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Haftung des Betreuungsgerichtes für Bearbeitungsfehler

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haftung des Betreuungsgerichtes für Bearbeitungsfehler im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich wende mich mit einem Anliegen aus der Betreuungsgeschichte meines Freundes an euch. Mein Freund hatte im Frühjahr ...


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Alt 04.01.2013, 16:01   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.01.2013
Beiträge: 1
Standard Haftung des Betreuungsgerichtes für Bearbeitungsfehler

Hallo zusammen,

ich wende mich mit einem Anliegen aus der Betreuungsgeschichte meines Freundes an euch.

Mein Freund hatte im Frühjahr eine gesetzlich bestellte Betreuung wegen einer psychischen Erkrankung und einem damit zusammen hängenden Klinikaufenthalt beantragt auf Anraten von Sozialarbeitern und Ärzten in der Klinik.
Die Betreuung durch eine Fachanwältin für Betreuungsrecht umfasste das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Finanzsorge.
Durch der großen Verdienstausfälle (selbstständig) durch mehrere Monate Krankheit entschloß sich mein Freund, seine Eigentumswohnung (die eh größtenteils noch der Bank gehörte) zu verkaufen. Ab dem Zeitpunkt der Prüfung und der Genehmigung des Verkaufs durch das zuständige Amtsgericht für Betreuungsangelegenheiten sind seitens des Gerichtes mehrere Bearbeitungsfehler entstanden, Termine und Fristen sind nicht eingehalten worden und es sind sogar falsche Angaben gemacht worden. Durch diese Verzögerungen konnte die Summe, die bereits beim Notar lag, nicht an die Bank ausgezahlt werden, mein Freund mußte weiterhin (über 4 Monate) die Raten für die Wohnung an die Bank zahlen und die Zinsentwicklung für die Vorfälligkeitsentschädigung hat sich negativ für ihn entwickelt in dieser Zeit.
Das heißt, er hat nicht nur mehrere tausend Euro Raten an die Bank mehr bezahlt, obwohl die Wohnung längst neue Eigentümer und Bewohner hatte, sondern noch mehrere tausend Euro mehr an Zinsen bezahlen müssen.
Nun meine Frage: Kann man das Gericht bzw. den Rechtspfleger im Gericht für diesen finanziellen Verlust verantwortlich machen, erst recht, wenn man nachweisen kann, dass die Fehler eindeutig beim Gericht lagen? Gibt es da Rechtsmittel? Eigentlich sollte ein Betreuungsgericht den Betreuten doch nicht noch mehr in finanzielle Misere bringen, oder? Leider war die Betreuerin (Anwältin für Betreuungsrecht!!!) nicht mit Hartnäckigkeit ausgestattet.. :-(
Ich danke Euch im Voraus bereits für sachkundige Auskünfte.
MfG
Viola
Augenblick_mal ist offline  
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Alt 04.01.2013, 16:17   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
Standard

Zum einen weise ich darauf hin, dass hier _keine_ Rechtsberatung erfolgen kann und darf!

Der Betreute - Dein Freund - sollte einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Und hier
Zitat:
Ab dem Zeitpunkt der Prüfung und der Genehmigung des Verkaufs durch das zuständige Amtsgericht für Betreuungsangelegenheiten sind seitens des Gerichtes mehrere Bearbeitungsfehler entstanden, Termine und Fristen sind nicht eingehalten worden und es sind sogar falsche Angaben gemacht worden.
sollte konkretisiert werden.
__________________
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Stichworte
betreuungsgericht, finanzieller schaden, rechtspfleger, terminversäumnis, wohnungsverkauf

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