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Willkürliche Anregung einer Betreuung - hinnehmen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Willkürliche Anregung einer Betreuung - hinnehmen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ach ja... - wollen die nicht oder können sie's nicht besser? Gestern habe ich mit dem von der Betreuungsbehörde gesprochen. ...


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Alt 04.06.2013, 15:48   #11
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Ach ja... - wollen die nicht oder können sie's nicht besser?

Gestern habe ich mit dem von der Betreuungsbehörde gesprochen. Er habe in seiner Stellungnahme die Betreuung für unnötig befunden. Akteneinsicht gäbe es bei Gericht.

Deshalb habe ich heute beim Gericht angerufen - alles freundlich, höflich und kein bisschen genervt, schließlich machen die ja alle ihren Job. Ja, das Verfahren läuft noch, man habe meinen Freund angeschrieben. Aber Akteneinsicht bekäme der Betroffene i.d.R. nicht. Und ich - trotz Vollmacht - schon mal gar nicht. Das war mir neu... Immerhin: Mein Freund könne ja mal vorbei kommen.

Nun fand ich im Betreuungslexikon dies:
Zitat:
In seinen eigenen Betreuungsrechtsangelegenheiten ist der Betreute immer verfahrensfähig (§ 275 FamFG). Das bedeutet, dass er innerhalb des Gerichtsverfahrens Anträge stellen, Einsicht in die Gerichtsakte nehmen, § 15 FamFG, einen Verfahrensbevollmächtigten (z.B. einen Rechtsanwalt) bestellen und Rechtsmittel (Beschwerde) einlegen kann (vgl. BayObLGZ 1987, 17/19).
Ist es denkbar, dass die bei Gericht das nicht wissen oder wollen die einen veräppeln?

Ich warte jetzt zwar erstmal das Schreiben des Gerichts ab, musste mir aber mal Luft machen...

Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 04.06.2013, 16:18   #12
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Der Betreute kann jederzeit Einsicht in die ihn betreffenden Akten nehmen. Und zwar vollumfänglich.
Auch kann der Betreute jemanden bevollmächtigen. Sofern an der Fähigkeit zur Vollmachtserteilung kein Zweifel besteht.
Das Schreiben abwarten und dann persönlich höflich und sachlich nachfragen.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 01.10.2013, 16:04   #13
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard Stand der Dinge

Ich wollte noch mal kurz berichten, was aus der Sache geworden ist...

Die Schwester meines Freundes hatte einen Anwalt beauftragt, die Betreuung anzuregen. In dessen Schreiben finden sich einige Punkte, die nicht der Wahrheit entsprechen. Kann sein, dass die maximal für "üble Nachrede" reichen, aber wir haben trotzdem Strafanzeige und Strafantrag "wegen jeder in Betracht kommender Straftat" gestellt. Das Ganze zusammen mit einer nüchternen Sachverhaltsschilderung, so dass sich die Staatsanwaltschaft raussuchen kann, was sie für verfolgungswürdig hält.

Interessanterweise war im Anregungsschreiben ziemlich wörtlich davon die Rede, dass die Betreuung eingerichtet werden müsse, um die Erbauseinandersetzung zu einem Ende zu bringen. Da geht es schon recht deutlich um das Wohl der Miterben...

Und weil in der Sachverhaltsschilderung auch erwähnt ist, dass mein Freund die Zustimmung zum Erbauseinandersetzungsvertrag verweigert, weil der Verbleib von Wertsachen noch nicht geklärt wurde, geht die Staatsanwaltschaft nun genau diesem nach. Daran hatten wir gar nicht gedacht, ist aber ein positiver Nebeneffekt.

Mal schauen, was draus wird...

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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