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Betreute im Hospiz

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreute im Hospiz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Zusammen, ich übe die Berufsbetreuung erst seit diesem Jahr aus und habe vor ein paar Wochen einen wirklich komplizierten ...


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Alt 30.10.2013, 12:19   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.09.2013
Beiträge: 15
Standard Betreute im Hospiz

Hallo Zusammen,

ich übe die Berufsbetreuung erst seit diesem Jahr aus und habe vor ein paar Wochen einen wirklich komplizierten Fall bekommen, vielleicht weiß jemand von euch Rat?

Meine Betreute findet sich aufgrund einer unheilbaren Krankheit im Hospiz. Die Miete wurde seit einigen Monaten nicht mehr bezahlt, sodass Klage auf Zahlung und Räumung eingereicht wurde. Ich habe mich bereits mit dem Vermieter und dem zuständigen Gericht in Verbindung gesetzt. Meine Betreute hat ein Konto bei der Postbank. Es gestaltet sich mehr als schwer dort Vollmacht über das Konto der Betreuten zu bekommen. Man geht dort davon aus, dass sie noch geschäftsfähig ist und man mir so keine Vollmacht gewährt. Meine Betreute im Hospiz ist sehr schlecht zurecht und erinnert sich aufgrund der Medikamente an fast nichts.
Ohne die Vollmacht kann ich die rückständige Miete nun nicht zahlen.
Meine Betreute hat zuvor Leistungen durch die Arge bekommen, die nun wegfallen, weil sie erwerbsunfähig ist. Ich wollte nun einen Antrag auf Rente stellen, was sich leider auch nicht so einfach gestaltet. Diverse Zeiten sind ungeklärt und auch die Nachfrage bei Familienmitgliedern führt nicht zum Erfolg. Einen Antrag auf Sozialhilfe habe ich gestellt, da bekommt sie dann vorerst einmal Taschengeld, da sie ja im Hospiz ist.
Beantrage ich nun trotzdem die Rente, ohne die ungeklärten Zeiten zu beachten? Und wie gehe ich mit der Klage weiter um?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Betreuungsengel ist offline  
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Alt 30.10.2013, 12:35   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Tag,

also:
Zitat:
Es gestaltet sich mehr als schwer dort Vollmacht über das Konto der Betreuten zu bekommen.
wenn du bei der Postbank deinen Betreuerausweis im Original vorgelegt hast dann muss die Betreuung dort auch eingetragen werden und du hast damit alle Vollmachten und die Möglichkeit zu verfügen- vorausgesetzt du hast den Aufgabenkreis der Vermögenssorge. Wenns am Schalter nicht geht sofort ab zum Vorgesetzten und ein geharnischtes Schreiben mit Nennung von Ross und Reiter an die Beschwerdestelle der Bank. Genau dokumentieren, also nicht: irgendwer hat irgendwann mal gesagt.....
In diesem Schreiben auch sofort darauf hinweisen dass Schäden durch das Verhalten der Postbank enstehen die durch einen Anwalt geltend gemacht werden.
Hast du die Vermögenssorge nicht, diese umgehend bei Gericht beantragen!

Zitat:
Man geht dort davon aus, dass sie noch geschäftsfähig ist und man mir so keine Vollmacht gewährt.
Das ist rechtlich völlig unhaltbarer und unsinniger Quatsch.

Zitat:
Meine Betreute hat zuvor Leistungen durch die Arge bekommen, die nun wegfallen, weil sie erwerbsunfähig ist.
Im Einstellungsbescheid müsste sich aber der Hinweis darauf finden lassen dass ab sofort dann Anspruch auf, entweder Grundsicherung oder SGB XII Leistung (HLU) besteht. Wenn du darauf noch keine Anträge gestellt haben solltest, hier vor allem Grundsicherung, dann musst du das unbedingt heute noch nacholen. Grundsicherung ist Antragsabhägig.

Zitat:
Ich wollte nun einen Antrag auf Rente stellen, was sich leider auch nicht so einfach gestaltet.
Den kann man formlos und zur Fristwahrung ohne alle Unterlagen stellen. Danach sofort einen Termin bei der Rentenberatungsstelle ausmachen und den dann wahrnehmen. Die haben alles im Computer gepeichert was vorliegt und beglaubigen auch sofort usw. Ist echt ein einfaches Ding.

Zitat:
Und wie gehe ich mit der Klage weiter um?
Du setzt dich bei der Postbank durch und überweist schleunigst die Flocken, damit sollte die Klage sich erledigt haben und zurückgenommen werden müssen. Ende. Wie das dann mit evtl. Gerichts oder Anwaltskosten geht kannst du in Ruhe später klären.

Los jetzt, viel Erfolg, Gruss.
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.10.2013, 17:40   #3
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Wenn ich bei einem Rentenantrag bestimmte Daten ode Sachverhalte nicht kenne, weil der Betreute sie mir nicht mitteilen kann, dann teile ich der DRV mit, daß ich diese Angaben nicht machen kann. Spätestens nach der zweiten Mitteilung kapieren die es langsam.Gibt eben auch Versicherte die keine Erinnerung oder UNterlagen mehr haben. Das ist nicht Dein Problem als Betreuerin.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 16.11.2013, 21:32   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.09.2013
Beiträge: 15
Standard

Vielen Dank für Eure Antworten. Soweit habe ich den Fall gut in den Griff bekommen und konnte die Unstimmigkeiten mit der Postbank und dem Vermieter klären
Betreuungsengel ist offline  
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