Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute im Hospiz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen,
ich übe die Berufsbetreuung erst seit diesem Jahr aus und habe vor ein paar Wochen einen wirklich komplizierten ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.09.2013
Beiträge: 15
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Hallo Zusammen,
ich übe die Berufsbetreuung erst seit diesem Jahr aus und habe vor ein paar Wochen einen wirklich komplizierten Fall bekommen, vielleicht weiß jemand von euch Rat? Meine Betreute findet sich aufgrund einer unheilbaren Krankheit im Hospiz. Die Miete wurde seit einigen Monaten nicht mehr bezahlt, sodass Klage auf Zahlung und Räumung eingereicht wurde. Ich habe mich bereits mit dem Vermieter und dem zuständigen Gericht in Verbindung gesetzt. Meine Betreute hat ein Konto bei der Postbank. Es gestaltet sich mehr als schwer dort Vollmacht über das Konto der Betreuten zu bekommen. Man geht dort davon aus, dass sie noch geschäftsfähig ist und man mir so keine Vollmacht gewährt. Meine Betreute im Hospiz ist sehr schlecht zurecht und erinnert sich aufgrund der Medikamente an fast nichts. Ohne die Vollmacht kann ich die rückständige Miete nun nicht zahlen. Meine Betreute hat zuvor Leistungen durch die Arge bekommen, die nun wegfallen, weil sie erwerbsunfähig ist. Ich wollte nun einen Antrag auf Rente stellen, was sich leider auch nicht so einfach gestaltet. Diverse Zeiten sind ungeklärt und auch die Nachfrage bei Familienmitgliedern führt nicht zum Erfolg. Einen Antrag auf Sozialhilfe habe ich gestellt, da bekommt sie dann vorerst einmal Taschengeld, da sie ja im Hospiz ist. Beantrage ich nun trotzdem die Rente, ohne die ungeklärten Zeiten zu beachten? Und wie gehe ich mit der Klage weiter um? Vielen Dank für die Antworten im Voraus. |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Tag,
also: Zitat:
In diesem Schreiben auch sofort darauf hinweisen dass Schäden durch das Verhalten der Postbank enstehen die durch einen Anwalt geltend gemacht werden. Hast du die Vermögenssorge nicht, diese umgehend bei Gericht beantragen! Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Los jetzt, viel Erfolg, Gruss.Michaela |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Wenn ich bei einem Rentenantrag bestimmte Daten ode Sachverhalte nicht kenne, weil der Betreute sie mir nicht mitteilen kann, dann teile ich der DRV mit, daß ich diese Angaben nicht machen kann. Spätestens nach der zweiten Mitteilung kapieren die es langsam.Gibt eben auch Versicherte die keine Erinnerung oder UNterlagen mehr haben. Das ist nicht Dein Problem als Betreuerin.
fwu |
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 07.09.2013
Beiträge: 15
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Vielen Dank für Eure Antworten. Soweit habe ich den Fall gut in den Griff bekommen und konnte die Unstimmigkeiten mit der Postbank und dem Vermieter klären
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