Dies ist ein Beitrag zum Thema ordentliche Wohnungskündigung verhindern im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo , da ich durch die Stichwortsuche nicht ganz fündig geworden bin, stelle ich hier doch mal eine Frage zu ...
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2012
Beiträge: 56
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Hallo , da ich durch die Stichwortsuche nicht ganz fündig geworden bin, stelle ich hier doch mal eine Frage zu einer ordentlichen Wohnungskündigung durch den Vermieter: (AK Verm. + Wohnungsangelegenheiten vorhanden)
Der Fall: Meiner neu übernommenen Betreuten wurde vom Vermieter fristlos/hilfsweise ordentlich gekündigt. In dem Kü.schreiben werden keine Gründe genannt. Fakt ist aber, dass sie im Laufe diesen Jahres immer wieder in Zahlungsverzug kam, die rechtmäßige Mieterhöhung ignorierte und dadurch immer wieder zum Mietschuldner wurde. Nun reicht es dem Vermieter scheinbar und hat gekündigt (§543(2)Nr.3 scheint gegeben, das prüfe ich gerade). Die Betreute hat nun bereits alle offenen Posten (incl. Mieterhöhung) beglichen, das Mietkonto ist also ausgeglichen. Der Vermieter ist aber nicht gewillt, die Kündigung zurück zu nehmen. Welche Möglichkeiten und Chancen haben wir, dass die Betreute in der Wohnung bleiben kann? Selbst wenn wir um die ao Kü. herum kommen bleibt die ordentl. Kü., da aber die Begründung lt. §573(3) fehlt, ist diese dann überhaupt wirksam? MfG wibi |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
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HAllo wibi,
wenn der Vermieter nicht bereit ist die Kündigung zurückzunehmen hol dir am sinnvollsten einen Beratungsschein und laß einen Anwalt sich mit dem Vermieter streiten. Bei dem geschilderten Sachverhalt dürfte er die Kündigung schnell vom Tisch haben. Gruß, Andreas
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#3 |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 24.04.2012
Beiträge: 56
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Hallo Andreas,
das ist auch mein Bauchgefühl, auf der besseren Seite zu stehen, weil ausgeglichen, aber ich bin mir nicht sicher, ob wir trotzdem schon nach Wohnungen schauen sollten... denn was auch immer im Gesetz heißt "...wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt..." Na ich werde es wohl so machen und einen RA beauftragen, Bauchgefühl hin oder her, ich muss da sicher gehen, bei Wohnraum ist mir das zu heikel. Das ist ne Zitterpartie! |
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| ordentliche, verhindern, wohnungskündigung |
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