Dies ist ein Beitrag zum Thema Antrag auf höher Stufung in der Pflege im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
@Sonnenblume2,
das Gutachten kannst du bei der Pflegekasse anfordern.
Unterstützende Gelder erhalten Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz laut § 87b SGB ...
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#11 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2013
Beiträge: 76
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@Sonnenblume2,
das Gutachten kannst du bei der Pflegekasse anfordern. Unterstützende Gelder erhalten Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz laut §87b SGB 11. Die Einschränkung werden automatisch, bei jeder Begutachtung durch den MDK ermittelt. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen bestimmte Vorraussetzung erfüllen ( z.B. Beschäftigung s.g. Alltagsbegleiter ) um diesen Betrag mit den Pflegekassen abrechnen zu können. Das Geld kommt also nicht deinen Betreuten zu Gute,( im Sinne von Geldzuwendung) sondern der Pflegeeinrichtung, welche davon geschultes Betreuungspersonal beschäftigt. |
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#12 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Du findest das dann auf der ersten Seite vom Gutachten angekreuzt oder nicht. |
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#13 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2013
Beiträge: 76
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Vorsicht. Es handelt sich hier nicht um Betreuungsgeld, sondern um
Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf siehe auch § 87b SGB XI Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf ...und das Geld erhält nicht der Betreuer\Betreute, sondern die Pflegeeinrichtung rechnet direkt mit dem Kostenträger ab. |
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#14 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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das stimmt und das hatte ich so gemeint, ich hätte besser geschrieben: bekommst du "bewilligt", sorry.
Es gibt allerdings auch freiberufliche Alltagsbegleiter die nicht an einen Pflegedienst angebunden sind. |
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#15 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,991
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Moin Michaela,
Zitat:
Gruß, Andreas
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#16 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Moin Andreas
Das gibt es auch für stationär lebende Personen. Die Hieme finanzieren damit zusätzliches Personal für die alltägliche Bespaßung der Bewohner. (Hoffe ich zumindest, dicht, dass es einach so eingesackt wird). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#17 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Zitat:
Nicht so viel, nicht so viel! Ich faxe dem Sozialamt üblicherweise nur die Mitteilung, dass ein Antrag auf Überprüfung der PST gestellt wurde, weil sich der Bedarf erhöht hat - und später dann die Bescheinigung bzgl. der neuen Einstufung. Fertig. Das reicht. Gutachten, Antrag, Kommentar und Firlefanz interessiert die Sozialamtsmitarbeiter überhaupt nicht. Das macht nur die Akte dick. MfG Imre
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#18 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2013
Beiträge: 76
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Zitat:
Ich arbeite jeden Tag mit Alltagsbegleitern zusammen. Der erbrachten Arbeit zeugt größtem Respekt und Anerkennung. Hier wird mehr als nur "Bespaßt". Es ist, wie der Name schon sagt, eine Begleitung im Alltag !!!! |
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#19 | |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 26.10.2013
Beiträge: 31
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Zitat:
Ok. Das sehe ich ein. Das nächste Mal als definitiv weniger.Daran könnt ihr erkennen, dass ich kein Profi, sondern eher ein Betreuer-Dummi bin. |
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#20 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Hallo Expfleger
Tut mir leid, wenn ich Dir auf die Füße getreten habe. "Bespaßen" ist für mich sicherlich kein abwertender Ausdruck. Dafür habe ich in Heimen oder geschlossenen Abteilungen genug Freudlosigkeit gesehen und erleben dürfen. Bespaßen bedeutet m.E. auch Freude in den Alltag der Menschen zu bringen und ein Lächeln auf die Lippen von Menschen zu zaubern, die in der HEIMlichen Versorgungskultur immer weniger zu lachen haben. Das habe ich selber als ZdL u.a. auf einer Station mit schwerst- und mehrfach behinderten Menschen machen dürfen - einfach nur, um dem Pflegepersonal die Bewegungsfreiheit zur nötigen Pflege zu verschaffen. Dieses "Bespaßen" hat diese Menschen so gepackt, dass sie zum Teil noch Jahre später freudestrahlend auf mich zugelaufen sind, wenn sie mich auch nur gehört haben. Die vielleicht neuzeitliche Reduktion des Begriffes auf ordinäres Poppen finde ich allerdings auch nicht gut. MfG Imre
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