Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer und Behindertenausweis und noch eine weitere Frage im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
Ich bin Fred bin 17 blad 18 und habe einen Behindertenausweis.
Jetzt meine Frage? Das ich ja einen ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.03.2007
Ort: Heinsberg
Beiträge: 2
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Hallo zusammen,
Ich bin Fred bin 17 blad 18 und habe einen Behindertenausweis. Jetzt meine Frage? Das ich ja einen Behindertenausweis hab. Habe ich erfahren: dass ich ab 18 einen Betreuer kriegen soll! Und dabei, bin ich von der ganzen Sache nicht begeistert. Weil, ich habe zwar den Ausweis (weil, ich eine sehr sehr leichte Origenesis Imperfecta hab) aber desswegen brauche ich keinen Betreuer, nach meiner Meinung und Selbsteinschätzungen. Muss ich jetzt wirklich, das Gesetzt in Anspruch nehmen? Oder, kann ich mich irgendwie da raus retten? Habe noch eine Frage! (Ich stell sie hier rein, um nicht gleich einen neuen Thread auf zu machen. Dieses Betreungsgesetzt was ich in Deutschland bekomme. gillt aber auch nur in Deutschlan, oder? Also, wenn ich z.B in die Niederlande auswandern möchte. Und ich z.B ein Mietvertrag in den NL unterzeichne. Dann geht es doch ohne Betreuer? Weil, ich ja einen Vertrag in den NL abgeschlossen hätte! gruß, fred |
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#2 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,792
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Hallo,
wer hat denn den Blödsinn erzählt ? Nur weil jemand einen Schwerbehindertenausweis hat wird doch nicht automatisch ein Betreuer bestellt. Da würde ich mich demjenigen, der das verbreitet, mal ein ernstes Wörtchen reden. Gruss Andreas |
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 06.03.2007
Ort: Heinsberg
Beiträge: 2
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Zitat:
Der Staat will es jetzt angeblich so. |
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#4 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,792
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Hallo,
ich bin nicht nur ehrenamtlicher Betreuer, sondern seit 1980 Sachbearbeiter im Schwerbehindertenabschnitt eines Versorgungsamtes und sollte das eigentlich (besser) wissen. Sowas habe ich noch nie gehört, halte ich nach dem hier geschilderten für Unsinn. Gruss Andreas |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Fred,
Deine Behinderung scheint nicht so gravierend zu sein, dass deinen Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt ist. Das heißt, du weißt, was eine Vollmacht ist und kannst auch eine solche erteilen, wie z.B. beim Anwalt. Solltest du aus irgendwelchen Gründen wegen deiner Behinderung Schwierigkeiten bekommen, dann kannst du getrost jemanden bevollmächtigen, der für dich spricht und deine Angelegenheiten in deinem Sinne regelt. Es kann irgendjemand sein, dem du vertraust und der in gewisser Weise kompetent ist. Dazu bedarf es überhaupt nicht einer gesetzlichen Betreuung, wobei ich mich frage, worin du überhaupt bedürftig bist. Denn die Notwendigkeit einer Betreuung wird vorab geprüft. Das hört sich etwas abstrus an, klappt aber ganz gut. Der Sohn einer Haushaltshilfe meiner Betreuten ist lernbehindert und besuchte erfolgreich die Schule für Lernbehinderte. Er wurde 18 und das Arbeitsamt riet der Mutter, die gesetzliche Betreuung für ihren Sohn zu beantragen. Ich habe mich mit dem Sohn unterhalten und ihm eine private Vollmacht auf seine Mutter ausgestellt, die ihn sowieso stets begleitet. Es bedurfte nicht einmal einer Bestätigung des Hausarztes, dass ihr Sohn geschäftsfähig ist, was ich empfohlen hatte. Also sollte dir jemand quer kommen, regele es privat. Gruß Heinz |
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#6 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Zitat:
auswandern muss du wohl hoffentlich nicht. Also es kann sein, dass jemand bei Gericht ein Antrag stellt, das eine Betreuung eingerichtet werden soll. Das Gericht überlegt dann, ob ein Gutachten benötigt wird. Das Gespräch mit dem Gutachter sollte man als Vorstellungsgespräch sehen, sich also auch entsprechend präsentieren und nicht alles aus dem Nähkästen auspacken. Der Gutachter prüft u.a. dein Allgemeinwissen, also wer der Bundeskanzler ist, etc.. Letztlich kommt es darauf an, ob du geschäftsfähig bist, dann darf kein Betreuer gegen deinen Willen bestellt werden. Wenn du das Gefühl hast, das Gespräch läuft schlecht, kannst du immer sagen, dass du den Gutachter nicht von der Schweigepflicht entbindest. Dann darf der nur dir sein Gutachten zustellen und kannst dann entscheiden, ob du es dem Gericht überlässt oder nicht. Du kannst aber vorher dir auch von einem oder mehreren Ärzten bescheinigen lassen, das du geschäftsfähig bist. Dann wird das Gericht voraussichtlich gar nicht erst einen Gutachter bestellen. Infos zum Betreuungsrecht und zu Vollmachten findest du auch hier. Grüsse - Roy |
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| ärztliches attest, ausland, einrichtung der betreuung, gutachten, gutachter, vollmacht |
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