrieben. Ich soll prüfen, ob mögliche Ansprüche aus dem Nachlassvermögen des verstorbenen Vaters meines Betreuten bestehen. Dieser ist schon im Dezember 2009 verstorben. Die damalige Betreuerin hat sich wohl nicht gekümmert, obwohl sie auch vom LWL aufgefordert wurde, Auskunft zu geben. Jetzt drängt die Zeit, da die Verjährung evtl. Ansprüch droht. Ich habe das zuständige Nachlassgericht angeschrieben und um Auskunft gebeten. Dort liegt nichts vor. Weder Testament noch Erbschein. Beim zuständigen Ordnungsamt habe ich nur die Anschrift der noch lebenden Mutter erfahren. Was ist zu tun? Laut LWL sollen mögliche Ansprüche umgehend geltend gemacht werden bzw. verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden. Kann mir jemand helfen und mitteilen, was als nächstes gemacht werden muss? Viele Grüße Josane |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Wenn kein Testament vorliegt, sollte Dein Betreuter Miterbe geworden sein.
Nachlassaufstellung von der Mutter anfordern und ggfs. die Erbauseinandersetzung durchführen. Lohnt aber nur, wenn wirklich Nachlassmasse vorhanden war.
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 5
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Und wie finde ich heraus, ob Nachlassmasse vorhanden ist. Das zuständige Gericht hat ja nichts vorliegen.
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
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Beiträge: 1,563
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Auskunftsanspruch gegenüber dem Ehegatten / Miterben.
Nachlassinventar. Rechtsanwalt
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| ansprüche, maßnahmen, nachlass, nachlassvermögen, verjährung |
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