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Willkürliche Anregung einer Betreuung - hinnehmen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Willkürliche Anregung einer Betreuung - hinnehmen? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo liebe Foris, ich war Anfang 2012 hier einigermaßen aktiv, als es darum ging, die rechtliche Betreuerin eines Freundes "loszuwerden"... ...


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Alt 14.05.2013, 21:08   #1
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard Willkürliche Anregung einer Betreuung - hinnehmen?

Hallo liebe Foris,

ich war Anfang 2012 hier einigermaßen aktiv, als es darum ging, die rechtliche Betreuerin eines Freundes "loszuwerden"... Das hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst, inzwischen haben wir eine notariell beglaubigte General- und Vorsorgevollmacht.

Nun streitet mein Freund seit 1,5 Jahren mit seinen Verwandten (Schwester und Vater) ums Erbe. Persönlichen Kontakt hat er zu beiden seit vielen Jahren nicht mehr. Das mit der Betreuung, deren Aufhebung sowie die anschließende Vertretung in der Erbangelegenheit durch einen Anwalt haben sie natürlich mitbekommen. Nachdem mein Freund den aktuellen Auseinandersetzungsvorschlag seines Vaters abgelehnt hat, regte seine Schwester eine Betreuung in der Erbangelegenheit an.

Es ist klar, dass aus der Betreuung nichts wird, selbst wenn die Vollmacht für den Spezialfall Erben nicht ausreichen sollte. Mein Freund will keine Betreuung, er braucht keine und ist sowieso in der Lage, Vollmachten zu erteilen. Aber den Zirkus mit Stellungnahmen und Hin- und Hergeschreibe haben wir natürlich trotzdem erstmal an der Backe. Falls seine Schwester ihn schikanieren wollte (und das ist nicht abwegig), war's ein voller Erfolg.

Jetzt zur Frage: Sinnvollerweise kann ja jeder eine Betreuung für einen anderen anregen, Betreuungsbehörde und Gericht müssen dem nachgehen. Was ist aber, wenn man als Betroffener Grund zu der Annahme hat, dass die Betreuung nicht aus Sorge angeregt wird, sondern als Schikane oder als Versuch, jemanden mittels Betreuer "auf Linie" zu bringen? Kann man denjenigen, der die Betreuung anregt, irgendwie "belangen"? Dem ersten Impuls, nun seinerseits eine Betreuung für die Schwester anzuregen, wird mein Freund nicht folgen, aber es wäre schon schön, wenn man es nicht einfach so hinnehmen müsste.

Gruß
Janina
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Alt 15.05.2013, 00:34   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Janina,


es wäre zu prüfen, ob der Inhalt der Anregung eine Verleumdung im Sinne des § 187 Strafgesetzbuch darstellt :
der strafbare Tatbestand wäre,
wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache behaupten, um einen anderen u.a. verächtlich zu machen

wobei jeder Punkt bewiesen werden muß


fwu
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Alt 15.05.2013, 09:33   #3
HCS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
Standard

Bei mir wurde die Betreuung quasi als Betrafungsmethode für nicht Eingehen auf seine Behandlungsvorschläge von einem Klinikarzt angeregt.

Er war der einzige, der eine Betreuung für sinnvoll hielt, er hat das Gutachten geschrieben, das wohl teileweise falsche Angaben enthielt (ich habe es bis heute nicht zu Gesicht bekommen, obwohl mein Betreuer es bei Gericht und bei der Rechtspflegerin schriftlich angefordert hat), mein langjährig behandelnder Arzt hat nur den Kopf geschüttelt...

Leider hat der Richter dem dann zugestimmt und die Rechtspflegerin meinte, ich solle erst gar nicht versuchen, mich dagegen zu wehren, da das in 99,9% der Fälle aussichtslos sei.

Jetzt hoffe ich, die 2 Jahre Betreuung möglichst unbeschadet zu überstehen (mein Betreuer wird sich wahrscheinlich aus allem raushalten, so dass es per se so ist, als existierte er gar nicht) und dann irgendwie da wieder rauszukommen.
Das Blöde bei der Sache ist halt, dass sich mein Gesundheitszustand wahrscheinlich nicht gravierend verändern wird und eine entsprechende Begründung dann schwer wird. Dem Gericht klar zu machen, dass eine Betreuung von Anfang an nicht gerechtfertigt war, wird wohl um einiges schwieriger werden...

Man ist der ganzen Maschinerie manchmal schutzlos ausgeliefert.
HCS ist offline  
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Alt 15.05.2013, 19:02   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
Standard

Hallo Janina

Bisher ist es tatsächlich so, dass jeder eine Betreuung anregen kann.
Allerdings war mir so, als hätte es mal eine Diskussion gegeben, den Anreger im Falle des boshaften Blödsinns zu den Kosten heranziehen zu wollen. Ob oder wie weit das gediehen ist weiß ich aber nicht.

Ansonsten siehe fwu

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 15.05.2013, 19:09   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
Standard

Hallo HCS

Eigentlich mußt Du Dir keine Sorgen machen wg. Deiner Betreuung. Wenn Du in Absprache mit Deinem Betreuer sowieso alle Sachen alleine regest, dann wird er höchstwahrscheinlich auch bereit sein, eine Aufhebung der Betreuung zu beantragen.
In ähnlichen Fällen spreche ich das mit den Betreuten ab, schau mir die ganze Geschichte bis zum jährlichen Bericht an und beantrage ggf. gemeinsam mit dem Betreuten die Aufhebung.
Sollte das Gericht noch ein Gutachten dazu haben wollen, dann kannst Du gemeinsam mit dem Betreuer darum bitten einen anderen Gutachter als den bisherigen beauftragen zu lassen.

"Das Blöde bei der Sache ist halt, dass sich mein Gesundheitszustand wahrscheinlich nicht gravierend verändern wird und eine entsprechende Begründung dann schwer wird. Dem Gericht klar zu machen, dass eine Betreuung von Anfang an nicht gerechtfertigt war, wird wohl um einiges schwieriger werden..."

Wieso das denn? Wenn Dein Gesundheitszustand sich nicht ändert und die ganze Betreuungszeit so OK war, dass Dun alles alleine regeln konntest, dann ist schon alleine die "Nicht-Veränderung" Beleg genug, dass der erst Gutachter eher ein Schlechtachter war.
Klinikärzte lassen es wirklich manchmal an Compliance mangeln, wenn man nicht ihrer Meinung ist. Das merke ich als Betreuer ebenso.


MfG

Imre
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Alt 16.05.2013, 01:07   #6
Dipl.Soz.Päd. / Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 03.10.2007
Beiträge: 4,545
Standard

Tag,

wenn Dein Arzt ernsthaft den Kopf schüttelt solltest Du folgendes tun:

Geh zum AG, nimm Deinen Ausweis mit und bitte um Akteneinsicht.

Das Gutachten muß in Deiner Akte sein. Nimm noch 2,50 € mit, zeige Dich zahlungswillig und kopiere es (oder bitte besser das Geschäftszimmer).

Da Du fit wirkst (und sagst, Du bist es auch) gehe zu einem niedergelassenen Psychiater und besprich Dein Anliegen (Betreuer soll weg) unter Vorlage des Gutachtens mit ihm. Frage ihn, ob er eine Stellungnahme zur Aufhebung der Betreuung machen würde und ob Du ihn bei einem Antrag als Gutachter nennen kannst.

Was ich nicht verstehe ist: Der Richter muß Dich doch gehört haben. Du warst nicht einverstanden. Eine Betreuung gegen den erklärten Willen ist mittlerweile an hohe Anforderungen gebunden, nämlich daß Du aufgrund Erkrankung/Behinderung nicht mehr in der Lage sein mußt, die Vor- und Nachteile einer Betreuung kritisch abzuwägen, gebunden. Das ist nur bei massiven Einschränkungen der Fall.

Ganz ehrlich: Manchmal hätte ich gerne einen Betreuer. Der müsste dann all den Mist erledigen, zu dem ich keine Lust habe.

Flax beiseite: Wenn Du fit bist wird der Kollege Dich nicht einschränken und, wie Imre schon sagte, wird er pflichtgemäß spätestens im Jahresbericht mitteilen, daß Du deinen Kram alleine regeln kannst.

Ansonsten kannst Du jederzeit ans LandG schreiben und um Aufhebung bitten. Dazu benötigst Du (bei Betreuungssachen) nicht einmal einen Anwalt.

Geändert von Tomas11 (16.05.2013 um 01:13 Uhr)
Tomas11 ist offline  
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Alt 16.05.2013, 12:35   #7
HCS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
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Hallo Thomas,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Bei mir geht es um Depression und damit um eine psychiatrische Erkrankung.
Der Gutachter hat im Gutachten vermerkt, dass ich keine Einsicht nehmen darf, weil sich das negativ auf meine Gesundheit auswirken könnte.

Habe ich dennoch das Recht auf Akteneinsicht - dann würde ich nämlich sofort die 300 km zum zuständigen Gericht fahren?

(in Hinblick auf Patientenakte und Arztbriefe kann und wird i.d.R. immer psychiatrischen Patienten der Einblick verweigert)

Viele liebe Grüße,
HCS
HCS ist offline  
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Alt 17.05.2013, 19:01   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,032
Standard

Hallo HCS

Ich gehe mal sehr davon aus, dass Du zumindest grundsätzlich das Recht hast, das Gutachten einzusehen.
Wenn der Gutachter geschrieben hat, dass Du es nicht lesen sollst, weil es deiner Gesundheit abträglich sein soll (das Lesen, nicht das Gutachten), dann bitte das Gericht Dir die ausführliche Begründung des Gutachters zuzusenden bzw. diese einzufordern.

Wenn Du Dich mit Deinem Betreuer gut verstehst: Geh den Weg über ihn. Notfalls soll er die Begründung oder wahlweise die Lesefreigabe des Gutachters einfordern.

(anderfalls könntest Du ja dem Gericht anzeigen, dass Der Gutachter eine völlige Schacke hat, und bitten dies dem Gutachter nicht mitzuteilen, weil dies seiner Reputation abträglich sei...)

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 17.05.2013, 20:31   #9
HCS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
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Hallo Imre,

ich werde es dann nochmal über den Betreuer versuchen, Danke.

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
(anderfalls könntest Du ja dem Gericht anzeigen, dass Der Gutachter eine völlige Schacke hat, und bitten dies dem Gutachter nicht mitzuteilen, weil dies seiner Reputation abträglich sei...)
der war echt gut .
HCS ist offline  
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Alt 02.06.2013, 18:17   #10
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Hi,

wollte mich noch mal für die Tipps bedanken... Wir werden uns nächste Woche drum kümmern, Einsicht in die Akte zu bekommen, und dann schauen, wie es mit möglicher Strafanzeige oder auch Strafantrag aussieht.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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