Dies ist ein Beitrag zum Thema Arbeitsamt persönliche Meldung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hi,
mein Betreuter hat Anspruch auf ALG I.
Nach Abbruch einer stationären Behandlung sitzt er derzeit in Bayreuth geschlossen in ...
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09.11.2006, 20:38 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.11.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 1
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Arbeitsamt persönliche Meldung
Hi,
mein Betreuter hat Anspruch auf ALG I. Nach Abbruch einer stationären Behandlung sitzt er derzeit in Bayreuth geschlossen in der Psychiatrie. Mein Schreiben an das zuständige AA in Hanau wurde zurückgeschickt und der Versand eines Antrages verweigert mit dem Argument, die arbeitslosmeldung habe persönlich zu erfolgen. Das sit wegen KH - Aufenthalt nciht möglich. Also Betreuer ran: Nicht nur soll ich nach Hanau fahren (ca. 30km) um dort den Antrag in Empfang zu nehmen, damit fahr ich ins büro, füll ihn aus und schick ihn wieder. Aber halt, es kommt noch besser: Der BPA des Betreuten soll auch vorliegen. Ich habe mir erlaubt zu fragen ob ich ernsthaft nach Bayreuth fahren soll (350km), dort den Ausweis holen, dann nach Hanau, dann nach Rödermark. Ich lasse euch nicht lange raten: Ja, das ist das Gesetz! Ich bin in Stimmung für einen Rechtsstreit, wer hat Erfahrungen? Gruß, mj |
09.11.2006, 22:05 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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ohne
Hallo,
da würde ich einen Schuß ins Blaue versuchen. Schreiben an die Behörde: "Selbstverständlich bin ich gerne bereit, Ihrer Aufforderung nachzukommen. Ich darf Sie jedoch darauf hinweisen, dass folgende Kosten entstehen, und bitte um Zusage der Kostenübernahme: Fahrkarte 150 Euro (einfach mal so geschätzt, keine Ahnung, ob richtig) Hinfahrt mit Umsteigen 4 Stunde, Busfahrt dort, Fußweg, insgesamt 5 Stunden. Rückfahrt wie vor. Zusammen 10 Stunden á 25 Euro = 250 Euro plus 10 Euro Zehrgeld. Gesamt: 410,-- Euro. Aufgrund meiner eigenen finanziellen Situation bitte ich um Vorwegüberweisung auf mein Konto Nr... Nach Geldeingang werde ich mich zwecks genauer Terminabsprache bei Ihnen melden, da ich sonst noch Wartezeiten in Rechnung stellen müsste. mfg" Ich weiss, dass ist ein blödes Schreiben, aber bei Behörden erfahrungsgemäß recht wirkungsvoll. Gruss Andreas |
09.11.2006, 22:10 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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ohne
Hallo,
ein Nachsatz: ich habe mir mal eine Bahnverbindung Rödermark-Hanau-Bayreuth rausgesucht. Fahrpreis hin = 55 Euro, aber bei einer Abfahrtzeit 10.28 h ist Ankunft in Bayreuth 15.53 Uhr. Die spinnen, da ist doch jedes Amt zu. 5 Stunden 25 Minuten Fahrt, 3 mal umsteigen! Heiliger St. Bürokratius ! Gruss Andreas |
21.11.2006, 05:54 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Hallo mj,
warum so aufgeregt? Kann es sein, dass Du vergessen hast, dem Arbeitsamt Hanau eine Kopie des Betreuerausweises zu senden? Wenn ja, dies bitte sofort nachholen um damit die rechtliche Betreuung korrekt anzuzeigen. Ebenso sollte formlos schriftlich (per Einschreiben) ALG beantragt werden, unter Hinweis, dass falls erforderlich, gern dazu noch ein ein amtlicher Antragsvordruck ausgefüllt sowie der BPA und ein ärztliches Attest noch nachgereicht werden. Den Personalausweis kann man sich ja per Post zusenden lassen. Ein Attest des Krankenhauses, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller nicht persönlich erscheinen kann, klärt das AA auf. Bleibt der Sachbearbeiter stur, ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Oft reicht das schon aus. Viel Erfolg, Arno |
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Stichworte |
arbeitsamt, arbeitslosengeld, betreueraufgaben, betreuerpflichten, fahrtkosten, fahrtkostenersatz, sgb3 |
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