Dies ist ein Beitrag zum Thema Kann Betreuer bzw. Vorsorgebevollmächtigter Ausländer sein? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Ihr Lieben,
wie ich durchs Forum mitbekommen habe, hätte gar keine Betreuung für mich eingerichtet werden müssen, da ich ...
|
|||||||
| Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
|
|
#1 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
|
Hallo Ihr Lieben,
wie ich durchs Forum mitbekommen habe, hätte gar keine Betreuung für mich eingerichtet werden müssen, da ich ja seit etlichen Jahren eine Vorsorgevollmacht habe. Diese werde ich dem Gericht zusätzlich zur bereits beantragten Aufhebung der Betreuung schicken. Jetzt würde ich gerne diese Vollmacht so abändern, dass diese für Gericht und ggf. Ärzte eine möglichst große Hürde darstellt. Meine Patientenverfügung hat bisher niemanden interessiert, die Ärzte haben sich in den dort konkret beschriebenen Umständen immer darüber hinweg gesetzt.... Meine beste Freundin ist Spanierin und ihre Deutschkenntnisse sind sehr überschaubar. Kann ich sie bevollmächtigen und sie ggf., wenn trotzdem eine Betreuung eingereichtet wird, sie als Betreuerin vorschlagen? Auf diese Weise könnte evtl. die Hemmschwelle, sich über meine Ablehnung bestimmter Behandlungsmaßnahmen hinwegzusetzen, erhöht werden. |
|
|
|
|
|
#2 | |||
|
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Liebe Grüße, Janina |
|||
|
|
|
|
|
#3 |
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
|
Dem Oberarzt war die Existenz von Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bekannt und der Inhalt hat ihm nicht in den Kram gepasst.
Die Betreuung wurde also u.a. auch eingerichtet, um diese mit juristischem Segen zu umschiffen. Gegenüber dem Richter habe ich das nicht erwähnt, weil ich ja eben davon ausging, dass die Betreuung zum Aushebeln dieser Vollmacht und Verfügungen dient. Hätte der Richter mich danach fragen müssen? Schließlich kann er nicht erwarten, dass jeder Betroffene Jura studiert hat... |
|
|
|
|
|
#4 |
|
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
|
So allmählich blicke ich nicht mehr durch. Dein Betreuer ist doch ein guter Bekannter/Verwandter von dir und außerdem Jurist - oder? Er hätte schon auf die Vollmacht hinweisen können. Du selbst hättest das tun können. Du warst einerseits juristisch bewandert genug, um Vollmachten und Verfügungen zu verfassen, und weist im Ernstfall nicht darauf hin, dass diese existieren? Das finde ich seltsam... Ich weiß nicht, ob der Richter dich hätte explizit fragen müssen oder ob er davon ausgehen konnte, dass du es erwähnen wirst, wenn irgendwelche Vollmachten existieren.
Liebe Grüße, Janina |
|
|
|
|
|
#5 |
|
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
|
Ich glaube allmählich eher an einen Troll, anstatt an eine Vollmacht.
__________________
----------------
|
|
|
|
|
|
#6 |
|
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,441
|
|
|
|
|
|
|
#7 | ||
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
|
Zitat:
In seinem Fall ist das Verkehrsrecht, von Betreuungsrecht hat er genauso wenig Ahnung, wie die meisten Menschen. Die Betreuung kostet mich jedes Jahr mehre Monate meines aktuellen Einkommens, eine Bevollmächtigung hingegen nicht. Zitat:
Gerade wenn es um psychische oder gar geistige Behinderungen geht, kann der Richter eigentlich nicht erwarten, dass man sich da in den juristischen Spitzfindigkeiten auskennt - ist ja auch ziemlich paradox: einerseits wird man als nicht zur freien Willensbildung fähig eingestuft, anderseits soll man dann an so etwas denken... |
||
|
|
|
|
|
#8 | |
|
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
|
Zitat:
Da ist vieles dumm gelaufen, aber ich verstehe nicht, wieso du so lange schon darüber lamentierst, was dir Arzt und Richter angetan haben, statt einfach sofort die Vollmacht vorzulegen, damit die Betreuung aufgehoben wird. Willst du anklagen oder die Betreuung los sein? Ich finde es auch unbegreiflich, dass du hier schon 'ne Weile schreibst und dass dir anscheinend trotzdem die Vollmacht erst kürzlich wieder eingefallen ist. Ich will damit gewiss nicht sagen, dass du ja wohl die Betreuung brauchst, wenn du das alles nicht längst souverän geregelt hast. Aber es wird eben auch nicht so sein, dass sich alle gegen dich verschworen haben und dich aus lauter Bosheit unter der Betreuungsknute halten wollen, obwohl es jeden anspringen müsste, dass du keine Betreuung brauchst. Lieben Gruß, Janina |
|
|
|
|
|
|
#9 | |||
|
Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
|
Hallo Janina,
Zitat:
Im PJ übernimmt man die Aufgaben, die einem zugewiesen werden und verlässt sich darauf, dass der Assistenz- und Oberarzt schon wissen, was sie anordnen. Wenn man die Psychiatriezeit nicht gerade auf der geschlossenen Station oder auf einer Spezialstation für geistig Behinderte verbringt, kommt man mit dem Thema Betreuung nicht in Kontakt. Zitat:
Zitat:
http://www.forum-betreuung.de/rechts...erfuegung.html hellhörig geworden. Es kann natürlich sein, dass Du in der glücklichen Lage bist, dass alle Deine Betreuten sich in den Feinheiten des Betreuungsrechts auskennen und Du kannst das bei mir als Wissensdefizit ansehen. Man kann aber eben sicherlich nicht in allen Bereichen Expertenwissen haben. Ich finde es z.B. auch selbstverständlich, dass man nach einer OP kein Auto fahren soll und ein Patient das von sich aus schon wissen müsste, weise aber trotzdem darauf hin und genauso sollte es auch bei Richtern funktionieren, die können nicht voraussetzen, dass man sich juristisch von A-Z auskennt. Übrigens hat die Staatsanwaltschaft mir mitgeteilt, dass den beiden Ärzten mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Freiheitsstrafe droht und das bei der zuständigen Stelle ein Antrag auf Aberkennung der Approbation eingereicht wurde, da sich im Rahmen der Ermittlungen gezeigt dass derartiges Verhalten auf der Station häufig vorkommt. In diesem Licht, sieht das sog. Gutachten gleich ganz anders aus. Viele Grüße, HCS |
|||
|
|
|
|
|
#10 | |||||
|
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
|
Zitat:
Auch ich bin keine Juristin, sondern Psychologin. Ich habe mit dem Betreuungsrecht rein gar nichts zu tun und musste mich am Fall meines Freundes reinlesen. Und um in einem konkreten Fall sinnvoll agieren zu können, ist das auch für Laien keine Kunst. Da geht es nicht um Feinheiten, sondern z.B. um die grundlegendste Grundlage, dass Vollmacht vor Betreuung geht. Es fällt mir schwer zu glauben, dass das einer Ärztin und einem Rechtsbeistand trotz persönlicher Betroffenheit entgehen kann. Das ist eine Haltung, die ich nicht nachvollziehen kann, und etwas, das mir in der Zeit, die ich in der Psychiatrie gearbeitet habe, nicht begegnet ist. Es gibt auch im Psychologiestudium keine juristischen Seminare oder Vorlesungen. Trotzdem ist es m.E. selbstverständlich, sich auf diesem Gebiet kundig zu machen. Man bewegt sich sonst in einem Minenfeld aus Freiheitsberaubung (bei ungerechtfertigter Zwangseinweisung), unterlassener Hilfeleistung (Suizidandrohung ignoriert) oder Verletzungen der Schweigepflicht. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Liebe Grüße, Janina Geändert von Janina (13.09.2013 um 22:16 Uhr) |
|||||
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|