Dies ist ein Beitrag zum Thema Schenkungen / Unterhalt ?! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich bin seit kurzer Zeit die Betreuerin meiner Oma. Sie lebt inzwischen in einem Pflegeheim und kann aufgrund ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.11.2013
Beiträge: 3
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Hallo zusammen,
ich bin seit kurzer Zeit die Betreuerin meiner Oma. Sie lebt inzwischen in einem Pflegeheim und kann aufgrund einer globalen Aphasie nicht mehr reden und auch vieles nicht mehr verstehen. Natürlich arbeiten wir mit Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten an einer Besserung der Situation - aber seit drei Monaten hat sich der Zustand nicht sehbar/hörbar verbessert. Ich muss dem Gericht nun alle Konten etc. angeben (Verzeichnis über das Vermögen). Problematisch wird nun, dass mir meine Oma seit 5 - 7 Jahren (!!) regelmäßig eine Art Taschengeld überwiesen hat. Da ja das Schenkungsverbot gilt, müsste ich nun diese Daueraufträge für die Zukunft stoppen, oder? Ich könnte dem Amt übrigens nachweisen, dass dieser Auftrag seit Jahren runter geht und von ihr selbst eingerichtet wurde. Meine Oma selbst kann sich aber nicht mehr dazu äußern. Es geht mir nicht um das Geld - ich habe nur Sorge, dass ich deshalb Ärger bekommen. Was tun? Liebe Grüße, Nina |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Tag Ninala,
nicht so bange sein. Wenn klar ist dass Schenkungen dem Willen der Betreuten entsprechen und deswegen auch keine (finanzielle)Not für den Betreuten entsteht kann ein solches Modell sicher weiterführt werden. Dazu ist dann aber unbedingt nötig das Betreuungsgericht zu informieren und nachzufragen wie das dort gesehen wird. Gerichte reagieren manchmal unterschiedlich. Evtl. wird auch ein Verfahrenspfleger eingesetzt der sich von allem nochmals überzeugt. Also bitte unbedingt das Gericht informieren und bis zu einer Entscheidung die Sache stoppen- vorsichtshalber. Gruss Michaela |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 05.11.2013
Beiträge: 38
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Hallo,
ich denke auch, dass Sie sich beim Betreuungsgericht absichern sollten, da Geldtransfers vom Betreuten zum Betreuer eher ungewöhnlich sind! Mfg. Tom |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 06.11.2013
Beiträge: 3
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Danke für die schnellen Antworten!
Ich setze mich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung! LG Nina |
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