Dies ist ein Beitrag zum Thema Anrecht auf REHA im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Brauche den Input:
Nehmen wir mal an, jemand ist schwerstbehindert, lebt im Pflegeheim für junge Schwerbehinderte, Pflegestufe 3 plus, Sozialhilfe ...
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#1 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Brauche den Input:
Nehmen wir mal an, jemand ist schwerstbehindert, lebt im Pflegeheim für junge Schwerbehinderte, Pflegestufe 3 plus, Sozialhilfe für Heimkosten. Gibt es die Möglichkeit, eine Reha über das Soz.amt zu beantragen? Steht ihm das zu? Wie argumentiere ich? Danke für die Hinweise... Gruß efb |
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#2 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Ergänzung: Rückkehr in Berufstätigkeit ist lt. Arzt nicht gegeben,auch nicht Werkstätte für Behinderte.
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Stabilisierung des erreichten Gesundheitszustandes, Vermeidung einer Verschlechterung,
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
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Meiner Erfahrung nach, wird es bei der Ausgangslage schwierig werden, eine stationäre Reha finanziert zu bekommen.
Versuchen kannst Du es trotzdem - manchmal funktioniert es, meistens aber nicht. Wäre eine ambulante Reha oder einfach ambulante Maßnahmen, wie Physio- oder Ergotherapie eine Alternative? (auch wenn es teilweise anders gehandhabt wird, gilt: zuerst müssen alle ambulanten Möglichkeiten ausgeschöpft und nicht hinreichend sein, bevor eine stationäre Reha genehmigt wird) |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Hallo EFB
Das hört sich eher nach einer medizinischen ReHa an, für die die KV zuständig ist - nicht das Sozialamt. Versuche es doch mal da. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Ambulante Reha kriegt er seit Jahren laufend: Logopädie, Physiotherapie, bis vor kurzem auch Massagen.
Ich kenne die stationäre Reha auch nur im Bezug auf Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, bzw. Vermeidung des Verlusts des Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen.Der Hinweis meines Vorgängers und die Nachfragen meines Betreuten haben mich irritiert, dass erst zum Beginn 2013 eine neue Reha beantragt werden könnte. Bloß bei wem? Der Vorbetreuer sagte: KK und Rentenversicherung würden ablehnen, man sollte es beim Sozialamt versuchen. Aber bitte, auf welcher Grundlage? Ich gebe zu, ich möchte mich nicht blamieren, daher hatte ich gehofft, irgendjemand weiss etwas, was ich nicht weiß und mir helfen könnte... unwissend efb |
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#8 |
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Stammgast
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 662
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Hi Imre,
vielleicht sollte ich die KV doch mal löchern, er ist privat per Standardtarif versichert, da blocken die gerne mal... Danke efb |
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#9 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Moin EFB
Ich würde mich wundern, wenn das Sozialamt eine ReHa finanziert. Wiedereingliederungshilfen OK, aber Reha? Die KV würde vielleicht mitspielen, wenn Du eine Chance darstellen kannst, von der hohen Pflegestufe runterzukommen. Es muss ja nicht gleich Arbeits- oder WfB-Fähigkeit sein MfG Imre
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