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Befugnisse eines Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Befugnisse eines Betreuers im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, der Sohn meiner Lebensgefährtin ist ohne Chipkarte der Krankenkasse nach Hause zu seiner Mutter geschickt worden. Auf Nachfrage im ...


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Alt 22.12.2006, 18:26   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.10.2006
Beiträge: 4
Standard Befugnisse eines Betreuers

Hallo,

der Sohn meiner Lebensgefährtin ist ohne Chipkarte der Krankenkasse nach Hause zu seiner Mutter geschickt worden. Auf Nachfrage im Heim hieß es, die gesetzliche Betreuerin hat angewiesen, daß die Karte im Heim bleibt. Darf sie das und was geschieht, wenn wir mit unserem Jungen zum Arzt müssen?

LG Rampi1969
Rampi1969 ist offline  
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Alt 28.12.2006, 13:49   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Befugnisse eines Betreuers

Zitat:
Zitat von Rampi1969
Darf sie das
Hallo,

die gesetzliche Betreuerin darf das eigentlich nicht. Solange der Sohn einwilligungsfähig, also urteilsfähig ist, hat die Betreuerin nicht über die ärtzliche Behandlung zu entscheiden.

Zitat:
Zitat von Rampi1969
und was geschieht, wenn wir mit unserem Jungen zum Arzt müssen?
LG Rampi1969
Ist der Sohn nicht-einwilligungsfähig, muss eigentlich die Betreuerin der Behandlung zustimmen. Nur in Notfällen bedarf es nicht der Zustimmung. Generell denke ich, ein Arzt wird auch ohne Karte behandeln, wenn die Karte nachgereicht wird, da sie vergessen wurde.
Roy ist offline  
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Alt 29.12.2006, 20:34   #3
Technischer Administrator
 
Registriert seit: 20.01.2004
Beiträge: 343
Standard

Hallo,

zwei meiner Betreuten sind auch in einem Heim untergebracht, in dem die Versichertenkarten dort zentral im Büro aufbewahrt werden. Das ist natürlich nur möglich, wenn der jeweilige gesetzliche Betreuer :

a) diesem Verfahren zustimmt und
b) auch den Betreuungsbereich Gesundheitsfürsorge hat

Abgesehen davon ist es oft in einem Heim organisatorisch kaum anders zu machen, dass solche Dokumente zentral vorgehalten werden.

Ein Arzt hat in erster Linie Behandlungspflicht, aus meiner Erfahrung kann ich nur berichten, dass die Ärzte bisher anstandslos eine Konsultation auch ohne Chipkarte durchgeführt haben.

Anders ist es natürlich bei längeren Aufenthalten außerhalb des Heims (Urlaub, etc.), hier sollte die Karte natürlich immer mitgegeben werden.

Gruß

Achim
Achim ist offline  
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Stichworte
gesundheit, gesundheitsfürsorge, heim, krankenversicherungskarte, stationäre einrichtung


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