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Schulden und Sozialhilfe

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schulden und Sozialhilfe im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, mein Betreuter hat noch knapp 1.000 Euro Schulden. An dem Schuldenberg knabbert er schon seit 1985, aktuell mit monatlichen ...


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Alt 26.05.2013, 08:47   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2012
Ort: Bammental
Beiträge: 103
Frage Schulden und Sozialhilfe

Hallo, mein Betreuter hat noch knapp 1.000 Euro Schulden. An dem Schuldenberg knabbert er schon seit 1985, aktuell mit monatlichen Raten von 20 Euro. Jetzt soll er in ein Altersheim umziehen und ich habe einen Sozialhilfeantrag gestellt. Wie verhält es sich denn mit den Schulden? Wird der Gläubiger weiter bedient, oder kann ich ihm Schreiben, dass er aufgrund der wirtschaftlichen Situation und dem Umzug ins Altersheim (nur mit Sozialhilfe möglich), leider leer ausgeht? Auf welcher rechtlichen Grundlage wird denn die Entscheidung getroffen? Danke für alle Tipps.
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Solarschiff ist offline  
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Alt 26.05.2013, 11:51   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Oh oh, was ist das denn für eine Schuldenregulierung wenn 20 Euro monatlich gezahlt werden?
Auf was wird gezahlt? Zum Wohl des Inkasso, auf die Hauptforderung? Auf die Zinsen?
Das würde ich- auch ohne Heimeinzug- aber ganz schnell einstellen.
Es gibt Menschen die zahlen ihr ganzes Leben lang 20 oder 30 Euro und die "Schulden" wachsen auf diese Art trotzdem.
Der Barbetrag kann nicht gepfändet werden, du bist mit einer sofortigen Einstellung also auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Die rechtliche Grundlage in diesem Fall sind die persönlichen Verhältnisse- vom Heim würde ich kein Wort schreiben. Das hätte wahrscheinlich nur zur Folge dass dein Betreuter dann im Heim mit sinnloser, machmal sogar drohender Post überschüttet wird. Die können sich mit Dir als Betreuer auseinandersetzen- falls sie Lust dazu haben.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 26.05.2013, 15:06   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 03.09.2012
Ort: Bammental
Beiträge: 103
Blinzeln Schulden aus ehemaligen Mietverhältnis

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe die Gläubiger (ist eine Wohnungsgesellschaft) angeschrieben. Als Antwort bekam ich eine Aufstellung der Forderungen und eine Übersicht, über die geleistete Zahlung. Die Zahlung ist bis dato zinsfrei.

Die Antwort lautete:
"Die Forderung resultiert aus dem ehemaligen Mietverhältnis mit Herrn *** aus dem Jahre 1985 in ***.

Zur Tilgung des Rückstands werden monatlich € 20,00 gezahlt. Die bestehende Kontopfändung konnte dank der getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung ruhend gestellt werden."

Jetzt möchte ich gern deinem Rat folgen, bin mir aber vom rechtlichen her unsicher. Kannst du mir noch mal erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage ich die Zahlung einstellen kann? Vielen Dank im voraus.

PS: Briefe ist Heim wird es sicherlich nicht geben - und wenn ohne Erfolg - da mein Betreuter Analphabet ist.
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Solarschiff ist offline  
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Alt 27.05.2013, 10:27   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten morgen,

na wenigstens mal kein Inkasso, gut.
Zitat:
Jetzt möchte ich gern deinem Rat folgen, bin mir aber vom rechtlichen her unsicher. Kannst du mir noch mal erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage ich die Zahlung einstellen kann?

dabei musst oder solltest du "andersrum" denken: Heimkosten sind vorrangig da ansonsten der Lebensraum gefährdet ist. Weiter hatte ich verstanden dass zu diesem Zeitpunkt dann die Sozialhilfe einsetzt, d.h. ihm verbleibt monatlich nur noch der Barbetrag von 103 Euro. Vom Barbetrag dürfen/sollen keine Schulden beglichen werden, der ist zur persönlichen Verwendung gedacht- und wird auch solange jemand noch halbwegs bei sich ist dringend in voller Höhe gebraucht. Unter anderem für Medis + Zuzahlungsbefreiung, private Rezepte und mal einen Kaffee.

Die Nicht- Verwendung des Barbetrags für Schulden ist umstritten, auch bei Kollegen. Mit 100 Euro im Monat rumkommen müssen ist hart, Lebensqualität bemisst sich sicher nicht in Euro aber ganz ohne siehts damit sehr mau aus. Für mich steht an dieser Stelle das Wohl meiner Kunden eindeutig im Vordergrund- zumal der Betrag auch oft gebraucht wird für Brillen, Schuheinlagen und sonstiges was man selbst zahlen muss.

Ich lasse Barbeträge die nicht wirklich verwendet werden können- was bei meinen Kunden so gut wie nie vorkommt- nicht auszahlen denn das geht zu Lasten der Allgemeinheit.
Eine Vermietgesellschaft hat die Möglichkeit die rückständigen Mieten zu ihrem Vorteil abzuschreiben, dafür kürze ich meinen Kunden den Barbetrag um keinen Cent.

Du kannts bzw. solltest die Zahlungen auf der Grundlage einstellen dass deinem Kandidaten ansonsten nicht mal mehr das Notwendigste verbleibt. Damit würde ich allerdings warten bis die Rente ans Heim umgeleitet ist und auch sonst alles seinen geregelten Gang geht.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.05.2013, 22:34   #5
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von rene.richter Beitrag anzeigen
Kannst du mir noch mal erklären, auf welcher rechtlichen Grundlage ich die Zahlung einstellen kann?
Hallo, ich antworte einfach mal mit:
auf welcher Grundlage erfolgen denn die Ratenzahlungen ? Gibt es da eine Vereinbarung ? Wenn ja, dann müßte diese aufgrund der Sozialhilfebedürftigkeit zurück genommen/gekündigt werden. Dem Betreuten steht ein Existenzminimum zu und es gibt gesetzl. Pfändungsfreigrenzen. freundliche Grüße Andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
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Alt 04.07.2013, 13:52   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.02.2013
Beiträge: 43
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A propos Ratenzahlungsvereinbarungen:

Darf ich als ehrenamtlicher Betreuer Ratenzahlungsvereinbarungen, beispielsweise mit einer Wohnungsbaugesellschaft bezüglich der Rückführung von Mietrückständen, ohne Genehmigung des Betreuungsgerichtes treffen?
Betreuung_LE ist offline  
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Alt 04.07.2013, 14:23   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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äh, mal rückgefragt. warum solltest du das nicht dürfen bzw. wofür die Genehmigung?
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.07.2013, 21:24   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.02.2013
Beiträge: 43
Standard

Na die Genehmigung bedarf es vielleicht, da ich Ratenzahlungsvereinbarungen abschließen mag?
Betreuung_LE ist offline  
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Alt 06.07.2013, 10:15   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
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Also es braucht zwar schon für viele Dinge eine Genehmigung, aber sicherlich nicht für eine Ratenzahlung.

Du findest z.B. Hier einen Überblick über erforderliche Genehmigungen.
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agw ist offline  
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Alt 07.07.2013, 11:47   #10
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo beisammen,

ich bin beim Abschluß von Ratenzahlungsvereinbarungen immer serh vorsicht, zum einen wenn zB bei eingeschalteten Anwälten ein zu zahlende Vergleichsgebühr hinzu kommt und enn ich mir nicht sicher bin, ob die Vereinbarung eingehalten werden kann, zB befristete EU-Rente.
Ich erkläre dann , daß ich mich bemühen werde, monatlich x € zu zahlen, solange dies möglich ist. Ich hatte mit dieser Vorgehensweise noch nie Probleme. Aus Sicht des Gläubigers ist dem jeder eingegangene € wichtiger, als eine Vereinbarung auf dem Papier, wenn eh mit hoher Wagerscheinlcihkeit damit zu rechnen ist, daß gar nix mehr kommt.


Forderung aus 1985 , Mahnbescheid zB aus 1986, nach 30 Jahren kann aus dem Titel ohnehin nicht mehr vollstreckt werden
2016 !


fwu
fwu ist offline  
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schulden, sozialhilfe

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