Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuung und ehrenamtliche Betreuung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von blondie
Muß aber dennoch nochmal nachfragen. Wenn mich ein zu Betreuender vorschlägt bei Gericht als Berufsbetreuer, kann ...
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#11 | ||
Forums-Geselle
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Grüsse - Roy |
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#12 |
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Hallo Blondie und alle anderen! :P
Ich hab jetzt mal ne allgemeine Frage. Kann sich jeder einfach so selbständig machen als Betreuer? Wo meldet man sich denn da an? 11 Betreuungen sind ja aber ein Haufen oder? :shock: Ich hab jetzt eine ehrenamtliche Betreuung. Kann man denn von Berufsbetreuung leben? Ich bin momentan in Elternzeit und eigentlich Heilerziehungspflegerin. Wäre das ein "Nebenjob" für mich? Danke für alle Antworten!!! SASi :P |
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#13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Hallo, es ist auch möglich Betreuung im Nebenjob zu führen. Kauf dir mal von Walter Zimmermann die Bücher "Betreuungsrecht A-Z" und "Betreuungsrecht - Hilfe für Betreute und Betreuer". Beide als Beck Rechtsberater im dtv Verlag für ca. 7,-- Euro pro Buch erschienen. Dort ist das näher beschrieben.
Grüsse - Roy |
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#14 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Roy, Betreuer als Nebenjob, aber nur, wenn einer 1/2-tags arbeitet
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#15 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Blondie schrieb:"Wenn mich ein zu Betreuender vorschlägt bei Gericht als Berufsbetreuer, kann trotzdem eine Ablehnung stattfinden, wenn sich z.B. auch ein Ehrenamtlicher (Fremder) finden lässt. "
Hallo Blondie, Ein Mensch, der Betreuung benötigt, kann dich als Betreuer (nicht als Berufsbetreuer) vorschlagen. Ob du dann die Betreuung hauptberuflich führst, entscheidet das Vormundschaftsgericht. Grundsätzlich gilt, ehrenamtliche Betreuung geht vor haupteruflicher Betreuung. Wenn also eine Betreuung ehrenamtlich geführt werden kann und dazu ein geeigneter Betreuer zur Verfügung steht, wird das Vormundschaftsgericht diesen bestellen und keinen hauptberuflichen Betreuer. MfG arno |
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#16 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo, in unserem Fall war es so, dass die Mutter als Betreuerin abgelehnt wurde wegen Interessenkonflikte. Die Mutter bekam vieles mit, hätte Behörden informieren können, daher wurde sie von der Betreuten abgelehnt.
Inzwischen hat die Konflikte die Betreuerin auszubaden, den die wird von der Betreuten nach Strich unf Faden verkohlt. Die Betreute taucht unter, zieht zu irgendwen, Betreuerin weiß gar nicht, wo sie sich aufhält, obwohl sie Aufenthaltsrecht im Beschluss hat. Also diese Betreuung ist für den A..... Ebenso die ständigen Aufenthalte in der Psychiatrie. Betreute macht dort, was sie will, hat Ausgang, trinkt, kifft, geht abends aus, kommt tagelang nicht zurück. Dann kommt sie freiwillig zurück oder mit Polizei "die sind ja so nett, die bringen einem zurück". Und die Psychiatrie macht das Spielchen mit unter dem Motto "Erprobung der Freiheit". Dass die auch noch veräppelt werden, die Kasse das bezahlen muss, wissen die auch. SIE TUN NIX!! Keine Konsequenzen nach dem Motto: wir sind hier kein Knast, Alk. + Drugs lassen sich auch nicht vermeiden, auch wenn ein Beschluss von 6 Wochen vorliegt mit dem Hinweis, dass Patientin schon mindestens 3 x in drei Wochen über Nacht ausgebüxt ist, stets betrunken, verwahrlost und/oder zugekifft zurück kommt, dass sie der ständigen Beobachtung bedarf - Alk. & Drugs werden auch reingeschmuggelt oder Dealer stehen vor dem Haus oder im Park oder Mitpatienten bringen das Zeugs gegen eine Entlohnung mit rein, Gruss mary |
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#17 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Grüsse - Roy |
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#18 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 89
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Hallo Roy,
das ist zwar richtig, trifft aber nicht die Frage von Blondie. Er /Sie wollte wissen, ob ein Betreuter eine Person (Blondie) als Berufsbetreuer vorschlagen kann. Das geht nicht. Ein Betreuter kann einen Betreuer vorschlagen. Unter den Voraussetzungen des 1897 BGB ist das Vormundschaftsgericht auch an den Vorschlag gebunden. Damit ist aber noch nicht entschieden, ob jemand ehrenamtlich oder hauptamtlich bestellt wird. Blondie ist noch kein Berufsbetreuer und würde in einem solchen Fall als ehrenamtlicher Betreuer bestellt. Das war die Antwort auf die gestellte Frage. In diesem Zusammenhang bitte ich, doch genauer auf die jeweiligen Fragestellungen einzugehen. Allgemeine, teilweise aus anderen Bereichen übernommene Aussagen müssen nicht immer hilfreich sein. Vor allem auch dann nicht, wenn sie so vorgetragen werden als gäbe es keine Alternativen, die doch gerade in der Juristerei immer wieder zu finden sind. MfG Arno |
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#19 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.03.2009
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Gruß vom Elisabethmarkt aus dem schönen München- Schwabing .... und Weissbier bei 25° ![]() |
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#20 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Du weißt schon das der Thread schon 5 Jahre alt ist ??????
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