Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Forderung hat Vorrang im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Auch ich habe eine Frage in welcher Reihenfolge Forderungen von einem kleinen Restvermögen eines Betreuten beglichen werden sollten.
Ein neuer ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.01.2013
Beiträge: 6
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Auch ich habe eine Frage in welcher Reihenfolge Forderungen von einem kleinen Restvermögen eines Betreuten beglichen werden sollten.
Ein neuer Betreuter (Mitte 70) musste nach einem Krankenhausaufenthalt dauerhaft in ein Altersheim übersiedeln. Das Sozialamt übernimmt die Kosten. Nach ca. 8 Wochen wird eine Betreuung eingerichtet. Bei der Durchsicht seiner Papiere findet sich ein alter Bausparvertrag mit einem Gegenwert von 2500 €. Nun gibt es zum einen den 'Selbstbehalt'. Zum anderen gibt es eine mögliche Forderung durch das Sozialamt, das bereits die Heimkosten finanziert. Und zum dritten gibt es bei seiner Bank eine Überziehung seines Konto von über 3000 €. Welche der drei Möglichkeiten hat Vorrang und wenn ja, warum? Ich wäre dankbar, wenn mir jemand eine Idee vermitteln könnte. Viele Grüße Jörg Neumann |
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#2 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Ein Geldeingang nach Sozialrecht ist in dem Monat, in welchem es reinkommt Einkommen - muss also auf die Heimkosten angerechnet werden.
Ansonsten ist es Vermögen und wird also bis zu 2600 € zu Schonvermögen. Warum willst du die Schulden bezahlen ? Gr. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.01.2013
Beiträge: 6
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Danke für die schnelle Antwort.
Für ihn würde ich sofort nach der Freigabe durch das Gericht, das Geld als Schonvermögen auf einem sicheren Konto parken. Ist deiner Aussage nach das Schonvermögen vorrangig vor Sozialamt und Heimkosten. Die Bank kann gerne warten. Grüße Jörg Neumann |
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#4 | ||
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Hallo,
Zitat:
Zitat:
Vorraussetzung dürfte aber sein das der Hilfebedarf rechtzeitig vor Heimaufnahme mitgeteilt wurde und keine ungedeckten Heimkosten bestehen. Ist das geklärt? Gruß, Andreas
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.01.2013
Beiträge: 6
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Hallo Andreas,
wenn ich das richtig lese, dann hat das Seniorenzentrum bevor die Betreuung eingerichtet wurde bereits im März einen entsprechenden Sozialhilfeantrag eingereicht, der aber, da noch Unterlagen fehlten, bisher in Bearbeitung und noch nicht bewilligt ist. Von daher werden die Heimkosten noch offen sein. Grüße Jörg Neumann |
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#6 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Also nochmal von Vorn.
Da ist ein Rentner der im März ins Heim kam und du bist danach in die Betreuung bestellt worden. Die Rente und die Pflegestufe reichen offenbar zur Deckung der Heimkosten nicht aus, weswegen das Heim Antrag beim Sozialamt "zur Übernahme der ungedeckten Heimkosten" gestellt hat. Das ist noch nicht bearbeitet. Dazu bist du jetzt da. Der B. hat neben der Rente noch 3000 € Nasse und 2.500 € Bausparvertrag. Das ungefähr lese ich raus. Jetzt wird sich die Bezahlung der Heimkosten, die absoluten Vorrang haben, aus der Rente, der Pflegestufe und dem ergänzenden Betrag des Sozialamtes zusammensetzen. Gleichzeitig wird der alte Mann ein Taschengeld vom Sozialamt in Höhe von ca. 100,- € bekommen. ... und das alles zu stricken ist jetzt deine Aufgabe. Nimm den ganzen Finanzkram (Rentenbescheid, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweis des Bausparvertrages und der Schulden) und ab damit zum Sozialamt. Dort tritts du in den Antrag des Heimes über die Übernahme der ungedeckten Heimkosten ein. Wie die Finanzströme jetzt fliessen werden liegt an deiner Geschicklichkeit und an dem Procedere, was Sozialamt und Heim für richtig halten (wollen). Damit ich wenig Arbeit habe und nicht einer evtl. das Kto pfändet und ich dann noch mehr Arbeit habe, sehe ich immer zu, dass alles direkt ans Heim geht - einschließlich der Umleitung der Rente dorthin. Das machen aber wie gesagt nicht alle mit. Die 3000,- € Schulden spielen sozialhilferechtlich keine Rolle. Dem Gläubiger würde ich einfach mitteilen: ist nicht zahlungsfähig (s. Sozialamtsbescheid) Meistens ist dann Ruhe. Die 2.600 € Bausparvertrag würde ich - wie agw schon schrieb - da lassen, wo sie sind. Gr. R
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#7 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 23.01.2013
Beiträge: 6
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Vielen Dank für die klaren Hinweise.
herzliche Grüße Jörg Neumann |
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