Dies ist ein Beitrag zum Thema Finanzielle Unterstützung bei Waschzwang im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Forennutzer,
ich betreue eine Klientin mit einem ausgeprägten Waschzwang. Nun hat sie eine sehr hohe NK-Abrechnung erhalten, die ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Azubi
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 34
|
Hallo liebe Forennutzer,
ich betreue eine Klientin mit einem ausgeprägten Waschzwang. Nun hat sie eine sehr hohe NK-Abrechnung erhalten, die hauptsächlich aus dem hohen Wasserverbrauch resultiert. Der Waschzwang ist nachgewiesen und sie befindet sich deswegen auch in Behandlung. Weiss jemand, ob sich in solchen Fällen z. B. die Krankenkasse an den Kosten beteiligt?? Das Problem ist, dass sie sich mit den Jahren immer weiter verschuldet, da bis zur nächsten Abrechnung die letzten Nebenkosten (selbst in Raten) gar nicht abbezahlt werden können. Gruß bm141 |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
|
Hallo bm141,
ich mache Dir da wenig Hoffnung; denn die Krankenkassen beteiligen sich meines Wissens nach auch nicht an den Bierkosten extremer Alkoholiker oder am Wiederaufbau von den von zwanghaften Pyromanen abgefackelten Häusern ![]() Ich gehe davon aus, daß deine Betreute staatliche Hilfen erhält; in diesem Fall werden die Nebenkosten ja ebenfalls durch einen Hilfeträger übernommen. In der Regel kann man mit dem Hilfeträger unter Vorlage eines Attestes schon aushandeln, daß aufgrund der Krankheit erhöhte Nebenkosten übernommen werden, da im Falle eines Wohnungsverlustes oft höhere Folgekosten (und Arbeit) für die Träger drohen. Also erstmal für die Nebenkostenabrechnung Kostenübernahme beantragen und mit dem Sachbearbeiter verhandeln. Grüssel Mousen
__________________
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|