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Berufsverfahrenspflegerin

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsverfahrenspflegerin im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Im letzten Jahr ist ohne unser Wissen mein Bruder als Betreuer für meine Eltern eingestzt worden. Nun haben wir beim ...


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Alt 14.11.2006, 08:52   #1
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Registriert seit: 23.07.2006
Beiträge: 7
Standard Berufsverfahrenspflegerin

Im letzten Jahr ist ohne unser Wissen mein Bruder als Betreuer für meine Eltern eingestzt worden. Nun haben wir beim Gericht erhebliche Betreuungsmängel angezeigt. Der Richter hatte eine Anhörung mit allen Geschwistern veranlasst. Es konnte keine Einigung gefunden werden.

( Der Richter ist der Auffassung so lange gesundheitlich keine Lebensgefahr besteht ist die Betreuung ordentlich ausgeführt). Jetzt erhielten wir ein Schreiben vom Gericht, in dem den Betroffenen eine Rechtsanwältin als Berufsverfahrenspflegerin beigeordnet wurde.
Die Betreuung soll mein Bruder behalten. Was heisst dass ?
spedifix ist offline  
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Alt 15.11.2006, 21:40   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Berufsverfahrenspflegerin

Zitat:
Zitat von spedifix
Jetzt erhielten wir ein Schreiben vom Gericht, in dem den Betroffenen eine Rechtsanwältin als Berufsverfahrenspflegerin beigeordnet wurde.
Die Betreuung soll mein Bruder behalten. Was heisst dass ?
Konkret sind die Eltern wohl der Meinung, dass sie durch ihren Bruder betreut werden möchten. Das Gericht hat ihren Eltern ein Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger zur Seite gestellt.

Zitat:
Zitat von spedifix
( Der Richter ist der Auffassung so lange gesundheitlich keine Lebensgefahr besteht ist die Betreuung ordentlich ausgeführt).
Der Betreuer hat den (mutmaßlich) freien Willen der Betreuten zu erfüllen. Nur in Fällen von Lebensgefahr darf gegen den Willen der Eltern gehandelt werden.
Roy ist offline  
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Alt 16.11.2006, 08:34   #3
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Registriert seit: 23.07.2006
Beiträge: 7
Standard

Danke Roy für Deine Erläuterung.

Leider kenne ich mich damit wenig aus, was ist ein Verfahrenspfleger, welche Aufgaben verfolgt er ?
spedifix ist offline  
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Alt 19.11.2006, 23:45   #4
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Registriert seit: 01.11.2006
Beiträge: 6
Standard

Hi,

der Verfahrenspfleger hat dafür zu sorgen, dass tatsächlich dem Willen des / der Betroffenen Rechnung getragen wird. Dabei wird er in der Regel tätig, wenn das Amtsgericht eine konkrete Frage stellt, wie z. B. soll/ kann die Wohnung aufgelöst werden, ist die Heimeinweisung tatsächlich unumgänglich, etc. pp. Der Verfahrenspfleger ist also ebenso, wie der Betreuer Beauftragter des Amtsgerichtes, ohne allerdings selbst die Betreuung zu führen.
Die Verfahrenspflegschaft wird häufig eingerichtet, wenn es in der Betreuung unterschiedliche Meinungen zwischen Anghörigen / Betreuern/ Amtsgericht usw. gibt, um eine weitere, möglichst unabhängige Meinung zu bekommen.

Gruß Andreas
chaos-pilot ist offline  
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Stichworte
angehörige, verfahrenspfleger, verfahrenspflegschaft

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