Dies ist ein Beitrag zum Thema Zu viel Geld ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe beim AG die Genehmigung zur Geldanlage für meinen Betreuten beantragt.
Die Rechtspflegerin fragt nun ganz erstaunt zurück, ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
ich habe beim AG die Genehmigung zur Geldanlage für meinen Betreuten beantragt. Die Rechtspflegerin fragt nun ganz erstaunt zurück, wie es kommt, dass mein Betreuter über 5000 Euro auf dem Konto hat, obwohl er doch Hartz IV (ALG I, ergänzend ALG II) bekommt. Das ist einfach erklärt: Nachzahlung Kindergeld und Insolvenzgeld, ein gewisses Guthaben war vorher schon auf dem Konto, daher das Geld. Die Kindergeldkasse hat das Jobcenter über die Kindergeldnachzahlung informiert und zur Anmeldung des Ersatzanspruches aufgefordert. Das Jobcenter hat daraufhin die Zahlung von ALG II bis September eingestellt. Anspruch auf das Insolvenzgeld hat niemand erhoben, ist ja wie nachgezahlter Lohn. Muss ich als Betreuer nun nochmals an die ARGE und an das Jobcenter hinsichtlich des Insolvenzgeldes schreiben ? Es sind bei der ARGE unterschiedliche Stellen für die Gewährung von ALG I und Insolvenzgeld zuständig. Vielleicht weiss ja die eine Stelle von der Anderen nichts (obwohl ich die entsprechenden Angaben im Insolvenzgeldantrag gemacht habe). Zählt das Kindergeld bzw. die Kindergeldnachzahlung als Einkommen ? Gruß Andreas |
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#2 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.07.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 20
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Hallo!
Habe zwar mit Insolvenzgeld keine Erfahrung aber ansonsten bist du natürlich verpflichtet, dem Jobcenter jegliche Änderung der Vermögensverhältnisse mitzuteilen. Ob später dann irgendetwas angerechnet wird oder nicht, ist eine andere Sache. Viele Grüße Christian |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.07.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 20
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Ach ja,
Kindergeld wird unter "normalen Bedingungen", zumindest bei meinen Betreuten, als Einkommen angerechnet. Bei Erwachsenen Betreuten, die Kindergeld bekommen, wird dann noch eine Versicherungspauschale über 30,00 abgezogen. Viele Grüße Christian |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,812
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Hallo,
warum wurde es dann bei meinem Betreuten nicht angerechnet ? Mir liegt ja die Kopie des Schreibens vor, mit dem das Jobcenter um Mitteilung gebeten wird, ob Ersatzanspruch erhoben wird. Nun setzte ich natürlich "Ersatzanspruch" mit "Forderung (des Jobcenters)" gleich. Gruß Andreas |
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#5 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.07.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 20
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Hallo, ich kann dir deine Frage nicht beantworten!
Wenn das Jobcenter unterrichtet wurde, alles bestens!! Mehr musst du nicht tun! Entweder verrechnen sie es demnächst oder lassen es bleiben. ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Jobcenter keinen Bock auf Stress hat, gerade bei Berufsbetreuern. Habe selbst mehrere Junge Betreute über 18 Jahre, die Anspruch auf Unterhalt hätten. Fragt aber kein Mensch nach. Meine Betreuten bekommen ALG-II wie bisher:::::::Lediglich bei Kindergeld machen deine Betreuten dann einen Verlust von 30 Euro im Monat ( die Versicherungspauschale). Bei Erwachsenen Betreuten solltest du deshalb Kindergeld geltend machen!!! Sie haben dann 30 Euro mehr im Monat. |
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