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Dies ist ein Beitrag zum Thema medikamente im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
guten tag,ich habe folgende frage:müßen ärzte den betreuer fragen,wenn sie ein medikament absetzen wolllen,was der zu betreuende schon lange zeit ...


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Alt 24.03.2007, 17:04   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.03.2007
Beiträge: 1
Standard medikamente

guten tag,ich habe folgende frage:müßen ärzte den betreuer fragen,wenn sie ein medikament absetzen wolllen,was der zu betreuende schon lange zeit bekommen hat aufgrund chronischer erkrankung und die krankheit auch weiterhin vorliegt?
wie sieht es überhaupt aus mit der anordnung von medizinischen dingen,wie z.b.medikamente,spezielle behandlungen(ekt serien oder ähnliches)?
freundliche grüße
hallo1 ist offline  
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Alt 26.03.2007, 01:18   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Siehe:

Ausführliche Darstellung der Rechtslage
Roy ist offline  
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Alt 01.04.2007, 10:21   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

ist Gesundheitssorge angeordnet, so ist sind BetreuerInnen berechtigt, mit dem Arzt/der Ärztin die Angelegenheit der Betreuten zu klären. Sie sind nicht berechtigt, die medizinische Behandlung anzuordnen und den Betreuten Medikamente zu besorgen oder zu verabreichen.

Die behandelnden Ärzte sind in der Anordnung der medizinischen Behandlung zunächst dem Erfolg und den Betreuten verpflichtet. Erachten sie die Behandlung durch ein Medikament nicht mehr für notwendig, so entscheiden sie und nicht der Betreuer über die Medikation. Treten Komplikationen auf, ist es Sache der Ärzte, darauf entsprechend zu reagieren. Betreuer werden es schwer haben, gesundheitliche Nachteile der Betreuten auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen.

Nur bei schwerwiegenden oder erheblich riskanten Maßnahmen (Bypass, Amputation), die aufschiebbar sind, also kein Notfall, sind die Ärzte gehalten, die Betreuer zu kontaktieren. Die müssen unter Umständen das Gericht um Stellungnahme ersuchen wie z.B. bei Amputation eines Beines. Bei Routinemaßnahmen (Magen- Darmspiegelung) wird in der Regel die BetreuerInnen kontaktieren, auch wenn die Betreuten selber entscheidungs- und einwilligungsfähig sind.

Es ist Aufgabe und Recht der Betreuer mit Gesundheitssorge, sich über die medizinische Versorgung der Betreuten zu informieren. Sollten sie der Ansicht sein, dass bei einem Arzt die notwendige und adäquate Versorgung nicht gegeben ist, können sie mit dem Betreuten den Arzt wechseln bzw. darauf hinwirken.

Besteht kein Einwilligungsvorbehalt, kann der Betreute die Behandlung dort und in der Weise fortsetzten, wie er/sie es möchte. BetreuerInnen haben ohne Einwilligungsvorbehalt nicht das Recht, dem Betreuten die medizinische Behandlung vorzuschreiben.

Gruß Heinz
 
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Stichworte
arzt, betreueraufgaben, gesundheit, gesundheitsfürsorge, richterliche genehmigung

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