Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

alg 2 und finanziertes wohneigentum

Dies ist ein Beitrag zum Thema alg 2 und finanziertes wohneigentum im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo zusammen habe eine neue ("gebrauchte") betreuung übernommen. der betreute wohnt in einer eigentumswohnung, die vom alg 2 finaziert wird. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 08.12.2006, 17:07   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.11.2006
Beiträge: 8
Standard alg 2 und finanziertes wohneigentum

hallo zusammen
habe eine neue ("gebrauchte") betreuung übernommen.
der betreute wohnt in einer eigentumswohnung, die vom alg 2 finaziert wird.
er ist psychisch krank, wird also nicht in absehbarer zeit wieder soviel geld verdienen, das er die raten selber tilgen kann.
nun hatte ich gestern einen vortrag vom sozialamt gehört (war anderer kreis), das es nicht geht, das geld im weitesten sinne gewinnbringend anzulegen .
letztlich für mich schwer zu verstehen.
der typ lebt 20 jahre von der sozialhilfe, hat nachher ne eigentumswohnung und kann die an seine (hier nicht vorhandenen) kinder vererben.
wie sieht das aus.
nicht das ich ihn raus haben will aus der wohnung, würde nur gerne wissen, wie ich micht hier nun verhalten muß.
jimmy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2006, 18:31   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

wenn der Betreute irgendwann Eigentümer der Wohnung ist, dann ist er ja im Sinne des Gesetzes vermögend.

Nach der jetzigen Rechtsprechung müsste er dann das Vermögen verkaufen, um vom Verkaufserlös einige Zeit zu leben. Wenn dieses Vermögen dann irgendwann unter dem Schonbetrag liegt, kann er ja wieder Sozialleistungen beantragen, das Sozialamt müsste dann seine Miete wieder bezahlen.

Irgendwie verfahren. Da kann nur das Sozialamt verbindliche Auskunft geben.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2006, 19:12   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.11.2006
Beiträge: 8
Standard

nein verkaufen muß er nicht
privateigentum wird geschützt bzw ist geschützt.
habe nen anderen "säufer" der im eigenheim lebt, ne super kleine rente und ergänzende grundsicherung.
wohneigentum ist geschützt.
wenn er es erst mal hat.
aber bis er es hat.
mir geht es nicht in den kopf, das der typ sich die wohnung vom der jobkomm finanzieren lässt.
jimmy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2006, 07:56   #4
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Guten Tag Jimmy,

die Aussage: "der betreute wohnt in einer eigentumswohnung, die vom alg 2 finaziert wird" ist einfach zu pauschal, um eine sachliche Bewertung abgeben zu können.
Was zahlt ALG 2?
Zum Beispiel Raten für ein Hypothekendarlehen zurück an eine Bank? Oder die monatlichen Umlagen an die Hausverwaltung?
Gut wäre es, zunächst auch die Alg 2- Behörde zu fragen, warum sie so entschieden hat und so verfährt. Auch die dortigen Mitarbeiter sind an gesetzliche Vorgaben gebunden und können keine Gefälligkeitsentscheidungen treffen.
Im übrigen halte ich die Emotion, die in diesem Beitrag eines Betreuers steckt, für problematisch.
Denn auch wenn es einem gegen den Strich gehen mag, was mancher Betreute so anstellt, wir haben weder darüber zu richten noch sind wir Büttel des Staates.
Unsere Aufgabe ist es, sich mit dem Betreuten abzustimmen und dessen Angelegenheiten so zu besorgen, wie es dem Wohl des Betreuten entspricht. Dabei hat der Betreuer im Rahmen des § 1901 BGB den Wünschen des Betreuten zu entsprechen.
Auch wenn man selbst total anders entscheiden oder handeln würde, verbindliche Richtschnur in unserem Handeln für die uns anvertrauten Betreuten bleibt der § 1901 BGB.

MfG
Arno
ars ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2006, 09:15   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.11.2006
Beiträge: 8
Standard

hallo ers
zunächst einmal hast du recht was die emotionen angeht.
es geht mir theoretisch gegen den strich, aber auch nur solange ich es nicht verstehe. sollte das alles seine richtigkeit haben, ist ja auch alles i.o.
meine bedenken sind nur der ruf, den unsere alg zahlende stelle hier hat.
habe die betreuung am freitag mittag übernommen, zu einem zeitpunkt, wo es mir erstmal nicht möglich ist, auf behörden nachzufragen und dinge erklärt zu bekommen.
selbst wenn es montag früh wäre bekommst du nicht innerhalb kurzer zeit infos von der alg zahlenden stelle.
soviel ich zzt weis zahlt die alg zahlende stelle die raten. inwieweit da noch "hausgeld" abgeht weis ich zzt nicht.
habe zzt noch zuwenig infos um hier genauere angabn machen zu können
jimmy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.12.2006, 15:03   #6
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: alg 2 und finanziertes wohneigentum

Zitat:
Zitat von jimmy
hallo zusammen
habe eine neue ("gebrauchte") betreuung übernommen.
der betreute wohnt in einer eigentumswohnung, die vom alg 2 finaziert wird.
er ist psychisch krank, wird also nicht in absehbarer zeit wieder soviel geld verdienen, das er die raten selber tilgen kann.
nun hatte ich gestern einen vortrag vom sozialamt gehört (war anderer kreis), das es nicht geht, das geld im weitesten sinne gewinnbringend anzulegen .
letztlich für mich schwer zu verstehen.
der typ lebt 20 jahre von der sozialhilfe, hat nachher ne eigentumswohnung und kann die an seine (hier nicht vorhandenen) kinder vererben.
wie sieht das aus.
nicht das ich ihn raus haben will aus der wohnung, würde nur gerne wissen, wie ich micht hier nun verhalten muß.
Grundsätzlich gehört privates Wohneigentum bis zu bestimmten Quadratmeterzahlen (ich glaube 90qm für einen Alleinstehenden) zum Schonvermögen. Auch kann (muss?) das Sozialamt Raten übernehmen, vermutlich, wenn die Anmietung einer neuen Wohnung teurer wäre. Der Betreuer ist verpflichtet zum Wohl seines Betreuten und nicht zum Wohl der Allgemeinheit zu handeln, solange er sich dabei nicht durch sein Handeln als Vertreter selbst strafbar macht, was hier ja in jedem Fall nicht gegeben ist. Es widerspräche dem im übrigen vorrangig durch den Betreuten selbst zu bestimmenden Wohl des Betreuten, ihm zwangsweise die Wohnung zu entziehen.
Roy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
eigentumswohnung, haus, schonbetrag, schonbetrag sozialhilfe, schonvermögen, sgb2


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:17 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39