Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsrecht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin neu hier und erhoffe mir Hilfe/Rat bei einem heiklen Problem, da ich aus Verwandtschaftsgruenden nicht zum Anwalt ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 12.06.2013
Beiträge: 1
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Hallo, ich bin neu hier und erhoffe mir Hilfe/Rat bei einem heiklen Problem, da ich aus Verwandtschaftsgruenden nicht zum Anwalt gehen moechte. Meine Tante mochte mich gerne als Betreuerin haben (sie ist 90 Jahre alt, lebt im Heim, ist aber geistig noch rege). Sie kann aber viele Dinge des taeglichen Lebens nicht mehr erledigen. Sie hat keine weiteren Angehörigen mehr, nur noch einen 85jaehrigen Bruder, der mir das Leben ziemlich schwer macht und vor dem meine Tante richtig Angst hat. Er hat meine Tante unter Druck gesetzt und seinem Schwager (Bruder seiner verstorbenen Frau) Generalvollmacht fuer die Belange meiner Tante erteilen lassen. Ich konnte nichts dagegen tun. Er hat alle meine Versuche untergraben, meiner Tante ein etwas Menschen wuerdigeres Leben im Heim (in welches er sie ohne mit mir Rücksprache zu nehmen einweisen liess) zu ermoeglichen. Jetzt ist der Generalvollmachtsinhaber plötzlich verstorben und ich habe auf Wunsch meiner Tante die Betreuung (sie hat eine Betreuungsvollmacht an mich erteilt) übernommen. Dies habe ich auch bereits dem Betreuungsgericht angezeigt. Um die finanziellen Dinge zu regeln benötige ich jedoch laut Auskunft der Bank Generalvollmacht. ----- Wie gehe ich hier weiter vor, ohne meine Tante weiterem Psychodruck ihres Bruders auszusetzen? ----- Ein Notartermin war bereits vereinbart, der wurde jedoch von meinem Onkel kurzerhand gecancelt. Ich fühle mich richtig hilflos in dieser Sache und wäre sehr froh, wenn jemand zu diesem Thema helfen koennte.
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Bitte nicht durcheinander bringen:
Betreuung - das Gericht ordnet an. Vorsorgevollmacht - der Betreute erteilt selbst eine Vollmacht. Kann die betroffene Person selbst eine Vollmacht erteilen, kann sie sich den Umfang (also das Taetigkeitsfeld des Bevollmaechtigten) selbst aussuchen. Ich sehe bislang keinen Grund, warum fuer die finanziellen Angelegenheiten eine Generalvollmacht benoetigt wird. Braucht es nur, wenn Grundstuecke ge- oder verkauft werden sollen. Gegen den Bruder kann man ggfs. eine Unterlassungsverfuegung, wie es im Volksmund so schoen heisst, erwirken. Dazu brauechte es aber mehr Sachverhalt und den sollte man (Obacht! Rechtsberatung!) einem Anwalt erlaeutern.
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| betreuung, generalvollmacht, heim, probleme, tante |
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