Dies ist ein Beitrag zum Thema Erste Frage im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Nachdem ich 2 ehrenamtliche Betreuungen übernommen habe bin ich nun angerufen und gefragt worden, ob ich eine Berufsbetreuung übernehmen möchte ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Nachdem ich 2 ehrenamtliche Betreuungen übernommen habe bin ich nun angerufen und gefragt worden, ob ich eine Berufsbetreuung übernehmen möchte (Bewerbung letzte Woche).
Mir sind telefonisch die Personalien, die Anschrift, der Gesundheitsstatus und ein bisschen persönliche Geschichte (wo er wohnt usw) durchgegeben worden. Die richterliche Anhörung sei im Februar. Habe die Übernahme zugesagt und bin jetzt irgendwie verunsichert. Warte ich ab, bis der Beschluss kommt? Sollte ich zur Anhörung gehen? Muß ich gar schon was veranlassen (Er soll dement sein)? Sollte ich mir jetzt schon Einrichtungen ansehen und schauen, wo überhaupt Platz ist? Das Anfängerforum war für mich nicht zugänglich. Aber bei den Profis finde ich bestimmt Unterstützung. Danke |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Mojn
Also das dürfte nicht viel anders sein als im Ehrenamt. Du kannst für den Betreuten erst tätig werden (sprich ihn vertreten), wenn die Betreuung auch beschlossen wurde. Vorher tätig werden bringt nicht nur nichts, du bist auch nicht berechtigt dazu. Zur Anhörung musst du natürlich gehen. Wenn man mal als proifilierter Betreuer ne Anhörung verpasst, dann ist das mit ner guten Entschuldigung beim Richter grade so noch akzeptabel - aber als Einsteiger ?! Wenn du dann bestellt bist, machst du ne Planung für dich, wie und was in der Betreuung ablaufen soll, welche Ziele erreicht werden sollen usw. Das muss nicht unbedingt formal sein. Manchmal verlangen die Gerichte aber auch einen Betreuungsplan. Hier kommt das jetzt immer öfter vor. Tja, und dann viel Erfolg. Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Super. Danke. Dann frage ich gleich mal, wann die Anhörung genau stattfinden soll.
Liebe Grüße zurück |
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#4 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Brauchst du nicht. Du kriegst 'ne gerichtliche Ladung mit Festsetzung von Termin und Ort.
Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Oh. Danke für den Tip. Da hätte ich ja gleich nen "guten" Start hingelegt.
LG H. |
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