Dies ist ein Beitrag zum Thema leerstehendes Haus räumen - wer übernimmt Kosten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Als "neue" Betreuerin habe ich folgende Situation:
Die Betreute (B) lebt bereits länger im Heim. Ihr Haus steht leer und ...
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#1 |
Neuer Gast
Registriert seit: 14.08.2013
Beiträge: 2
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Als "neue" Betreuerin habe ich folgende Situation:
Die Betreute (B) lebt bereits länger im Heim. Ihr Haus steht leer und muß jetzt verwertet werden. Es sind keinerlei Barmittel oder anderweitig verwertbare Werte vorhanden. Die Rente ist abgetreten. Sozialhilfe gibt es, solange das Haus nicht verwertet wurde nicht. Die Angehörigen der B sind mittellos und können die Räumung selber nicht bewerkstelligen. Nun müßte das Haus zunächst mal geräumt werden. Meine Fragen: 1. muß ich auch diese anstehende Räumung vorher beim Betreuungsgericht genehmigen lassen bzw. das Gericht darüber vorab informieren? 2. An wen kann man sich wegen der Kostenübernahme für die Räumungskosten wenden? 3. Gibt es sonst noch Tipps? Vielen Dank für die Unterstützung. |
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#2 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo bakohil,
wenn kein Geld zum Räumen da ist, dann ist kein Geld zum Räumen da !! Du könntest allenfalls beim Sozialhilfeträger um ein Darlehen für die Räumungskosten bitten. Du könntest natürlich auch eine Räumungsfirma finden, die in Vorleistung geht und brav räumt und später dann nach dem Verkauf ihr Geld bekommt. Andere Alternative: Gutachter, Makler bewertet das Haus samt Inhalt, wie es jetzt steht und liegt : Wert Gebäude und Grundstück zB 100.000 € Kosten der Entrümpelung durch Fachfirma 4.500 € zu erzielender Erlös 95.500 € Verkauft wird das Grundstück dann für 95.500 inclusive Inventar und Gerümpel - ohne Räumung. Wenn der Käufer die Entsorgung selber macht kommt er billiger weg und spart sich was. Ansonsten bekommt der Betreute ja auch nur 95.500 €, weil er die Entsorgungskosten selbst zahlen , bzw. darlehen zurückzahlen muß. Bei der eigenen Wohnung oder beim eigenen Haus, brauchst Du nur die Genehmigung für den Verkauf, diese Genemigug beinhaltet logischerweise die Genehmigung zur Auflösung des Haushalts, sprich Räumung. fwu |
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#3 |
Dipl. Rechtspflegerin
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 101
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Ich denke wenn es vom Sozialamt keinen Zuschuss gibt, gibts auch keinen von woanders. Vom Betreuungsgericht gibts jedenfalls keinen! Es spricht ja nichts dagegen das Grundstück ungeräumt zu verkaufen. Soll es doch der Käufer beräumen, diese Tatsache wird sich dann auch in einem niedrigeren Verkehrswert oder Kaufpreis finden.
Grüße S-Maus
__________________
Es grüßt die S-Maus
... Die schönsten Juwelen am Hals einer Frau sind die Arme des eigenen Kindes ... |
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#4 |
Neuer Gast
Registriert seit: 14.08.2013
Beiträge: 2
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für die schnellen Antworten. Das gibt doch gleich mehr Sicherheit
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Stichworte |
genehmigung, haus räumen, kostenübernahme |
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