Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung bei Umzug ins Heim und Eigentum im Unterforum Betreuervergütung - Aufwendungsersatz - Mittellosigkeit , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moinsen!
So, wie ja schon so einige wissen möchte ich mich ab Herbst gerne beruflich als Betreuerin versuchen. Bislang bin ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 26.11.2012
Ort: Neu Wulmstorf
Beiträge: 48
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Moinsen!
So, wie ja schon so einige wissen möchte ich mich ab Herbst gerne beruflich als Betreuerin versuchen. Bislang bin ich ehrenamtlich unterwegs, habe aber 3 Berufsbetreuerfälle übernommen, um zu schauen, was so auf mich zukommen wird. Ich habe darunter z.B. eine Betreute, die hat eine Eigenheim, welches komplett ausgeräumt und zum Verkauf vorbereitet werden muss. Wenn man sich nun die Vergütungstabelle anschaut, so darf man im ersten Monat 5,5 Stunden anrechnen, wenn der Betreute im Heim lebt und 8,5 Stunden, wenn der Betreute im eigenen Haus lebt. Heißt das nun, das ich die Ummeldung möglichst lange hinausschieben muss, damit ich den höheren Satz anrechnen darf? Schließlich fängt mit dem Umzug ins Heim bei Wohneigentum bzw. Wohnungsauflösung der ganze Spaß ja erst richtig an. Wie sind da so eure Erfahrungen? Ich frage mich derzeit nur, wie ich diesen Fall abgerechnet hätte, wenn ich den Fall wirklich als Berufsbetreuerin übernommen hätte. Ist halt nur für die Zukunft interessant. Lieben Dank an euch. JulJana
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,574
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Moin Juljana
Der Wechsel von eigener Wohnung zu Heimbewohner gilt bzgl. der Vergütung am dem Tag der Heimaufnahmne auf Dauer. Falls der Betreute vorher zur Kurzzeitpflege in dem Heim war und dann gleich drin geblieben ist, gilt der erste Tag nach der Kurzzeitpflege. Bei den Betreuungen, die Du von anderen übernommen hast, mußt Du aufpassen: Die Vergütungssätze richten sich nach dem Betreuungsbeginn des Vorbetreuers und nicht nach dem Tag der Betreuungsübernahme. Du fängst also nicht automatisch mit dem höchsten Stundensatz an! MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Wie Imre.
Ist oft ungerecht. Das Stichwort "Mischkalkulation" bringt bei einigen nur noch das Blut in Wallung...
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 127
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Moin, ich habe eine Betreute (unvermögend), die dauerhaft ins Heim verzogen ist, deren Wohnung von mir aber noch gekündigt, geräumt und dem Vermieter übergeben werden muss. Sehe ich das richtig, dass ich die Betreute ab Heimunterbringung trotzdem nur noch als stationär abrechnen darf, da sich diese Entscheidung https://btdirekt.de/betreuungs-sozia...in-pflegeheim/ nur auf vermögende Betreute bezieht? Liebe Grüße!
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#5 | |
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Routinier
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,221
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Zitat:
Ja, das ist korrekt. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 19.01.2011
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 127
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Mist :-)
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