Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung nach Unfall im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo
Mein Bruder hatte einen Motorradunfall und befindet sich derzeit auf einer Intensivstation. Es ist nicht abzusehen, wann er aus ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 2
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Hallo
Mein Bruder hatte einen Motorradunfall und befindet sich derzeit auf einer Intensivstation. Es ist nicht abzusehen, wann er aus dem künstlichen Koma geholt wird und wie schwer die Hirnverletzungen sind. Die medizinische Betreuung ist bereits eingerichtet. Mit der Post ist nun eine Rechnung gekommen, die beglichen werden muss. Muss, damit ich in seinem Namen den Betrag überweisen kann, eine Vermögensbetreuung eingerichtet sein? Soll man eine solche Vermögensbetreung überhaupt anstreben oder ist es besser, die Rechnungen erstmal von meinem Konto zu begleichen und alles weitere abzuwarten? Gruß, Maike |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Hallo Maike,
wenn niemand in der Familie bevollmächtigt ist um Auszahlungen von dem Konto des Bruders zu veranlassen, dann ist es sicherlich sinnvoll, vom Vormundschaftsgericht die vorhandene Betreuung um den Aufgabenkreis "Vermögenssorge" erweitern zu lassen, zumindestens so lange, bis der Bruder wieder selbst verantwortlich handeln kann. Es wird ja in der Regel nicht bei einer Rechnung bleiben. Auch können oft weitere Angelegenheiten nicht aufgeschoben sondern müssen geregelt werden (z Bspl. Krankengeld, Versicherungsfragen, Rentenantrag usw.). Es ist sinnvoll, dies alles mit dem zuständigen Rechtspfleger bei dem Vormundschaftsgericht zu besprechen. Der kann nicht nur fallbezogen beraten sondern den erforderlichen Antrag auch gleich protokollieren. MfG Arno |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.12.2006
Beiträge: 2
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Danke für die Antwort.
Hilft uns schon weiter. Maike |
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| einrichtung der betreuung, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge |
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