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Sozialhilfe für vergangene Zeit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Sozialhilfe für vergangene Zeit im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich habe eine neue Betreuung übernommen, der Betreute hat Schulden bei der Krankenkasse und auch Mietschulden, so dass ...


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Alt 27.08.2013, 18:09   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 204
Standard Sozialhilfe für vergangene Zeit

Hallo zusammen,
ich habe eine neue Betreuung übernommen, der Betreute hat Schulden bei der Krankenkasse und auch Mietschulden, so dass die Räumungsklage bereits läuft.
Grund für die Schulden ist, dass er keine Angaben mehr beim Sozialamt gemacht hat, er kann mit Papierkram nicht umgehen. Er stand in der Vergangenheit immer mal wieder unter Betreuung, ist dann für 1 Jahr weiter weg gezogen und nun wieder zurück.
Der Grund für die Betreuung ist ua. dass er mit Behördensachen und Vermögensangelegenheiten nicht klar kommt, psychische Erkrankung und Alkoholmissbrauch. Eine zeitlang war er wohl auch in U-Haft, da hat die Sozialbehörde mangels Antrag auch nicht gezahlt. Da er nur sehr spärliche Auskünfte gibt, erfahre ich das meiste scheibchenweise von Dritten.

Lohnt es sich zu versuchen, für die vergangene Zeit noch Leistungen vom Sozialamt zu bekommen? Schließlich ist Sozialhilfe nach SGB XII keine Antragsleistung und während der U-Haft besteht ja ein Anspruch zumindest auf Miete und Krankenkassenbeiträge, wenn die Haft nicht länger als 6 Monate dauert. Ich kann die SB beim Amt schon verstehen, wenn über mehrere Monate auf Anforderung nichts zurückkommt, aber da das ganze krankheitsbedingt war, finde ich die nun entstandenen Schulden unnötig, insbesondere da sie nun in einer Räumugnsklage münden.

Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und kann mir Tiipps geben?

Danke und Grüße
Pino
Pino ist offline  
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Alt 27.08.2013, 19:16   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
Standard

Moin Pino

Viel Glück bei dem Versuch.
Forsche doch mal nach, ab wann dem Sozialamt die Notlage des Betreuten bekannt ist bzw. sein kann (mit Belegen ist natürlich besser).
Dann hätte es nämlich schon von sich aus aktiv werden müssen.

Frage auch mal in der Haftanstalt nach, ob die dortigen Sozialarbeiter irgendetwas zum Thema Entlassungsvorbereitung unternommen haben.
Wenn ein Knacki nicht gerade der Hellste ist, sollten die eigentlich besonders in der Pflicht stehen.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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