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unentgeltliche Löschung von Wohnrecht

Dies ist ein Beitrag zum Thema unentgeltliche Löschung von Wohnrecht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, also meine Betreute hat vor etwa 7 Jahren der Löschung ihres nicht mehr ausgeübten Wohnrechts zugestimmt. Sie wohlnt seither ...


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Alt 23.08.2013, 17:26   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 29.05.2013
Beiträge: 19
Standard unentgeltliche Löschung von Wohnrecht

Hallo, also meine Betreute hat vor etwa 7 Jahren der Löschung ihres nicht mehr ausgeübten Wohnrechts zugestimmt. Sie wohlnt seither wo anders. Jetzts werden die Gelder knapp und ich muss wohl das Sozialamt ins Boot holen. Die - wenn denn tatsächlich unentgeltliche - Löschungsbewilligung stellt meines Erachtens eine Schenkung dar. Da 10 Jahre noch nicht vergangen sind, sollte ich mir diese wohl vergüten lassen. Hat jemand eine Idee, wie das praktisch läuft? Wie würde das Wohnrecht bewertet werden? Dann Hochrechnen mit der Sterbetabelle? Kann mir jemand helfen?
marlix ist offline  
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Alt 23.08.2013, 23:00   #2
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.08.2013
Beiträge: 25
Standard

Wohnrecht wird auf jeden Fall mit der Sterbetabelle hochgerechnet, multipliziert mit dem "Mietwert". Grundbuchlich wird da sicher nichts mehr möglich sein, da das Grundbuch öffentlichen Glauben genießt, man weiß ja auch nicht, wem das Objekt jetzt vielleicht gehören mag, wegen möglichem Verkauf oder Ähnliches. Das wird wenn nur zivilrechtlich zu klären sein, würde ich vermuten.
DantesMuse ist offline  
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Alt 24.08.2013, 12:40   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,606
Standard

Moin moin

Auch hier ist es hilfreich in den Vertrag über die Vergabe des Wohnrechtes reinzusehen: Möglicherweise ist der Wert des Wohnrechtes damals schon festgelegt worden. Es könnten aber auch Bedingungen über die Rückgabe oder den Verzicht des Wohnrechtes drinstehen, wodurch jetzt keine Forderungen mehr erhoben werden dürfen.
(z.B. Regelungen über den Verfall des Wohnrechtes bei "Nicht-Nutzung")
Jedenfalls kann man sich eine Menge unnötiger Arbeit sparen, wenn der damalige Vertrag bekannt ist.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 27.08.2013, 10:35   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.08.2013
Beiträge: 25
Standard

*zustimm* Und der ist auf jeden Fall in den Grundakten hinterlegt.
DantesMuse ist offline  
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Stichworte
löschung, rückforderung, schenkung, wohnrecht

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