Dies ist ein Beitrag zum Thema Zustimmung zur Obduktion möglich im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich betreue einen Klienten, der derzeit auf der Pallitivstation liegt und entgegen ersten Erwartungen wohl in den nächsten ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
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Hallo zusammen,
ich betreue einen Klienten, der derzeit auf der Pallitivstation liegt und entgegen ersten Erwartungen wohl in den nächsten Tagen versterben wird, da sich sein Zustand zusehends verschlechtert. Das Krankenhaus hat mich jetzt gebeten, der Obduktion im Todesfall zuzustimmen, da die Ursache für das plötzliche Verschlechtern der körperlichen Situation medizinisch nicht klar festzumachen ist. Meine Frage: darf ich einer solchen Bitte überhaupt zustimmen? Die Betreuung endet ja mit dem Tod. Meine Recherche hat ergeben, dass ein Betreuer zumindest einer Organentnahme zu Transplantationszwecken nicht zustimmen darf. Aber bei einer Obduktion liegt die Sache ja anders. Eine rechtliche Indikation für eine Obduktion ist nicht gegeben. Danke für Eure Hinweise viele Grüße Pino |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.03.2012
Beiträge: 10
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer der üblichen Aufgabenkreise, wie z. B. Gesundheitsfürsorge dies abdeckt, zumal es meiner Meinung nach nicht zum Wohl des Betreuten dient;allenfalls, wenn man den Verdacht einer bisher nicht bekannten vererblichen Erkrankung hat, wobei man dann den natürlichen Willen des Verstorbenen annehmen kann, dass er zum Schutz seiner Nachkommen einer Obduktion zugestimmt hätte.
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
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Moin moin
Ich gehe mal davon aus, dass die Zustimmung zu einer Obduktion nicht unter die Aufgaben von Betreuern fällt. Der Aufgabenkreis ist mir so nicht bekannt. Die Verwandten könnten die Zustimmung möglicherweise erteilen. Das wäre auch diejenigen, die als erste eine Strafanzeige starten würden, falls eine Obduktion ohne korrekte Rechtsgrundlage durchgeführt werden würde. Als Betreuer hätte ich diesen Nerv nicht gerne an der Backe. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 02.12.2012
Ort: NRW
Beiträge: 9
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Hallo,
ich frage mich gerade, warum das Krankenhaus bei ernsthaften Zweifeln nicht eine Strafanzeige gegen Unbekannt stellt. Dann würde die Polizei und/oder die Staatsanwaltschaft ermitteln und evtl. nach Tod des Betreuten eine Obduktion anordnen. Als Betreuer würde ich zu Lebzeiten eines Betreuten keiner Obduktion zustimmen. Tschüs Dröppelminna |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten. Ich denke auch, eine Zustimmung zur Obduktion fällt nicht in die Aufgaben eines Betreuers, da die Vornahme nach dem Tod des Betreuten stattfindet. Allenfalls könnte der Betreute selbst in einer Patientenverfügung derartiges bestimmen. In dem Fall gibt es wie gesagt keine rechtliche Indikation, es geht um die medizinische Untersuchung wegen unklarer Verschlechterungsgründe des Patienten. Den Verdacht für irgendein Delikt gibt es nicht. Viele Grüße Pino |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hört sich vieleicht fies an aber wenn eine Obduktion zum Tragen kommt ist der Betreute bereits tot. Da die Betreuung mit dem Tod endet würde die Zustimmung des Betreuers nichts nützen.
Gruss Michaela |
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 01.03.2012
Beiträge: 10
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Nach dem Tod bekommt man natürlich auch nicht die Genehmigung des Betroffenen.
Das ist ja das Problem der wenigen Obduktionen in Deutschland. Vorher fragt man nicht und nachher kann mans nicht mehr. In vielen Vordrucken der Patientenverfügungen findet man übrigens den Passus "Obduktion". Zurück zum aktuellen Fall: Vielleicht ist der Betroffene ja diesbezüglich noch einwilligungsfähig? Bzgl. Organentnahme habe ich übrigens etwas Anderes gefunden, nämlich dass im Einzelfall der Betreuer gemäß §4 Abs.2 Satz 5 Transplantationsgesetz wie andere Personen den nächsten Angehörigen gleich steht. Das bezieht sich in der Regel ja auf unverheiratete Paare,kann aber auch den Betreuer als nächststehende Person meinen. Geändert von Pelikan (13.12.2012 um 16:33 Uhr) |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
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Umgang mit Obduktionen in Deutschland ist Ländersache. Nur wenige Bundesländer (Berlin und Hamburg) haben eigene Sektionsgesetze, daher gibt es bundesweit wohl keine eindeutigen Regelungen.
Michaela hat ja Recht, wenn Sie schreibt, daß Du nach dem Tod des Betreuten als Betreuer nichts mehr zu melden hast. Ich bin allerdings der Auffassung, daß Du vor dem Tod des Betreuten sehr wohl eine für den Betreuten gültige Willenserklärung abgeben kannst. Auch wenn das Thema morbide ist, ist es zunächst nichts anderes als etwa eine Aussage über die Art der Bestattung oder ähnliche Dinge, die man als Betreuer mit dem Betreuten eventuell einmal besprochen hat und wobei der Betreute seine Wünsche und Vorstellungen mitteilt. Sofern Du also den mutmaßlichen Willen des Betreuten in dieser Frage zu kennen glaubst, kannst Du meines Erachtens nach sehr wohl einer Obduktion zustimmen. Ob diese Zustimmung allerdings gegenüber der Meinung möglicher Erben oder Rechtsnachfolger rechtlich Bestand hat, muß die Klinik wohl ihrerseits prüfen lassen, will sie sich nicht in strafrechtlich relevante Gewässer begeben. Eine Diskussion zu dem Thema findest Du hier: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/AutLang.pdf Grüssel Mousen
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