Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsverfahrenspflegerin im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Im letzten Jahr ist ohne unser Wissen mein Bruder als Betreuer für meine Eltern eingestzt worden. Nun haben wir beim ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.07.2006
Beiträge: 7
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Im letzten Jahr ist ohne unser Wissen mein Bruder als Betreuer für meine Eltern eingestzt worden. Nun haben wir beim Gericht erhebliche Betreuungsmängel angezeigt. Der Richter hatte eine Anhörung mit allen Geschwistern veranlasst. Es konnte keine Einigung gefunden werden.
( Der Richter ist der Auffassung so lange gesundheitlich keine Lebensgefahr besteht ist die Betreuung ordentlich ausgeführt). Jetzt erhielten wir ein Schreiben vom Gericht, in dem den Betroffenen eine Rechtsanwältin als Berufsverfahrenspflegerin beigeordnet wurde. Die Betreuung soll mein Bruder behalten. Was heisst dass ? |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 23.07.2006
Beiträge: 7
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Danke Roy für Deine Erläuterung.
Leider kenne ich mich damit wenig aus, was ist ein Verfahrenspfleger, welche Aufgaben verfolgt er ? |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 01.11.2006
Beiträge: 6
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Hi,
der Verfahrenspfleger hat dafür zu sorgen, dass tatsächlich dem Willen des / der Betroffenen Rechnung getragen wird. Dabei wird er in der Regel tätig, wenn das Amtsgericht eine konkrete Frage stellt, wie z. B. soll/ kann die Wohnung aufgelöst werden, ist die Heimeinweisung tatsächlich unumgänglich, etc. pp. Der Verfahrenspfleger ist also ebenso, wie der Betreuer Beauftragter des Amtsgerichtes, ohne allerdings selbst die Betreuung zu führen. Die Verfahrenspflegschaft wird häufig eingerichtet, wenn es in der Betreuung unterschiedliche Meinungen zwischen Anghörigen / Betreuern/ Amtsgericht usw. gibt, um eine weitere, möglichst unabhängige Meinung zu bekommen. Gruß Andreas |
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| angehörige, verfahrenspfleger, verfahrenspflegschaft |
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